Erhalt der Albert-Schweitzer-Schule
und Theodor-Heuss-Schule,
Bau von Sozialwohnungen,
Erhalt von verschiedenen Grünflächen
Begründung:
Der
Zuzug von mehr als 1 Mio. Flüchtlingen erfordert bundesweit den Neubau von
Schulen. Dies wird auch zukünftig eine kommunale Aufgabe sein. Daher ist es
nicht vertretbar, dass trotz des enorm hohen Bedarfs an Schulraum weitgehend
intakte Gebäude abgerissen werden, um an anderer Stelle mit hohem finanziellen
Aufwand Erweiterungs- bzw. Neubauten zu realisieren.
Ist
es daher nicht sinnvoller das erforderliche Bauland für preiswerten Wohnraum
für junge bzw. kinderreiche Familien und Sozialwohnungen an anderer Stelle zu
suchen, z. B. im Bereich der alten Turnhalle an der Lindenstraße. Dort würden
hierdurch die Probleme einer Reihenhausbebauung entlang der Lindenstraße mit 7
Reiheneigenheimen gelöst. Neben ebenerdigen alten- bzw. behindertengerechten
Wohnungen könnten dann, entlang der Lindenstraße, in den drei Obergeschossen
der bisher an anderer Stelle geplante, familiengerechte, preiswerte Wohnraum
entstehen.
Gleichzeitig
würde dies die angespannte Haushaltslage der Stadt Hilden entlasten – keine
Abrisskosten, Einsparungen bei der Erschließung, keine bald notwendigen
Schulneubauten sowie die Verbesserung der Vermarktung der Grundstücke an der
Lindenstraße ermöglichen.
So
könnten auch die Grün- und Spielflächen an der Overbergstraße, am Bruchhauser
Kamp und der Hochdahler Straße erhalten werden, weil der aktuelle Bedarf an
Sozialwohnungen so erreichbar ist.
Antragstext:
Der
Rat der Stadt Hilden möge beschließen, dass
1. aufgrund der aktuellen bundesweiten Lage die
Beschlüsse des Rates der Stadt Hilden aus dem Jahre 2015 zum Abriss der Albert-Schweitzer-Schule
und Teilabriss der Theodor-Heuss-Schule nicht umgesetzt werden,
2. an der Lindenstraße im Bereich der ehemaligen Turnhalle
altengerechte und Sozialwohnungen gebaut werden,
3. in der Folge zu 2. die Grün- und Spielflächen an der
Overbergstraße, am Bruchhauser Kamp und der Hochdahler Straße erhalten bleiben.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit eMail vom 29.02.2016 hat Herr Dirk Linke, Am Lindengarten 15, 40723
Hilden die in der Anlage beigefügte Anregung gemäß § 24 GO NRW Frau
Bürgermeisterin Alkenings übersandt.
Mit dem Antrag
sowie in seiner Begründung werden folgende Themen – vor allem der
Stadtentwicklung – angesprochen:
a)
Erhalt
und Weiter- bzw. Wiedernutzung der Albert-Schweitzer-Schule und der
Theodor-Heuss-Schule als Schulgebäude, insbesondere aufgrund der hohen
Flüchtlingszahlen und des daraus entstehenden Schulbedarfs,
b)
Bau
von altengerechten und Sozialwohnungen an der Lindenstraße im Bereich des
Plangebiets des Bebauungsplans Nr. 254,
c)
Durch
die geplante Reihenhausbebauung entlang der Lindenstraße würden in diesem
Bereich Probleme entstehen,
d)
Der
Bedarf an Sozial- und altengerechten Wohnungen sowie das erforderliche Bauland
für preiswerten Wohnraum für junge bzw. kinderreiche Familien in Hilden könne
im Bereich des Bebauungsplans Nr. 254 an der Lindenstraße gedeckt werden,
a. Daher könnten an drei anderen Stellen
im Stadtgebiet Grünflächen bzw. Spielplätze erhalten bleiben, die mit
öffentlich geförderten bzw. preisgebundenen Wohnungen bebaut werden sollen,
e)
Entlastung
der Haushaltslage durch Einsparungen bei der Erschließung,
f)
Bessere
Vermarktbarkeit der Grundstücke an der Lindenstraße.
Zu diesen Themen nimmt
die Verwaltung folgendermaßen Stellung:
a) Erhalt
und Weiter- bzw. Wiedernutzung der Albert-Schweitzer-Schule und der Theodor-Heuss-Schule
als Schulgebäude, insbesondere aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen und des daraus
entstehenden Schulbedarfs
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der
Rat noch keine Entscheidung getroffen hat, wie das Grundstück der
Theodor-Heuss-Schule nach Aufgabe der Hauptschule genutzt werden soll. Die
entsprechende Sitzungsvorlage der Stadtverwaltung wurde im Stadtentwicklungsausschuss
am 24.09.2015 vertagt, damit der Zweckverband vhs Hilden-Haan seinen
langfristigen Raumbedarf festlegen kann.
Die Entwicklung der kommunalen
Schullandschaft wird von einem dynamischen Veränderungsprozess geprägt. Dieser
entsteht durch gesellschaftliche Themen wie Inklusion, Ganztagsbetreuung,
Elternwahlrecht, die allgemeine demografische Entwicklung wie auch die
Flüchtlingsproblematik. Die Entwicklungsprozesse sind daher in ihrer Gesamtheit
sehr komplex. Die Einflussfaktoren sind nicht im Vorhinein bestimmbar und
lassen daher keine mittel- und langfristige Planungssicherheit zu. Bislang
führt die Schulversorgung der Flüchtlingskinder in diesem Zusammenhang dazu,
dass der bisher zu verzeichnende demographisch bedingte Rückgang der
Schülerzahlen positiv verändert wird.
So ist es in Hilden bislang gut gelungen,
alle Flüchtlingskinder mit einem Schulplatz zu versorgen. Die einzelnen
Schulstandorte und die vorhandenen Klassengrößen bieten zudem Möglichkeiten,
weitere Schulplätze für Flüchtlinge zu schaffen. Eine Notwendigkeit, weiteren
Schulraum - wie vom Antragssteller dargestellt - in erheblichem Umfang an
anderer Stelle neu zu schaffen, ist in Hilden nicht erkennbar.
Zudem ist festzustellen, dass ein weiterer
Betrieb der Albert-Schweitzer-Hauptschule und der Theodor-Heuss-Hauptschule
ganz erhebliche Investitionen in die Sanierung und Modernisierung der Gebäude
erfordern würde, die sich nicht wesentlich von Neubaukosten unterscheiden
würden.
Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Antrag
in diesem Punkt nicht zu folgen.
b) Bau
von altengerechten und Sozialwohnungen an der Lindenstraße im Bereich des
Plangebiets des Bebauungsplans Nr. 254
Der
Rat hat in seiner Sitzung am 16.03.2016 beschlossen, die sieben Baugrundstücke
an der Lindenstraße an die städtische Tochter WGH Wohnungsbaugesellschaft
Hilden mbH zu übertragen, um dort die im am 17.06.2015 beschlossenen
Vermarktungskonzept vorgesehenen Reihenhäuser zu errichten.
Im
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 254 wurde die Ansiedlung von
gefördertem Wohnungsbau erörtert. Im Vermarktungskonzept für das Bebauungsplangebiet
Nr. 254 ist ein rund 2000 m² großes Baugrundstück für Wohnprojekte / Mehrgenerationenwohnen
an anderer Stelle vorgesehen. Zudem wird ein ebenfalls gut 2000 m² großer
Teilbereich des Gebietes für die Bebauung durch die städtische WGH Wohnungsbaugesellschaft
Hilden mbH zur Verfügung gestellt. Diese Nutzungszwecke waren bereits während
des Planverfahrens bekannt und wurden entsprechend durch Ratsbeschlüsse bestätigt.
Die
sieben Baugrundstücke an der Lindenstraße haben eine Größe von gut 1000 m².
Hieraus wird deutlich, dass diese Grundstücke nicht die im Vermarktungskonzept
beschlossene Flächenanforderung erfüllen können.
Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Antrag
in diesem Punkt nicht zu folgen.
c) Durch
die geplante Reihenhausbebauung entlang der Lindenstraße würden in diesem
Bereich Probleme entstehen
Die
angesprochene geplante Reihenhausbebauung an der Lindenstraße ist im Verfahren
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 254 abgewogen und im Dezember 2014 beschlossen
worden. Sie entspricht der Bebauung in anderen Bereichen der Lindenstraße und
im weiteren Verlauf des Erikaweges. Probleme in Bezug auf diese Nutzung oder
die Zufahrten sind im Planverfahren nicht geäußert worden und nicht bekannt.
Die vorgesehene Nutzung ist aus stadtplanerischer Sicht als unproblematisch zu
werten.
Der
neue Standort der signalisierten Fußgängerquerung über die Lindenstraße wird im
Zuge der Bauplanung der WGH Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH mit dem Tiefbau-
und Grünflächenamt abgestimmt, um keine Konflikte zwischen der privaten Grundstückszufahrt
zur Garage und den Nutzern der Fußgängerquerung zu schaffen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Antrag
in diesem Punkt nicht zu folgen.
d)
Der Bedarf an Sozial- und
altengerechten Wohnungen sowie das erforderliche Bauland für preiswerten
Wohnraum für junge bzw. kinderreiche Familien in Hilden könne im Bereich des
Bebauungsplans Nr. 254 an der Lindenstraße gedeckt werden. Daher könnten an
drei anderen Stellen im Stadtgebiet Grünflächen bzw. Spielplätze erhalten
bleiben (Grün- und Spielflächen an der Overbergstraße, am Bruchhauser Kamp und
an der Hochdahler Straße), die mit öffentlich geförderten bzw. preisgebundenen
Wohnungen bebaut werden sollen.
Zum
31.12.2015 standen in Hilden noch 1.287 öffentlich geförderte Mietwohnungen zur
Verfügung, im Jahr 1996 waren es 2.795. Wenn außer den derzeit bewilligten
Bauvorhaben keine neuen öffentlich geförderten Mietwohnungen mehr errichtet
werden, stehen im Jahr 2025 in Hilden nur noch 899 öffentlich geförderte
Mietwohnungen zur Verfügung (siehe Beschlussvorlage WP 14-20 SV 50/051 „Bericht
über die Entwicklung im öffentlich geförderten Wohnungsbau“ des Wirtschafts-
und Wohnungsbauförderungsausschusses am 10.02.2016).
Daher
hat der Rat am 16.03.2016 die Umnutzung zweier städtischer Flächen (Grün- und
Spielflächen am Bruchhauser Kamp und an der Hochdahler Straße) zu Wohnbauland für geförderten Wohnungsbau beschlossen.
Da vor dem Ratsbeschluss festgestellt wurde, dass ein Teilbereich der Fläche an
der Overbergstraße künftig als Überschwemmungsfläche ausgewiesen wird, wurde
hier auf ein Bebauungsplan-Änderungsverfahren verzichtet. Das bereits
eingeleitete Bauleitplanverfahren soll eingestellt werden (Die entsprechende
Beschlussvorlage wird im April dem Stadtentwicklungsausschuss vorgelegt).
Die
Standorte Hochdahler Straße sowie Bruchhauser Kamp sind infrastrukturell erschlossen,
eine Ergänzung der öffentlichen Infrastruktur ist nicht erforderlich. Wenn die
Neubauten auf diesen Grundstücken, wie beabsichtigt, sich von ihrer Größe her
in die Umgebungsbebauung einpassen, können an der Hochdahler Straße 233 ca.
zehn Wohnungen und Am Bruchhauser Kamp fünf bis sechs Wohnungen gebaut werden.
Da die Stadt Hilden nur über wenige Flächen mit ausreichender Infrastruktur
verfügt, sollten diese Ressourcen genutzt werden. Eine Alternative wäre sonst
gegebenenfalls die Schaffung von Wohnbauflächen am bisher unbebauten Stadtrand,
welche aus Gründen der Ressourcen-Ersparnis und der damit verbundenen hohen
Infrastrukturkosten möglichst vermieden werden sollte.
Die
Schaffung von preisgünstigem Wohnungsraum ist – wie oben bereits erläutert – an
anderer Stelle, als im Bürgerantrag vorgeschlagen, im Bereich des
Bebauungsplans Nr. 254 vorgesehen und durch das gegebene Planrecht möglich. Der
Bau soll durch die WGH erfolgen (ca. 37
17 (geä. am 14.4.2016) Wohneinheiten).
Außerdem sind ca. 29 Wohneinheiten vorgesehen, die durch ein
Mehrgenerationen-Wohnprojekt bebaut werden können. Somit ist im Plangebiet den
Zielen Rechnung getragen, Wohnraum für alle Generationen und Menschen aus
verschiedenen sozialen Lagen zu schaffen.
Im
Vergleich zum in Hilden bestehenden und künftig entstehenden Bedarf an
günstigem Wohnraum sind auf den aufgeführten Flächen nur wenige geförderte bzw.
preisgebundene Wohnungen neu zu schaffen. Doch angesichts der eingangs
aufgeführten Zahlen der aus der Preisbindung fallenden Wohnungen sollte auf
keine der Flächen verzichtet werden.
Ebenso
ist in Hilden die Vorhaltung von Flächen für Wohnungen für Familien
erforderlich, wie im Bebauungsplan Nr. 254 u.a. entlang der Lindenstraße
vorgesehen. Die aufgeführten Bedarfe allein über die Bebauung der Flächen an
der Lindenstraße abzudecken, ist ausgeschlossen.
e) Entlastung
der Haushaltslage durch Einsparungen bei der Erschließung
Durch
den Verzicht auf den Abriss der Schulgebäude könnte nicht darauf verzichtet werden,
ganz erhebliche Investitionen an diesen Gebäuden zu tätigen. Der Erhalt der
Schulgebäude würde durch die notwendigen Sanierungskosten erhebliche Summen
erfordern. Zudem kann auch bei Abriss der Theodor-Heuss-Schule sowie der
bereits aus der Schulnutzung gefallenen Albert-Schweitzer-Schule, wie bereits
erläutert, die Notwendigkeit eines Schulneubaus aus heutiger Sicht
ausgeschlossen werden.
Hingegen
ist die Vorhaltung von Flächen für den Wohnungsbau erforderlich und kann an
anderer Stelle nicht in qualitativ gleichwertiger Lage, also integriert in den
Bestand unter der Bedingung bereits vollständig vorhandener Infrastruktur,
nachgewiesen werden. Die Erschließung der Fläche ist daher weiterhin
erforderlich, sobald die Flächen wieder verfügbar sind.
f)
Bessere Vermarktbarkeit der Grundstücke
an der Lindenstraße.
Die
Grundstücke lassen sich derzeit aufgrund der Erfahrung aus der ersten Ausschreibung
(Herbst 2015) nicht gut vermarkten. Während sich für die
Einfamilienhaus-Grundstücke laut Interessentenliste 123 Familien (Stand vom
Oktober 2014) beworben haben, haben nur neun Familien eine – teils
unvollständige - Bewerbung auf die konkrete Ausschreibung hin abgegeben. Von
diesen ist mittlerweile nur eine Familie als Interessentin für ein konkretes
Grundstück übrig geblieben, so dass auf dieser Grundlage die Ausschreibung
nicht aufrechterhalten werden konnte. Teilweise stehen hinter diesem mangelnden
Interesse an den ausgeschriebenen Grundstücken persönliche Vorlieben der
Bewerber für andere Grundstücke im Plangebiet. Von einigen Interessenten wurde
auch geäußert, dass sie lieber ein fertiges Haus erwerben würden, als selbst zu
bauen Als Gründe für diese Situation werden seitens der Verwaltung außerdem
vermutet:
-
die nicht absehbare Dauer der Nutzung der
ehemaligen Schulgebäude für ein Erstaufnahmelager des Landes NRW zur
Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen.
-
die daher ebenfalls unklare Dauer bis zur
Einrichtung und Beendigung der Baustellen für den Straßen- und Kanalbau sowie
für den Bau der weiteren Gebäude in der Mehrgenerationensiedlung.
Dennoch wird derzeit davon
ausgegangen, dass die Reihenhäuser nach ihrer Erstellung durch die WGH
Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH problemlos verkauft oder – je nach
Entscheidung der zuständigen Gremien – auch vermietet werden können
Hiermit würde der mit dem
Vermarktungskonzept zum Bebauungsplans Nr. 254 dokumentierte Wille des Rats der
Stadt Hilden, wie das Grundstück genutzt werden soll, entsprochen.
Auf
der Grundlage der aufgeführten Argumente empfiehlt die Verwaltung, dem Bürgerantrag
insgesamt nicht zu entsprechen.
gez.
B. Alkenings
Bürgermeisterin