Beschlussvorschlag:
- entfällt -
Erläuterungen und Begründungen:
Das bisherige
Ratsmitglied Angelika Urban hat zum 01.04.2016 ihren Verzicht auf ihr Mandat im
Rat der Stadt Hilden zur Niederschrift erklärt.
I. Ersatzbestimmung
Die
Ersatzbestimmung für ein Ratsmitglied, das während einer Wahlperiode aus dem
Rat ausscheidet, regelt sich nach § 45 KWahlG NW und § 69 KWahlO.
Frau Angelika
Urban ist auf Grund des Kommunalwahlergebnisses vom 25. Mai 2014 als Bewerberin
der Allianz für Hilden in den Rat gewählt worden. Da für sie und ihren
Wahlbezirk nicht ausdrücklich eine Ersatzperson benannt worden ist, bestimmt
sich die Nachfolge aus der Reihenfolge der Reserveliste der Wählervereinigung,
für die sie bei der Wahl aufgestellt war, mithin der Allianz für Hilden (§ 45
KWahlG).
Gleichzeitig
bleiben von der Reserveliste diejenigen Bewerber und Bewerberinnen außer Betracht,
die aus der Partei, für die sie bei der Wahl aufgestellt waren, ausgeschieden
oder in der gem. § 38 KWahlG vorgeschriebenen Form auf ihre Anwartschaft
verzichtet haben, oder gem. § 39 KWahlG die Voraussetzungen für die Wählbarkeit
nachträglich entfallen sind.
Nach der
Reihenfolge der Reserveliste kommt als nächste Bewerberin in Betracht:
05. Birgit
Behner
Schalbruch
57
40724
Hilden
Geb.
1959
Frau Behner hat
mir als Wahlleiterin gegenüber schriftlich auf die Annahme dieses Mandates verzichtet.
Nach der
Reihenfolge der Reserveliste kommt als nächste Bewerberin in Betracht:
06. Marlene Kochmann
Südstr.
9
40721
Hilden
Geb.
1954
Frau Kochmann hat
mir als Wahlleiterin gegenüber schriftlich auf die Annahme dieses Mandates verzichtet.
Nach der
Reihenfolge der Reserveliste kommt als nächster Bewerber in Betracht:
07. Dr. Heimo Haupt
Dürerweg
27
40724
Hilden
Geb.
1942
Herr Dr. Haupt ist
ausweislich der Bescheinigung der Wählergemeinschaft nicht mehr Mitglied der Allianz
für Hilden.
Nach der
Reihenfolge der Reserveliste kommt als nächste Bewerberin in Betracht:
08. Ute
Lucia Krall
Benrather
Str. 62
40721
Hilden
Geb.
1960
Frau Krall ist ausweislich
der Bescheinigung der Wählergemeinschaft nicht mehr Mitglied der Allianz für
Hilden.
Nach der
Reihenfolge der Reserveliste kommt als nächster Bewerber in Betracht:
09. Ernst
Kalversberg
Richrather
Str. 91
40723
Hilden
Geb.
1954
Herr Kalversberg
hat mir als Wahlleiterin gegenüber schriftlich auf die Annahme dieses Mandates verzichtet.
Nach der
Reihenfolge der Reserveliste kommt als nächster Bewerber in Betracht:
10. Claus
Munsch
Benrather
Str. 50
40721
Hilden
Geb.
1961
Die
Annahme-Erklärung liegt vor.
II. Einführung und Verpflichtung
Nach § 67 Abs. 3
GO NW werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher
Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben
verpflichtet.
Die
Verpflichtungsformel hat nach der Verwaltungsvorschrift zu § 32 Abs. 3 der GO
(altes Recht) folgenden Wortlaut:
“Ich verpflichte
mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das
Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine
Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.”
gez. Birgit Alkenings