Betreff
Einführung und Verpflichtung des neuen Ratsmitgliedes Claus Munsch als Nachfolger für Frau Angelika Urban
Vorlage
WP 14-20 SV 01/052
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- entfällt -


Erläuterungen und Begründungen:

Das bisherige Ratsmitglied Angelika Urban hat zum 01.04.2016 ihren Verzicht auf ihr Mandat im Rat der Stadt Hilden zur Niederschrift erklärt.

 

 

I. Ersatzbestimmung

 

Die Ersatzbestimmung für ein Ratsmitglied, das während einer Wahlperiode aus dem Rat ausscheidet, regelt sich nach § 45 KWahlG NW und § 69 KWahlO.

 

Frau Angelika Urban ist auf Grund des Kommunalwahlergebnisses vom 25. Mai 2014 als Bewerberin der Allianz für Hilden in den Rat gewählt worden. Da für sie und ihren Wahlbezirk nicht ausdrücklich eine Ersatzperson benannt worden ist, bestimmt sich die Nachfolge aus der Reihenfolge der Reserveliste der Wählervereinigung, für die sie bei der Wahl aufgestellt war, mithin der Allianz für Hilden (§ 45 KWahlG).

 

Gleichzeitig bleiben von der Reserveliste diejenigen Bewerber und Bewerberinnen außer Betracht, die aus der Partei, für die sie bei der Wahl aufgestellt waren, ausgeschieden oder in der gem. § 38 KWahlG vorgeschriebenen Form auf ihre Anwartschaft verzichtet haben, oder gem. § 39 KWahlG die Voraussetzungen für die Wählbarkeit nachträglich entfallen sind.

 

Nach der Reihenfolge der Reserveliste kommt als nächste Bewerberin in Betracht:

 

05.   Birgit Behner

        Schalbruch 57

        40724 Hilden

        Geb. 1959

 

Frau Behner hat mir als Wahlleiterin gegenüber schriftlich auf die Annahme dieses Mandates verzichtet.

 

Nach der Reihenfolge der Reserveliste kommt als nächste Bewerberin in Betracht:

 

06. Marlene Kochmann

        Südstr. 9

        40721 Hilden

        Geb. 1954

 

Frau Kochmann hat mir als Wahlleiterin gegenüber schriftlich auf die Annahme dieses Mandates verzichtet.

 

Nach der Reihenfolge der Reserveliste kommt als nächster Bewerber in Betracht:

 

07. Dr. Heimo Haupt

        Dürerweg 27

        40724 Hilden

        Geb. 1942

 

Herr Dr. Haupt ist ausweislich der Bescheinigung der Wählergemeinschaft nicht mehr Mitglied der Allianz für Hilden.

 

Nach der Reihenfolge der Reserveliste kommt als nächste Bewerberin in Betracht:

 

08.   Ute Lucia Krall

        Benrather Str. 62

        40721 Hilden

        Geb. 1960

 

Frau Krall ist ausweislich der Bescheinigung der Wählergemeinschaft nicht mehr Mitglied der Allianz für Hilden.

 

Nach der Reihenfolge der Reserveliste kommt als nächster Bewerber in Betracht:

 

09.   Ernst Kalversberg

        Richrather Str. 91

        40723 Hilden

        Geb. 1954

 

Herr Kalversberg hat mir als Wahlleiterin gegenüber schriftlich auf die Annahme dieses Mandates verzichtet.

 

Nach der Reihenfolge der Reserveliste kommt als nächster Bewerber in Betracht:

 

10.   Claus Munsch

        Benrather Str. 50

        40721 Hilden

        Geb. 1961

 

Die Annahme-Erklärung liegt vor.

 

 

II. Einführung und Verpflichtung

 

Nach § 67 Abs. 3 GO NW werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtungsformel hat nach der Verwaltungsvorschrift zu § 32 Abs. 3 der GO (altes Recht) folgenden Wortlaut:

 

“Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.”

 

 

gez. Birgit Alkenings