Beschlussvorschlag für den
Rechnungsprüfungsausschuss:
„Der
Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt
aus dem Jahr 2015 zur Kenntnis und stimmt unter Berücksichtigung der
Stellungsnahmen der Verwaltung den übrigen Aussagen der Gemeindeprüfungsanstalt
zu.
Im Übrigen
beschließt der Rechnungsprüfungsausschuss, den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt
dem Rat der Stadt Hilden vollständig zuzuleiten.“
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat der Stadt
Hilden nimmt den Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt aus dem Jahre 2015
sowie die Beratungsergebnisse des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) hat in der Zeit von Dezember 2014 bis September 2015 die überörtliche Prüfung gemäß § 105 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durchgeführt. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Vorbericht vom 07.12.2015 und einzelnen Teilberichten dargestellt.
Mit Schreiben vom 10.12.2015 wurden den Mitgliedern des Rates der Stadt Hilden die Prüfungsberichte der GPA, die Stellungnahme der Verwaltung zu den Berichten sowie die Antwort der GPA übersandt.
Gemäß
§ 105 Abs. 5 GO NRW „legt der Bürgermeister den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss
zur Beratung vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat über den
wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts sowie über das Ergebnis seiner
Beratungen.“
Neben den Prüfungsberichten liegen dieser Sitzungsvorlage zur weiteren Information des Rechnungsprüfungsausschusses und als Beratungsgrundlagen die Stellungnahmen der Verwaltung bei. Die Stellungnahmen verdeutlichen, dass die Verwaltung nicht in allen Fällen die Auffassungen der Gemeindeprüfungsanstalt teilt. Inwieweit die Umsetzung der Prüfungsempfehlungen und Feststellungen durch die Stadt Hilden dennoch obligatorisch ist, ist gesetzlich nicht festgeschrieben. Allerdings erhält die Kommunalaufsicht Mettmann immer ein Exemplar des Berichts. Diese hat mit Schreiben vom 12.02.2016 folgendes mitgeteilt:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Abschluss der überörtlichen Prüfung der Stadt Hilden wurde mir seitens der GPA NRW der Abschlussbericht gem. § 105 Abs. 4 GO NRW übersandt. Eine Weiterverfolgung bzw. ein wieder Aufgreifen der im Bericht getroffenen Feststellungen läge in meiner Zuständigkeit. Erfreulicherweise enthält der Prüfbericht keine Feststellungen der GPA NRW, welche eine Stellungnahme der Stadt Hilden erforderlich machen würde.
Ich darf Sie bitten, mich über die weitere Vorgehensweise vor Ort, entsprechend den Vorgaben des § 105 Abs. 5 GO NRW, zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Biesewinkel“
Aus Sicht der Verwaltung gibt es neben den in der Stellungnahme genannten Punkten keinen weiteren Handlungsbedarf.
Für Ihre Aufwendungen hat die GPA NRW der Stadt Hilden bisher 50.600,- € in Rechnung gestellt. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass mit weiteren rd. 18.000,- € gerechnet werden kann. Eine abschließende Rechnung liegt allerdings nicht vor.
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
010901 |
Haushaltsangelegenheiten |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel stehen noch zur
Verfügung: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0109019010 |
289000 |
Rückstellung
für Prüfung durch GPA bis einschl. Haushaltsjahr 2013 |
24.400,- € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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