Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden
1.
beschließt
die als Anlage beigefügt Haushaltssatzung für das Jahr 2016,
2.
beschließt
die Fortsetzung folgender freiwilliger Maßnahme für einen weiteren Zeitraum von
maximal drei Jahren (bis zum 31.12.2018):
Amt |
Produkt |
Zeile Ergebnis- Plan |
Empfänger |
Verwendungszweck |
Im Entwurf 2016 enthalten € |
Beschluss vom |
50 |
050101 Seniorenarbeit |
15 Transfer-aufwendungen |
AWO
Clarenbachweg,
AWO
Heiligen-straße, Diakonisches
Werk, St.
Marien, St.
Jacobus |
Richtlinien
zur Förderung der Nachbarschaftszentren |
200.000 |
15.02.2012 (ab
01.01.12) |
50 |
050201 Hilfen
für Wohnungslose |
15 Transfer-aufwendungen |
Freizeit- gemeinschaft |
Kontrakt
ab 01.01.2013 àFörderung von Inklusion
und Integration von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Hilden. |
150.720 |
04.07.2012
(Inkraft getreten am 01.01.2013) |
50 |
050301 Hilfe
zum Lebensunterhalt |
15 Transfer-aufwendungen |
SKFM
Hilden |
Kontrakt
ab 01.01.2014 àSchuldner- und
Verbraucherinsolvenzberatung einschließlich Präventionsarbeit |
81.400 |
10.07.2013 (Inkraft
getreten am 01.01.2014) |
51 |
060101 Förderung
von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren |
15 Transfer-aufwendungen |
DRK
Familien-bildungswerk Hilden |
Finanzierung
des Sprachförderangebotes „Griffbereit“ |
6.200 |
05.12.2013 (Jugendhilfe- ausschuss
– Kenntnis-nahme) |
51 |
060316 Psychologische
Beratungs-angebote |
13
und 16 Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen und sonstige Aufwendungen |
Hildener
Kinder und Jugendliche |
Aufbau
Begabtenförderung |
19.673 |
21.02.2013
und 28.02.2013 (Jugendhilfe- ausschuss
und Ausschuss für Schule und Sport –Kenntnis-nahme) |
und
3.
nimmt
die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2019 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Der auf- und festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen, einschließlich der fort-geschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inkl. der Ein-zahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2019, wurde in der Ratssitzung am 16.12.2015 eingebracht. Im Anschluss hieran erfolgte auf der Basis der eingegangenen Änderungen der Fraktionen sowie der Korrekturen der Verwaltung eine Beratung in den Fachausschüssen und am 02.03.2016 im Haupt- und Finanzausschuss. Die Verwaltung wurde in dieser Sitzung beauftragt, die Ergebnisse in den Haushaltsplan einzuarbeiten und die Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Entwurf liegt mit seinen Anlagen seit dem 04.01.2016 öffentlich aus. Einwendungen von Einwohnern oder Abgabepflichtigen wurden nicht erhoben.
Die Gemeinden haben nach § 84 GO ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen. Durch die jahrgangsbezogene Darstellung in den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen wird diese Vorgabe erfüllt. Die Verwaltung hat auf der Basis der bisher gefassten Beschlüsse in den Fachausschüssen und letztendlich im Haupt- und Finanzausschuss am 02.03.2016 die bisherige Ergebnis- und Finanzplanung fortgeschrieben.
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2016 sah den Ausgleich des Ergebnishaushaltes durch eine Ent-nahme aus der Ausgleichsrücklage von 9,196 Mio. € vor.
Durch die beschlossenen Änderungen ergeben sich für das Jahr 2016 insgesamt leichte Verbesserungen mit der Folge, dass in 2016 eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage von 8,942 Mio. € notwendig ist.
Das Eigenkapital einschl. der Ausgleichsrücklage entwickelt sich bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes somit voraussichtlich folgendermaßen:
Bilanzposten nach §
41 Abs. 3 Nr. 1 GO NRW |
Ergebnis 2014 |
Ansatz 2015 |
Ansatz 2016 |
Ansatz 2017 |
Ansatz 2018 |
Ansatz 2019 |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
|
Allgemeine Rücklage |
250.893 |
250.833 |
251.607 |
252.381 |
252.381 |
252.381 |
Sonderrücklage |
1.544 |
1.544 |
1.544 |
1.544 |
1.544 |
1.544 |
Ausgleichsrücklage |
33.585 |
27.422 |
18.995 |
10.053 |
196 |
-1.950 * |
Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag |
-6.163 |
-8.427 |
-8.942 |
-9.857 |
-2.146 |
1.594 |
Summe des
Eigenkapitals |
279.859 |
271.372 |
263.204 |
254.121 |
251.975 |
253.569 |
|
||||||
Hiervon max. 1/3 Eigenkapital = Höchstbetrag der Ausgleichs-rücklage |
93.286 |
90.457 |
87.735 |
84.707 |
83.992 |
84.523 |
* Je nach tatsächlichem
Jahresergebnis müssen die Beträge, die die Höhe der Ausgleichsrücklage
unterschreiten, der allgemeinen Rücklage entnommen werden. Der Bestand der Ausgleichsrücklage am
01.01.2020 beträgt -356 TEUR. |
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2016 sah einen Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, von 13,000 Mio. € vor.
Durch die beschlossenen Änderungen ergibt sich insgesamt eine leichte Verschlechterung mit der Folge, dass in 2016 ein Kreditbetrag von 17,880 Mio. € notwendig ist.
Auf der Basis der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschuss wurde die beigefügte Haushaltssatzung erstellt.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin