Beschlussvorschlag:
- Der
Jahresabschluss der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2014 wird zur
Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
- Der
Rat der Stadt Hilden nimmt die Übertragung eines Gesamtbetrages an
Aufwandsermächtigungen i. H. v. 1.684.839,21 Euro (davon
Ermächtigungsübertragungen für zweckgebundene Erträge gem. § 22 Abs. 3
GemHVO i. H. v. 80.068,60 Euro) und an Auszahlungsermächtigungen für
Investitionen i. H. v. 7.437.812,11 Euro zur Kenntnis.
- Der Rat der
Stadt Hilden nimmt zur Kenntnis, dass die Aufnahme von Krediten für
Investitionen, die im Haushaltsjahr 2014 getätigt oder begonnen wurden, im
Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 2.676.000,00 € erfolgte.
- Nach der
Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat
der Stadt Hilden wird der Jahresfehlbetrag i. H. v. 6.162.530,51 € der
Ausgleichsrücklage entnommen.
Erläuterungen und Begründungen:
Der Jahresabschluss 2014 wurde unter Beachtung des NKF und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt.
Der Jahresabschluss besteht aus:
1. der Ergebnisrechnung,
2. der Finanzrechnung,
3. den Teilrechnungen,
4. der Bilanz und
5. dem Anhang.
Der Entwurf des
Jahresabschlusses ist vom Kämmerer aufzustellen und der Bürgermeisterin zur
Bestätigung vorzulegen. Hiermit wird der bestätigte Entwurf (siehe Anlage) zur
Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Ergebnisrechnung:
Der
Ergebnishaushalt 2014 war mit einem Defizit von 8.422.085,- € geplant. Tatsächlich konnte ein deutlich geringeres
Defizit von 6.162.530,51 € erzielt werden. Das Ergebnis stand bereits im endgültigen
Haushaltsplan 2016. Zusätzlich ergibt sich ein Verrechnungssaldo mit der
allgemeinen Rücklage in Höhe von 52.108,81 €.
Die über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen wurden dem Rat zeitnah zur Kenntnis gegeben. Für
die im Laufe des Jahres 2014 eingetretenen oder zu erwartenden Veränderungen
wurde ein „Finanzstatus“ erstellt, der den Ratsmitgliedern mit den
entsprechenden Erläuterungen ebenfalls zur Kenntnis gegeben wurde.
Bei Erstellung des Finanzstatus wurde noch mit einem „schlechteren“ Ergebnis gerechnet. Hier wurde zwar eine Verringerung des Defizites mitgeteilt, aber es wurde noch immer mit einem Defizit von 7,55 Mio. € gerechnet.
Ausgleichsrücklage:
Durch das
NKF-Weiterentwicklungsgesetz wurde die GO NRW insofern geändert, dass nunmehr
der Ausgleichsrücklage Jahresüberschüsse zugeführt werden können, soweit ihr
Bestand nicht den Höchstbetrag von einem Drittel des Eigenkapitals
erreicht hat.
Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2014 à 279.858.965 € -
hiervon ein Drittel: 93.286.322 €.
Entwicklung der Ausgleichsrücklage
|
Anfangsbestand |
Inanspruchnahme/ |
Endbestand |
|
am 01.01. d. J. |
Zuführung |
am 31.12. d. J. |
2007 |
26.962 TEUR |
0 TEUR |
26.962 TEUR |
2008 |
26.962 TEUR |
0 TEUR |
26.962 TEUR |
2009 |
26.962 TEUR |
0 TEUR |
26.962 TEUR |
2010 |
26.962 TEUR |
- 1.488 TEUR |
25.474 TEUR |
2011 |
25.474 TEUR |
- 5.429 TEUR |
20.045 TEUR |
2012 – Entnahme Fehlbetrag 2011 |
20.045 TEUR |
-1.612 TEUR |
|
2012 – Zuführung Überschuss 2007 |
|
5.359 TEUR |
|
2012 – Zuführung Überschuss 2008 |
|
11.531 TEUR |
|
2012 – Entnahme Anteil des Fehlbetrags 2009, der der allg. Rücklage entnommen
wurde |
|
-1.640 TEUR |
33.684 TEUR |
2013 – Zuführung Überschuss 2012 |
33.684 TEUR |
6.802 TEUR |
40.486 TEUR |
2014 – Entnahme Fehlbetrag 2013 |
40.486 TEUR |
-6.901 TEUR |
33.585 TEUR |
Der Endstand ist um das Jahresergebnis 2014 von 6,16 Mio. € zu
verringern. Diese Buchung wird systembedingt zum 1.1.2015 vorgenommen.
Finanzrechnung:
Gut war im gesamten Jahr 2014 die Liquidität. Per 31.12.2014 betrugen die Kassenbestände 8,36 Mio. € (ohne Kassenkredit 1,36 Mio. €). Im Laufe des Jahres mussten kurzeitig Kassenkredite i. H. v. insgesamt 12 Mio. aufgenommen werden. Hiervon hatte ein Betrag von 7 Mio. € eine Laufzeit über den 31.12.2014 hinaus (die Rückzahlung erfolgte am 06.01.2015).
Im übrigen Zeitraum war es möglich, vorübergehend nicht benötigte Mittel anzulegen, so dass hieraus Zinserträge von 131 T€ realisiert werden konnten und dass, obwohl das Zinsniveau „leider“ ausgesprochen niedrig war bzw. immer niedriger wurde.
Haushaltsrechtlich war es möglich Investitionskredite von 2.676.000,00 € aufzunehmen. Die Aufnahme erfolgte allerdings erst im Haushaltsjahr 2015. Gegenüber der Planung bedeutet es eine Verbesserung von 2,07 Mio. €.
Der Schuldenstand zum 31.12.2014 sank um 1,4 Mio. € auf 15,4 Mio. €.
Von den in das
Haushaltsjahr 2015 übertragenen Aufwandsermächtigungen i. H. v. 1.684.839,21 € wurden rd. 0,8 Mio. € in Anspruch genommen.
Von den
übertragenen Auszahlungsermächtigungen
für Investitionen i. H. v. 7.437.812,11 € wurden rd. 5,4 Mio. € in Anspruch
genommen.
Der umfangreiche Rechenschafts- und Lagebericht mit den ausführlichen
Begründungen, den detaillierten Produktinformationen, Zahlen, Kennzahlen etc.
steht vor dem Abschluss. Er wird nachgereicht.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Anlagen:
Bilanz
Gesamtergebnisrechnung
Gesamtfinanzrechnung
Ermächtigungsübertragungen