Betreff
Jahresabschluss 2014
Vorlage
WP 14-20 SV 20/042
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Jahresabschluss der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2014 wird zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

  1. Der Rat der Stadt Hilden nimmt die Übertragung eines Gesamtbetrages an Aufwandsermächtigungen i. H. v. 1.684.839,21 Euro (davon Ermächtigungsübertragungen für zweckgebundene Erträge gem. § 22 Abs. 3 GemHVO i. H. v. 80.068,60 Euro) und an Auszahlungsermächtigungen für Investitionen i. H. v. 7.437.812,11 Euro zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat der Stadt Hilden nimmt zur Kenntnis, dass die Aufnahme von Krediten für Investitionen, die im Haushaltsjahr 2014 getätigt oder begonnen wurden, im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 2.676.000,00 € erfolgte.

 

  1. Nach der Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Hilden wird der Jahresfehlbetrag i. H. v. 6.162.530,51 € der Ausgleichsrücklage entnommen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Jahresabschluss 2014 wurde unter Beachtung des NKF und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt.

 

Der Jahresabschluss besteht aus:

 

            1. der Ergebnisrechnung,

            2. der Finanzrechnung,

            3. den Teilrechnungen,

            4. der Bilanz und

            5. dem Anhang.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses ist vom Kämmerer aufzustellen und der Bürgermeisterin zur Bestätigung vorzulegen. Hiermit wird der bestätigte Entwurf (siehe Anlage) zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

 

Ergebnisrechnung:

 

Der Ergebnishaushalt 2014 war mit einem Defizit von 8.422.085,- € geplant. Tatsächlich konnte ein deutlich geringeres Defizit von 6.162.530,51 € erzielt werden. Das Ergebnis stand bereits im endgültigen Haushaltsplan 2016. Zusätzlich ergibt sich ein Verrechnungssaldo mit der allgemeinen Rücklage in Höhe von 52.108,81 €.

 

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen wurden dem Rat zeitnah zur Kenntnis gegeben. Für die im Laufe des Jahres 2014 eingetretenen oder zu erwartenden Veränderungen wurde ein „Finanzstatus“ erstellt, der den Ratsmitgliedern mit den entsprechenden Erläuterungen ebenfalls zur Kenntnis gegeben wurde.

 

Bei Erstellung des Finanzstatus wurde noch mit einem „schlechteren“ Ergebnis gerechnet. Hier wurde zwar eine Verringerung des Defizites mitgeteilt, aber es wurde noch immer mit einem Defizit von 7,55 Mio. € gerechnet.

 

Ausgleichsrücklage:

 

Durch das NKF-Weiterentwicklungsgesetz wurde die GO NRW insofern geändert, dass nunmehr der Ausgleichsrücklage Jahresüberschüsse zugeführt werden können, soweit ihr Bestand nicht den Höchstbetrag von einem Drittel des Eigenkapitals erreicht hat.

 

 

Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2014 à 279.858.965 € - hiervon ein Drittel: 93.286.322 €.

 

 

Entwicklung der Ausgleichsrücklage

 

 

Anfangsbestand

Inanspruchnahme/

Endbestand

 

am 01.01. d. J.

Zuführung 

am 31.12. d. J.

2007

26.962 TEUR

0 TEUR

26.962 TEUR

2008

26.962 TEUR

0 TEUR

26.962 TEUR

2009

26.962 TEUR

0 TEUR

26.962 TEUR

2010

26.962 TEUR

- 1.488 TEUR

25.474 TEUR

2011

25.474 TEUR

- 5.429 TEUR

20.045 TEUR

2012 – Entnahme Fehlbetrag 2011

20.045 TEUR

-1.612 TEUR

 

2012 – Zuführung Überschuss 2007

 

5.359 TEUR

 

2012 – Zuführung Überschuss 2008

 

11.531 TEUR

 

2012 – Entnahme Anteil des Fehlbetrags  2009, der der allg. Rücklage entnommen wurde

 

-1.640 TEUR

33.684 TEUR

2013 – Zuführung Überschuss 2012

33.684 TEUR

6.802 TEUR

40.486 TEUR

2014 – Entnahme Fehlbetrag 2013

40.486 TEUR

-6.901 TEUR

33.585 TEUR

 

Der Endstand ist um das Jahresergebnis 2014 von 6,16 Mio. € zu verringern. Diese Buchung wird systembedingt zum 1.1.2015 vorgenommen.

 

 

Finanzrechnung:

 

Gut war im gesamten Jahr 2014 die Liquidität. Per 31.12.2014 betrugen die Kassenbestände 8,36 Mio. € (ohne Kassenkredit 1,36 Mio. €). Im Laufe des Jahres mussten kurzeitig Kassenkredite i. H. v. insgesamt 12 Mio. aufgenommen werden. Hiervon hatte ein Betrag von 7 Mio. € eine Laufzeit über den 31.12.2014 hinaus (die Rückzahlung erfolgte am 06.01.2015).

 

Im übrigen Zeitraum war es möglich, vorübergehend nicht benötigte Mittel anzulegen, so dass hieraus Zinserträge von 131 T€ realisiert werden konnten und dass, obwohl das Zinsniveau „leider“ ausgesprochen niedrig war bzw. immer niedriger wurde.

 

Haushaltsrechtlich war es möglich Investitionskredite von 2.676.000,00 € aufzunehmen. Die Aufnahme erfolgte allerdings erst im Haushaltsjahr 2015. Gegenüber der Planung bedeutet es eine Verbesserung von 2,07 Mio. €.   

Der Schuldenstand zum 31.12.2014 sank um 1,4 Mio. € auf 15,4 Mio. €.

 

Von den in das Haushaltsjahr 2015 übertragenen Aufwandsermächtigungen i. H. v. 1.684.839,21 € wurden rd. 0,8 Mio. € in Anspruch genommen.

 

Von den übertragenen Auszahlungsermächtigungen für Investitionen i. H. v. 7.437.812,11 € wurden rd. 5,4 Mio. € in Anspruch genommen.

 

Der umfangreiche Rechenschafts- und Lagebericht mit den ausführlichen Begründungen, den detaillierten Produktinformationen, Zahlen, Kennzahlen etc. steht vor dem Abschluss. Er wird nachgereicht.

 

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 

 

Anlagen:

Bilanz

Gesamtergebnisrechnung

Gesamtfinanzrechnung

Ermächtigungsübertragungen