Betreff
Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder - Änderung der Elternbeitragstabelle (Anlage zu § 5 der Satzung)-
Vorlage
WP 04-09 SV 51/415
Aktenzeichen
III/51-Fu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die Änderung der „Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Hilden“ (hier: Anlage zu § 5 der Satzung - Elternbeitragstabelle) in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Günter Scheib

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Der Rat der Stadt Hilden hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 31.01.2008 mit der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder befasst und diese in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 

Es werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt folgende Elternbeiträge erhoben:

 

Bruttojahres-
einkommen

über 3 Jahre

unter 3 Jahre

 

25 Stunden

35 Stunden

45 Stunden

25 Stunden

35 Stunden

45 Stunden

bis 17.500 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

bis 25.000 €

18 €

23 €

37 €

32 €

41 €

67 €

bis 37.500 €

32 €

40 €

64 €

58 €

72 €

115 €

bis 50.000 €

52 €

65 €

104 €

94 €

117 €

187 €

bis 62.500 €

82 €

103 €

165 €

123 €

155 €

248 €

bis 75.000 €

108 €

135 €

216 €

151 €

189 €

302 €

über 75.000 €

136 €

170 €

238 €

190 €

238 €

333 €

 

Am 01.04.2009 hat der Rat der Stadt Hilden im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen, mit Wirkung zum 01.08.2009 die Beitragsfreiheit für den Besuch von Kindern in einer Kindertageseinrichtung auf ein Jahresbruttoeinkommen von bis zu 25.000 € anzuheben. Die Anhebung der Beitragsfreiheit bezieht sich sowohl auf Kinder unter 3 Jahren als auch auf Kinder über 3 Jahren.

 

Die Einteilung nach Bruttojahreseinkommen hat sich bewährt und soll dementsprechend modifiziert beibehalten werden. Zu dieser Modifizierung gehört eine Erhöhung der ersten Stufe, der Beitragsfreigrenze von 17.500 € auf 25.000 €. Damit dürften neben ALG II-Empfängern und so genannten Geringverdienern, die grundsätzlich von der Beiträgen befreit sind, auch weitere Familien mit niedrigem Einkommen von der Beitragszahlung befreit werden. Darüber hinaus soll weiterhin der Personenkreis nach den Regelungen des § 90 Abs. 3 SGB VIII auf Antrag ganz oder teilweise von der Beitragszahlung befreit werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten sind (Berechnung gemäß §§ 82 bis 85, 87 u. 88 SGB XII). Somit wird weiterhin auch Kindern finanzschwacher Eltern ein niederschwelliger Zugang zum Besuch einer Kindertageseinrichtung ermöglicht.

 

Nach § 23 KiBiz hat das Jugendamt eine soziale Staffelung der Elternbeiträge vorzusehen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern sowie die Betreuungszeit zu berücksichtigen. Die Anhebung der Beitragsbefreiungsgrenze ist eine weitere Verstärkung der familienfreundlichen Positionierung der Stadt Hilden.

 

Gemäß dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) werden die Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen wesentlich von der jährlichen Stichtagsregelung 15.3. bestimmt. Mit diesem gesetzlich festgelegten Stichtag müssen dem Landesjugendamt die Planungen von Gruppenformen mit den damit verbundenen Kindpauschalen (Einrichtungsbudgets) sowie die Öffnungszeiten der jeweiligen Einrichtungen mitgeteilt werden. Grundvoraussetzung für eine Bedarfsplanung in den Kindertageseinrichtungen ist die Regelung der Elternbeiträge, da diese Angebot und Nachfrage steuern und maßgeblich für die Jugendhilfeplanung sind. Aus diesem Grund soll die Änderung der Elternbeiträge erst zum neuen Kindergartenjahr 2009/2010, demnach ab 01.08.2009, vorgenommen werden. Die Tarife ab einem Jahreseinkommen in Höhe von über 25.000 € bleiben dabei unverändert. Hier wurde bereits durch die Satzung ab 01.08.2008 eine soziale Staffelung vorgenommen, die unterschiedliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern und der unterschiedliche Aufwand für Kinder unter und über 3 Jahren berücksichtigt.

 

Es ergibt sich nachfolgend die neue Fassung der Elternbeitragstabelle nach KiBiz.

 

 

Anlage zu § 5 der Satzung der Stadt Hilden über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Hilden

 

Elternbeitragstabelle

 

Bruttojahres-
einkommen

über 3 Jahre

unter 3 Jahre

 

25 Stunden

35 Stunden

45 Stunden

25 Stunden

35 Stunden

45 Stunden

bis 25.000 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

bis 37.500 €

32 €

40 €

64 €

58 €

72 €

115 €

bis 50.000 €

52 €

65 €

104 €

94 €

117 €

187 €

bis 62.500 €

82 €

103 €

165 €

123 €

155 €

248 €

bis 75.000 €

108 €

135 €

216 €

151 €

189 €

302 €

über 75.000 €

136 €

170 €

238 €

190 €

238 €

333 €

 

Gültig ab 1. August 2009

Gemäß der derzeitigen Tarifeinstufungen nach Alter des Kindes und gebuchter Betreuungszeit wird mit einem Minderertrag in Höhe von 1.700 € für Kinder unter 3 Jahren und 17.300 € für Kinder über 3 Jahren für das Jahr 2009 gerechnet - in den Folgejahren beträgt die Mindereinnahme ca. 45.700 Euro.

 

 

 

 

Günter Scheib

 



Finanzielle Auswirkungen

 

Produktnummer

060101

Bezeichnung

Förderung von Kindern im Alter von 0-6 Jahren

Investitions-Nr.:

 

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 

 

 

Haushaltsjahr:

2009 ff.

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

Minderertrag im Elternbeitragsaufkommen für Kinder in Tageseinrichtungen für Kinder

5110000020

0601010030

433110

- 19.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist durch folgendes Produkt gewährleistet:

Kostenstelle

Kostenträger

Konto

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

Gesehen Klausgrete