Betreff
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Hilden - Umrüstung des städt. Fuhrparks mit Hilfe des LVR-Flottentools
Vorlage
WP 14-20 SV 68/025
Aktenzeichen
IV/68-03-02-17/ Rüh
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Das speziell vom LVR auch für seine Mitgliedskommunen entwickelte IT-Tool zur Ermittlung einer ökologisch und ökonomisch sinnvollen Fahrzeugbeschaffung für neue Dienstfahrzeuge kann für Kommunen eine wichtige Hilfe bei ihrer Kaufentscheidung darstellen.

Das Tool berechnet in wenigen Minuten sowohl die ökonomischen als auch die ökologischen Gesamtkosten pro Fahrzeug unter Berücksichtigung aller relevanten Kriterien.

 


Antragstext:

 

Der Fuhrpark der Stadt Hilden wird zukünftig bei Neuanschaffungen mit Hilfe des LVR Flotten-Tools umgerüstet.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Fahrzeugbeschaffung bei der Stadt Hilden mittels Anwendung des IT-Tools des LVR ist bereits Ende November 2013 einmal thematisiert worden. Das Vorhandensein eines IT-Tools wurde damals über eine Beratung im Kreistag Mettmann bekannt.

 

Das beim LVR mittlerweile eingesetzte „Flotten-Tool“ ist hilfreich bei der Entscheidungsfindung, welche Antriebsart für welchen Pkw und Kleintransporter am umweltfreundlichen und wirtschaftlichsten ist. Man kann in dem Fahrzeugtool unterschiedliche Fahrzeugkategorien auswählen, wobei das größte Fahrzeug ein Transporter in der Größenordnung eines VW T5 ist. Der LVR verfügt über eine Pkw-/ Kleinnutzfahrzeugflotte von rd. 400 Fahrzeugen; davon wurde mittlerweile für rd. 230 Fahrzeuge das Flottentool genutzt, um einen Leasingrahmenvertrag über einen relativ kurzen Zeitraum (in der Regel 2 Jahre) ausschreiben zu können.

 

Für LKWs (LKW-Fahrgestelle), Spezialaufbauten mit Nebenantrieb (z. B. Müllsammelbehälter, Kehrrichtsammelaufbau) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen (zum größten Teil alle mit Sonderausstattung) ist dieses Fahrzeug-IT-Tool auch nach telefonischer Rückfrage beim LVR, der nach eigenen Angaben 350 Nutzfahrzeuge in seinem Fuhrpark hat,  nicht geeignet und wird auch vom LVR nicht für diese Fahrzeugtypen eingesetzt.

 

Im Fuhrparkbestand der Stadt Hilden gibt es derzeit 9 Pkw, die innerhalb der nächsten 6 bis 10 Jahre zur Ersatzbeschaffung anstehen. Davon sind  3 Pkw/ Transporter im Bereich des Bauhofes im Einsatz und mit entsprechender Signaltechnik zur Wahrnehmung von Sonderrechten im öffentlichen Verkehrsraum ausgestattet. Bei den anderen 6 Pkw/ Transporter handelt es sich um 2 Kommandofahrzeuge der Feuerwehr, 1 entsprechend ausgestatteten Transporter der Schreinerei, 1 Poolfahrzeug der Kernverwaltung, 1 Kombi des KOD (Kommunaler Ordnungsdienst) und 1 Transporter der Jugendförderung.

Weiterhin gibt es 2 Leasingfahrzeuge, wovon eines nächstes Jahr nach Vertragsende übernommen wird; der Leasingvertrag für das Elektrofahrzeug läuft noch 2 Jahre.

 

Der LVR hat das IT-Tool genutzt, um im Jahre 2014 224 Pkw neu zu beschaffen. Bei der Stadt Hilden wird durchschnittlich ein Fahrzeug in diesem Segment pro Jahr beschafft.

Sowohl von der Kreisverwaltung Mettmann als auch von umliegenden Städten wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass das vom LVR präsentierte Flotten-Tool nicht genutzt wird.

 

In den zurückliegenden Jahren wurde immer einzelfallbezogen geprüft, ob bei Fahrzeugen eine zum Dieselaggregat alternative Antriebsart angebracht ist. Im Einsatz sind PKW mit Benzinaggregat, ein PKW mit Elektroantrieb oder auch früher ein Fahrzeug mit Erdgasantrieb. An dieser Stelle sollte auch darauf hingewiesen werden, dass Fahrzeuge mit alternativen Antriebsaggregaten in der Beschaffung sehr oft wesentlich höhere Kosten verursachen.

 

Der Einsatz des Fahrzeug-IT-Tools („Flottentool“) und die damit verbundene Erhebung der benötigten Daten (längste Laufleistung und Häufigkeit der längsten Strecke) und die notwendige Schulung auf dieses Tool wird aufgrund der geringen in Frage kommenden Fahrzeuge von der Verwaltung nicht empfohlen.

 

 

gez.

Birgit Alkenings

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

010605

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete