Betreff
Haushaltssatzung 2016 und mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2019
Vorlage
WP 14-20 SV 20/043
Aktenzeichen
II/20.1-En
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden

 

1.      beschließt die als Anlage beigefügt Haushaltssatzung für das Jahr 2016,

 

2.      beschließt die Fortsetzung folgender freiwilliger Maßnahme für einen weiteren Zeitraum von maximal drei Jahren (bis zum 31.12.2018):

 

Amt

Produkt

Zeile

Ergebnis-

Plan

Empfänger

Verwendungszweck

Im Entwurf 2016

enthalten

Beschluss

vom

50

050101

 

Seniorenarbeit

15

 

Transfer-aufwendungen

AWO

Clarenbachweg,

AWO Heiligen-straße,

Diakonisches Werk,

St. Marien,

St. Jacobus

Richtlinien zur Förderung der Nachbarschaftszentren

200.000

15.02.2012

(ab 01.01.12)

50

050201

 

Hilfen für Wohnungslose

15

 

Transfer-aufwendungen

Freizeit-

gemeinschaft

Kontrakt ab 01.01.2013

 

àFörderung von Inklusion und Integration von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Hilden.

 

150.720

04.07.2012 (Inkraft getreten am 01.01.2013)

50

050301

 

Hilfe zum Lebensunterhalt

15

 

Transfer-aufwendungen

SKFM Hilden

Kontrakt ab 01.01.2014

 

àSchuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung einschließlich Präventionsarbeit

 

81.400

10.07.2013

(Inkraft getreten am 01.01.2014)

51

060101

 

Förderung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren

 

15

 

Transfer-aufwendungen

DRK Familien-bildungswerk Hilden

Finanzierung des Sprachförderangebotes „Griffbereit“

6.200

05.12.2013

(Jugendhilfe-

ausschuss – Kenntnis-nahme)

51

060316

 

Psychologische Beratungs-angebote

13 und 16

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und sonstige Aufwendungen

Hildener Kinder und Jugendliche

Aufbau Begabtenförderung

19.673

21.02.2013 und 28.02.2013

 

(Jugendhilfe-

ausschuss und Ausschuss für Schule und Sport –Kenntnis-nahme)

 

und

 

3.      nimmt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2019 zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der auf- und festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen, einschließlich der fort-geschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen Teilpläne (inkl. der Ein-zahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) bis 2019, wurde in der Ratssitzung am 16.12.2015 eingebracht. Im Anschluss hieran erfolgte auf der Basis der eingegangenen Änderungen der Fraktionen sowie der Korrekturen der Verwaltung eine Beratung in den Fachausschüssen und am 02.03.2016 im Haupt- und Finanzausschuss. Die Verwaltung wurde in dieser Sitzung beauftragt, die Ergebnisse in den Haushaltsplan einzuarbeiten und die Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Entwurf liegt mit seinen Anlagen seit dem 04.01.2016 öffentlich aus. Einwendungen von Einwohnern oder Abgabepflichtigen wurden nicht erhoben.

 

Die Gemeinden haben nach § 84 GO ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen. Durch die jahrgangsbezogene Darstellung in den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen wird diese Vorgabe erfüllt. Die Verwaltung hat auf der Basis der bisher gefassten Beschlüsse in den Fachausschüssen und letztendlich im Haupt- und Finanzausschuss am 02.03.2016 die bisherige Ergebnis- und Finanzplanung fortgeschrieben.

 

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2016 sah den Ausgleich des Ergebnishaushaltes durch eine Ent-nahme aus der Ausgleichsrücklage von 9,196 Mio. € vor.

 

Durch die beschlossenen Änderungen ergeben sich für das Jahr 2016 insgesamt leichte Verbesserungen mit der Folge, dass in 2016 eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage von 8,942 Mio. € notwendig ist.

 

Das Eigenkapital einschl. der Ausgleichsrücklage entwickelt sich bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes somit voraussichtlich folgendermaßen:

 

Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GO NRW

Ergebnis

2014

Ansatz 2015

Ansatz 2016

Ansatz 2017

Ansatz 2018

Ansatz 2019

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

 

Allgemeine Rücklage

250.893

250.833

251.607

252.381

252.381

252.381

 

Sonderrücklage

1.544

1.544

1.544

1.544

1.544

1.544

 

Ausgleichsrücklage

33.585

27.422

18.995

10.053

196

-1.950 *

Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag

-6.163

-8.427

-8.942

-9.857

-2.146

1.594

Summe des Eigenkapitals

279.859

271.372

263.204

254.121

251.975

253.569

 

Hiervon max. 1/3 Eigenkapital = Höchstbetrag der Ausgleichs-rücklage

93.286

90.457

87.735

84.707

83.992

84.523

* Je nach tatsächlichem Jahresergebnis müssen die Beträge, die die Höhe der Ausgleichsrücklage unterschreiten, der allgemeinen Rücklage entnommen werden. Der Bestand der Ausgleichsrücklage am 01.01.2020 beträgt -356 TEUR.

 

 

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2016 sah einen Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, von 13,000 Mio. € vor.

 

Durch die beschlossenen Änderungen ergibt sich insgesamt eine leichte Verschlechterung mit der Folge, dass in 2016 ein Kreditbetrag von 17,880 Mio. € notwendig ist.

 

Auf der Basis der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschuss wurde die beigefügte Haushaltssatzung erstellt.

 

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin