Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

„Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt aus dem Jahr 2015 zur Kenntnis und stimmt unter Berücksichtigung der Stellungsnahmen der Verwaltung den übrigen Aussagen der Gemeindeprüfungsanstalt zu.

 

Im Übrigen beschließt der Rechnungsprüfungsausschuss, den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt dem Rat der Stadt Hilden vollständig zuzuleiten.“

 

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt aus dem Jahre 2015 sowie die Beratungsergebnisse des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) hat in der Zeit von Dezember 2014 bis September 2015 die überörtliche Prüfung gemäß § 105 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durchgeführt. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Vorbericht vom 07.12.2015 und einzelnen Teilberichten dargestellt.

 

Mit Schreiben vom 10.12.2015 wurden den Mitgliedern des Rates der Stadt Hilden die Prüfungsberichte der GPA, die Stellungnahme der Verwaltung zu den Berichten sowie die Antwort der GPA übersandt.

 

Gemäß § 105 Abs. 5 GO NRW „legt der Bürgermeister den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.“

 

Neben den Prüfungsberichten liegen dieser Sitzungsvorlage zur weiteren Information des Rechnungsprüfungsausschusses und als Beratungsgrundlagen die Stellungnahmen der Verwaltung bei. Die Stellungnahmen verdeutlichen, dass die Verwaltung nicht in allen Fällen die Auffassungen der Gemeindeprüfungsanstalt teilt. Inwieweit die Umsetzung der Prüfungsempfehlungen und Feststellungen durch die Stadt Hilden dennoch obligatorisch ist, ist gesetzlich nicht festgeschrieben. Allerdings erhält die Kommunalaufsicht Mettmann immer ein Exemplar des Berichts. Diese hat mit Schreiben vom 12.02.2016 folgendes mitgeteilt:

 

„Sehr geehrte Damen und Herren,

 

nach Abschluss der überörtlichen Prüfung der Stadt Hilden wurde mir seitens der GPA NRW der Abschlussbericht gem. § 105 Abs. 4 GO NRW übersandt. Eine Weiterverfolgung bzw. ein wieder Aufgreifen der im Bericht getroffenen Feststellungen läge in meiner Zuständigkeit. Erfreulicherweise enthält der Prüfbericht keine Feststellungen der GPA NRW, welche eine Stellungnahme der Stadt Hilden erforderlich machen würde.

Ich darf Sie bitten, mich über die weitere Vorgehensweise vor Ort, entsprechend den Vorgaben des § 105 Abs. 5 GO NRW, zu informieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Biesewinkel“

 

Aus Sicht der Verwaltung gibt es neben den in der Stellungnahme genannten Punkten keinen weiteren Handlungsbedarf.

 

Für Ihre  Aufwendungen hat die GPA NRW der Stadt Hilden bisher 50.600,- € in Rechnung gestellt. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass mit weiteren rd. 18.000,- € gerechnet werden kann. Eine abschließende Rechnung liegt allerdings nicht vor.

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

010901

Haushaltsangelegenheiten

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel stehen noch zur Verfügung:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

0109019010

289000

Rückstellung für Prüfung durch GPA bis einschl. Haushaltsjahr 2013

24.400,- €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete