Betreff
Bildungspartner der Musikschule Hilden
Vorlage
WP 14-20 SV 41/043
Aktenzeichen
III/41 Doe
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege nimmt den Bericht zur Bildungspartnerschaft zur Kenntnis.“


Erläuterungen und Begründungen:

 

Bildungspartner der Musikschule Hilden

 

 

Bildungspartner NRW

 

„Eine gute Schule erkennt man an ihren Partnern. In allen Lernbereichen können außerschulische Partner den Fachunterricht bereichern. Archive, Bibliotheken, Gedenkstätten, Medienzentren, Museen, Musikschulen, Sportvereine oder Volkshochschulen bieten einzigartige Möglichkeiten zum Anfassen und Gestalten, Forschen und Recherchieren.

Seit 2005 fördert Bildungspartner NRW die Zusammenarbeit von Schulen mit kommunalen Bildungs- und Kultureinrichtungen. Mehr als 1500 Schulen und über 350 außerschulische Partner sind bereits Bildungspartner NRW. Wer mitmacht, profitiert von Kongressen und Fachveranstaltungen, Planungshilfen und Beratungsangeboten, Öffentlichkeitsarbeit und dem Wettbewerb „Kooperation. Konkret.“.“

 

(www.bildungspartner.schulministerium.nrw.de)

                              

 

 

Bildungspartnerschaft Musikschule und Schule

 

„Musikschulen und Schulen sind der Vermittlung von Wissen, lebensweltlicher Orientierung und musikalischer und kultureller Bildung verpflichtet. Kulturelle Kompetenzen sind in Zeiten der Globalisierung und kultureller Vielfalt eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Lebensgestaltung. Die Begegnung mit Musik und das eigene Musizieren fördern eine ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung und soziale Kompetenzen und bereichern damit die schulische Unterrichtsgestaltung und die Schulkultur. Musikschulen und Schulen ergänzen sich dabei in idealer Weise.

Durch eine systematische und auf Dauer angelegte Kooperation beider Institutionen, die über das Engagement Einzelner hinausgeht, soll die Ausgangslage von Musikschule und Schule für die Vermittlung von musikalischen, kulturellen und sozialen Kompetenzen optimiert werden. Diese Kooperation soll Teil einer angestrebten strategischen Bildungspartnerschaft sein.

 

Ziele

 

1.         Vordringliches Ziel der Zusammenarbeit ist die Entwicklung und Förderung der               musikalischen und kulturellen Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern.

 

2.         Die Musikschule und die Schule wollen wechselseitig den Kontakt und die Zusammenarbeit zwischen beiden Institutionen verstetigen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten gemeinsam intensivieren und ausbauen.

 

3.         Durch die Zusammenarbeit sollen die Schüler/innen für eine aktive Beschäftigung mit Musik interessiert und der Zugang zum Unterricht der Musikschule erleichtert werden.“

 

 

Bildungspartner der Musikschule Hilden

 

Um diese, bereits in der Muster-Kooperationsvereinbarung von „Bildungspartner NRW“ benannten Ziele konkret zu vereinbaren und gemeinsam umzusetzen, hat die Musikschule Hilden schon vor einigen Jahren offiziell Bildungspartnerschaften mit nahezu allen Hildener Schulen geschlossen, im Einzelnen mit:

 

·        Adolf-Kolping-Schule, Grundschule

·        Adolf-Reichwein-Schule, Grundschule

·        Astrid-Lindgren-Schule, Grundschule

·        Städt. Gem. Grundschule Am Elbsee

·        Städt. Gem. Grundschule Schulstraße

·        Städt. Gem. Grundschule Im Kalstert

·        Wilhelm-Busch-Schule, Grundschule

·        Wilhelm-Hüls-Schule, Grundschule

·        Theodor-Heuss-Schule, Hauptschule

·        Ferdinand-Lieven-Schule,Städt.Förderschule

·        Paul-Maar-Schule Hilden, Förderschule

·        Wilhelm-Fabry-Realschule

·        Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium

 

Die entsprechenden Kooperationsvereinbarungen mit diesen Bildungspartnern sind zum überwiegenden Teil gerade auf den aktuellen Stand gebracht und weiter konkretisiert worden.

 

Inhaltlich vereinbart sind nun mit allen Hildener Grundschulen:

 

·        Die Durchführung des Programms „Jedem Kind Instrumente“ (JeKits) auf Basis der Grundlagen für „JeKits“ und der entsprechenden Unterrichtsstruktur.

 

·         Bei Bedarf Durchführung weiterer musikpraktischer Angebote (z.B. Orchesterspiel für Kinder des 3./4. Schuljahres als Anschluss- und Ergänzungsangebot zu „JeKits“, Trommeln, Singen, Musiktheater u.ä.), orientiert an den Möglichkeiten der beiden Kooperationspartner.

 

·         Regelmäßiger Gedankenaustausch und gegenseitige Beratung in (musik-) pädagogischen Fragen.

 

·         Regelmäßige terminliche und organisatorische Absprachen hinsichtlich Veranstaltungen u.a. Aktivitäten beider Kooperationspartner.

 

·         Bei Bedarf Bereitstellung von Unterrichtsräumen der Grundschule für Instrumentalunterricht der Musikschule am Nachmittag, soweit möglich und sinnvoll.

 

 

    mit dem Evangelischen Schulzentrum

   (Ev. Gesamtschule & Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium):

 

·         (Parallel zum mit Ende des Schuljahres 16/17 auslaufenden Kooperationsmodell „Talentförder-Klasse/-AG“ im Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium).

 „Just Music“ – Ein bis zu fünf Gruppen umfassendes Angebot zum gemeinsamen Musizieren in bis für Schüler/innen der Klassen 5 und 6 beider Schulformen im AG-Bereich.

 

 

·         Weiterführende Angebote zum gemeinsamen Musizieren nach Klasse 6 in gemeinsamer Verantwortung bzw. in Verantwortung der Musikschule:

 

    •  „Sinfonietta“ (Musikschule / Ev. Schulzentrum)
    • „Junges SINFOnieorchester Hilden“ (Musikschule / Ev. Schulzentrum)
    • „Blowing Up“ (Musikschule),
    • Sinfonisches Blasorchester Hilden (Musikschule)
    • Big Band (Ev. Schulzentrum)
    • Chöre (Ev. Schulzentrum)
    • u.a.

 

·         Regelmäßiger Gedankenaustausch und gegenseitige Beratung in (musik-) pädagogischen Fragen innerhalb des Kooperations-Teams (Fachschaft Musik beider Schulformen und die beteiligten Lehrkräfte der Musikschule).

 

·         Regelmäßige terminliche und organisatorische Absprachen hinsichtlich Veranstaltungen, Orchesterfahrten, Sonderproben u.a. Aktivitäten.

Dafür treffen sich die Schulleitungen jeweils zu Beginn eines Schuljahres (bis spätestens 3 Wochen nach Schulbeginn), nach Möglichkeit auch noch einmal zu Beginn des jeweils zweiten Halbjahres.

 

·         Anerkennung von außerunterrichtlich erbrachten Leistungen der Schüler/innen, die erfolgreich an Kooperationsangeboten und/oder am Instrumental-/Gesangs-Unterricht der Musikschule teilnehmen, auf dem Abschlusszeugnis bzw. auf dem letzten Zeugnis vor einem Schulwechsel.

Hierfür reichen die Musikschul-Lehrkräfte jeweils bis spätestens vier Wochen vor der Zeugnisausgabe eine Namensliste mit Formulierungsvorschlägen für den Text auf dem Zeugnis bei der jeweiligen Schulleitung ein.

 

 

Die Kooperationsvereinbarung mit der Sekundarschule (mit/in der die Musikschule seit 2013 das Projekt „Bandschmiede“ sowie ergänzende Angebote für Schüler/innen des 5. und 6. Schuljahres durchführt) steht noch aus.

 

Der Abschluss aktualisierter Kooperationsvereinbarungen mit den beiden genannten Förderschulen soll nach vollständiger Umsetzung der neuen Förderschulstruktur im Kreis Mettmann in der zweiten Jahreshälfte 2016 erfolgen.

 

Die Ausgestaltung der weiteren Kooperation mit dem Städtischen Helmholtz-Gymnasium wird nach erfolgtem personellem Wechsel in der Schulleitung erneut thematisiert und entwickelt werden.

Seitens der Musikschule besteht großes Interesse, auch mit dieser Schule eine Bildungspartnerschaft einzugehen und eine entsprechende Kooperationsvereinbarung abzuschließen.

 

Aus Sicht der Musikschule sind diese Bildungspartnerschaften und der Abschluss konkreter Kooperationsvereinbarungen von großem Vorteil für alle Beteiligten, insbesondere natürlich für die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schulen.

 

Die Musikschule kann durch die Zusammenarbeit mit Schulen Kindern und Jugendlichen ihre Angebote regelmäßig zugänglich machen und erschließt sich langfristig neue Zielgruppen und Ressourcen. Gleichzeitig schärft sie ihr Profil als Bildungseinrichtung für alle Kinder und Jugendlichen, gleich welcher sozialen Herkunft oder kulturellen Prägung.

 

Die schriftlichen Kooperationsvereinbarungen schaffen Verbindlichkeit und langfristige Planbarkeit. Dadurch nimmt nicht zuletzt auch der Organisationsaufwand spürbar ab.

 

 

 

gez. Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen: nein 

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

 

 

 


Personelle Auswirkungen: nein

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Personaldezernent