Beschlussvorschlag:
Der Rat entsendet
auf Antrag der Allianz für Hilden in den
Haupt- und Finanzausschuss
als stellv. stimmberechtigtes Mitglied Claus Munsch
für Friedhelm
Burchartz
(anstelle von Angelika
Urban)
Personalausschuss
als 2. stellv. stimmberechtigtes Mitglied Claus Munsch
für Prof. Dr. Ralf Bommermann (AfD)
(anstelle von Angelika
Urban)
als
stellv. beratendes Mitglied Claus
Munsch
für Friedhelm Burchartz
(anstelle von Angelika
Urban)
Rechnungsprüfungsausschuss
als
2. stellv. stimmberechtigtes Mitglied Claus
Munsch
für
Prof. Dr. Ralf Bommermann (AfD)
(anstelle von Angelika
Urban)
als stellv. beratendes
Mitglied ______________
für Friedhelm Burchartz
(anstelle von Angelika
Urban)
Ausschuss für Schule und Sport
als
1. stellv. beratendes Mitglied Claus
Munsch
für
Friedhelm Burchartz
(anstelle
von Heike Richarz (sB)
Stadtentwicklungsausschuss
als 3. stellv. stimmberechtigtes Mitglied Angelika Urban (sB)
für Ernst Kalversberg
(anstelle von Birgit Behner)
Stadtmarketing Hilden GmbH
als
stellv. Mitglied ______________
für
Klaus Menn (sB) (AfD)
(anstelle
von Angelika Urban)
Integrationsrat
als
stellv. Mitglied ______________
für
Friedhelm Burchartz
(anstelle
von Angelika Urban)
Zweckverband Volkshochschule Hilden-Haan
als
2. stellv. Mitglied ______________
für
Friedhelm Burchartz
(anstelle
von Angelika Urban)
Der Rat nimmt davon
Kenntnis, dass der Landrat des Kreises Mettmann als Vertreterin der Polizei für
den
Jugendhilfeausschuss
als beratendes Mitglied KHKin Sonja Rumsmüller
(anstelle von KHK Patrick Pilzecker)
als stellv. beratendes Mitglied KOKin Nicole
Creutz
(anstelle von PK Michael Gollan)
benennt.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Erläuterungen und Begründungen:
Der
Jugendhilfeausschuss ist ein sondergesetzlicher Ausschuss. Die Bildung und
Zusammensetzung richtet sich nach §§ 69ff SGB VIII iVm § 3 AG KJHG und § 4 der
Satzung für das Amt für Jugend, Schule und Sport der Stadt Hilden. Danach
gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte und zusätzlich beratende
Mitglieder an.
Die
stimmberechtigten Mitglieder und deren Vertreter/innen werden vom Rat gewählt.
Die beratenden
Mitglieder und Stellvertreter entsprechend § 4 Absatz 3 der Satzung.
Gem. § 4, Abs. III, lit. g) der Satzung für das Amt für Jugend, Schule und Sport der Stadt Hilden ist eine Vertreterin/ ein Vertreter der Polizei vom Landrat des Kreises Mettmann zu benennen.
Wegen personeller Veränderungen im KK 23 teilt der Landrat nun eine Umbenennung mit, die dem Rat hiermit zur Kenntnis gegeben wird.
Die beantragten Umbesetzungen sind gesetzeskonform.