Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege nimmt den Bericht zur Bildungspartnerschaft zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
Bildungspartner der
Musikschule Hilden
Bildungspartner NRW
„Eine gute Schule erkennt man an ihren Partnern. In allen
Lernbereichen können außerschulische Partner den Fachunterricht bereichern.
Archive, Bibliotheken, Gedenkstätten, Medienzentren, Museen, Musikschulen,
Sportvereine oder Volkshochschulen bieten einzigartige Möglichkeiten zum Anfassen
und Gestalten, Forschen und Recherchieren.
Seit 2005 fördert Bildungspartner NRW die Zusammenarbeit von
Schulen mit kommunalen Bildungs- und Kultureinrichtungen. Mehr als 1500 Schulen
und über 350 außerschulische Partner sind bereits Bildungspartner NRW. Wer
mitmacht, profitiert von Kongressen und Fachveranstaltungen, Planungshilfen und
Beratungsangeboten, Öffentlichkeitsarbeit und dem Wettbewerb „Kooperation.
Konkret.“.“
(www.bildungspartner.schulministerium.nrw.de)
Bildungspartnerschaft Musikschule und Schule
„Musikschulen und Schulen sind der
Vermittlung von Wissen, lebensweltlicher Orientierung und musikalischer und
kultureller Bildung verpflichtet. Kulturelle Kompetenzen sind in Zeiten der Globalisierung
und kultureller Vielfalt eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche
Lebensgestaltung. Die Begegnung mit Musik und das eigene Musizieren fördern
eine ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung und soziale Kompetenzen und
bereichern damit die schulische Unterrichtsgestaltung und die Schulkultur.
Musikschulen und Schulen ergänzen sich dabei in idealer Weise.
Durch eine systematische und auf Dauer
angelegte Kooperation beider Institutionen, die über das Engagement Einzelner
hinausgeht, soll die Ausgangslage von Musikschule und Schule für die
Vermittlung von musikalischen, kulturellen und sozialen Kompetenzen optimiert
werden. Diese Kooperation soll Teil einer angestrebten strategischen
Bildungspartnerschaft sein.
Ziele
1. Vordringliches
Ziel der Zusammenarbeit ist die Entwicklung und Förderung der musikalischen
und kulturellen Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern.
2.
Die Musikschule und die Schule
wollen wechselseitig den Kontakt und die Zusammenarbeit zwischen beiden
Institutionen verstetigen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten gemeinsam
intensivieren und ausbauen.
3.
Durch die Zusammenarbeit sollen
die Schüler/innen für eine aktive Beschäftigung mit Musik interessiert und der
Zugang zum Unterricht der Musikschule erleichtert werden.“
Bildungspartner der Musikschule Hilden
Um diese, bereits in der
Muster-Kooperationsvereinbarung von „Bildungspartner NRW“ benannten Ziele
konkret zu vereinbaren und gemeinsam umzusetzen, hat die Musikschule Hilden
schon vor einigen Jahren offiziell Bildungspartnerschaften mit nahezu allen
Hildener Schulen geschlossen, im Einzelnen mit:
·
Adolf-Kolping-Schule, Grundschule
·
Adolf-Reichwein-Schule, Grundschule
·
Astrid-Lindgren-Schule, Grundschule
·
Städt. Gem.
Grundschule Am Elbsee
·
Städt. Gem.
Grundschule Schulstraße
·
Städt.
Gem. Grundschule Im Kalstert
·
Wilhelm-Busch-Schule, Grundschule
·
Wilhelm-Hüls-Schule, Grundschule
·
Theodor-Heuss-Schule, Hauptschule
·
Ferdinand-Lieven-Schule,Städt.Förderschule
·
Paul-Maar-Schule
Hilden, Förderschule
·
Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium
Die
entsprechenden Kooperationsvereinbarungen mit diesen Bildungspartnern sind zum
überwiegenden Teil gerade auf den aktuellen Stand gebracht und weiter
konkretisiert worden.
Inhaltlich
vereinbart sind nun mit allen Hildener
Grundschulen:
·
Die Durchführung
des Programms „Jedem Kind Instrumente“
(JeKits) auf Basis der Grundlagen für „JeKits“ und der entsprechenden
Unterrichtsstruktur.
·
Bei
Bedarf Durchführung weiterer musikpraktischer Angebote (z.B. Orchesterspiel für
Kinder des 3./4. Schuljahres als Anschluss- und Ergänzungsangebot zu „JeKits“,
Trommeln, Singen, Musiktheater u.ä.), orientiert an den Möglichkeiten der
beiden Kooperationspartner.
·
Regelmäßiger
Gedankenaustausch und gegenseitige Beratung in (musik-) pädagogischen Fragen.
·
Regelmäßige
terminliche und organisatorische Absprachen hinsichtlich Veranstaltungen u.a.
Aktivitäten beider Kooperationspartner.
·
Bei
Bedarf Bereitstellung von Unterrichtsräumen der Grundschule für
Instrumentalunterricht der Musikschule am Nachmittag, soweit möglich und
sinnvoll.
mit dem Evangelischen Schulzentrum
(Ev. Gesamtschule &
Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium):
·
(Parallel
zum mit Ende des Schuljahres 16/17 auslaufenden Kooperationsmodell „Talentförder-Klasse/-AG“ im Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium).
„Just Music“ – Ein bis zu fünf Gruppen
umfassendes Angebot zum gemeinsamen Musizieren in bis für Schüler/innen der
Klassen 5 und 6 beider Schulformen im AG-Bereich.
·
Weiterführende
Angebote zum gemeinsamen Musizieren nach Klasse 6 in gemeinsamer Verantwortung
bzw. in Verantwortung der Musikschule:
- „Sinfonietta“ (Musikschule / Ev.
Schulzentrum)
- „Junges
SINFOnieorchester Hilden“ (Musikschule / Ev. Schulzentrum)
- „Blowing
Up“ (Musikschule),
- Sinfonisches
Blasorchester Hilden (Musikschule)
- Big Band
(Ev. Schulzentrum)
- Chöre (Ev.
Schulzentrum)
- u.a.
·
Regelmäßiger
Gedankenaustausch und gegenseitige Beratung in (musik-) pädagogischen Fragen
innerhalb des Kooperations-Teams (Fachschaft Musik beider Schulformen und die
beteiligten Lehrkräfte der Musikschule).
·
Regelmäßige
terminliche und organisatorische Absprachen hinsichtlich Veranstaltungen,
Orchesterfahrten, Sonderproben u.a. Aktivitäten.
Dafür treffen sich die Schulleitungen
jeweils zu Beginn eines Schuljahres (bis spätestens 3 Wochen nach Schulbeginn),
nach Möglichkeit auch noch einmal zu Beginn des jeweils zweiten Halbjahres.
·
Anerkennung
von außerunterrichtlich erbrachten Leistungen der Schüler/innen, die erfolgreich
an Kooperationsangeboten und/oder am Instrumental-/Gesangs-Unterricht der Musikschule
teilnehmen, auf dem Abschlusszeugnis bzw. auf dem letzten Zeugnis vor einem
Schulwechsel.
Hierfür reichen die Musikschul-Lehrkräfte
jeweils bis spätestens vier Wochen vor der Zeugnisausgabe eine Namensliste mit
Formulierungsvorschlägen für den Text auf dem Zeugnis bei der jeweiligen
Schulleitung ein.
Die Kooperationsvereinbarung mit der Sekundarschule (mit/in der die
Musikschule seit 2013 das Projekt „Bandschmiede“ sowie ergänzende Angebote für
Schüler/innen des 5. und 6. Schuljahres durchführt) steht noch aus.
Der Abschluss aktualisierter
Kooperationsvereinbarungen mit den
beiden genannten Förderschulen soll nach vollständiger Umsetzung der neuen
Förderschulstruktur im Kreis Mettmann in der zweiten Jahreshälfte 2016
erfolgen.
Die Ausgestaltung der weiteren Kooperation mit dem Städtischen Helmholtz-Gymnasium
wird nach erfolgtem personellem Wechsel in der Schulleitung erneut thematisiert
und entwickelt werden.
Seitens der Musikschule besteht großes
Interesse, auch mit dieser Schule eine Bildungspartnerschaft einzugehen und
eine entsprechende Kooperationsvereinbarung abzuschließen.
Aus Sicht der Musikschule sind diese
Bildungspartnerschaften und der Abschluss konkreter Kooperationsvereinbarungen
von großem Vorteil für alle Beteiligten, insbesondere natürlich für die
Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schulen.
Die Musikschule kann durch die
Zusammenarbeit mit Schulen Kindern und Jugendlichen ihre Angebote regelmäßig
zugänglich machen und erschließt sich langfristig neue Zielgruppen und
Ressourcen. Gleichzeitig schärft sie ihr Profil als Bildungseinrichtung für alle
Kinder und Jugendlichen, gleich welcher sozialen Herkunft oder kulturellen
Prägung.
Die schriftlichen
Kooperationsvereinbarungen schaffen Verbindlichkeit und langfristige Planbarkeit.
Dadurch nimmt nicht zuletzt auch der Organisationsaufwand spürbar ab.
gez. Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen:
nein
Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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Personelle Auswirkungen: nein
Im Stellenplan
enthalten: |
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Planstelle(n): |
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Vermerk Personaldezernent |