Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden wählt Herrn 1. Beigeordneten Norbert Danscheidt mit Wirkung vom
01.08.2016 für eine erneute Wahlzeit zum 1. Beigeordneten der Stadt Hilden.
Erläuterungen und Begründungen:
Die zweite achtjährige Amtszeit des 1. Beigeordneten Norbert Danscheidt endet mit Ablauf des Monats Juli 2016. Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Danscheidt erneut zum Beigeordneten der Stadt Hilden zu wählen.
Wahl und Wiederwahl der Beigeordneten bestimmen sich nach § 71 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Nach Abs. 1 dieser Vorschrift werden die Beigeordneten durch den Rat für die Dauer von acht Jahren gewählt. Die Wahlzeit des Herrn Danscheidt würde allerdings nur bis zum Erreichen seiner persönlichen Altersgrenze nach § 31 Landesbeamtengesetz NRW dauern; die Wahlzeit würde somit am 31.03.2022 enden.
Die Wahl oder Wiederwahl darf nach § 71 Abs. 2 GO NRW frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen. Bei einer Wiederwahl kann von der ansonsten erforderlichen Ausschreibung der Stelle abgesehen werden.
Nach § 71 Abs. 5 GO NRW sind Beigeordnete verpflichtet, einer erste und zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit wiedergewählt werden.
Herr 1. Beigeordneter Danscheidt verfügt auf Grund seines beruflichen Werdeganges in der Kommunalverwaltung und seiner langjährigen Führungsfunktion über ausgezeichnete Fachkenntnisse und Führungskompetenzen. Diese Kenntnisse und Kompetenzen konnte er in seiner bisherigen Amtszeit als Beigeordneter der Stadt Hilden in besonderem Maße einbringen, da er ein Dezernat mit einer sehr breiten Aufgabenspanne und großer Mitarbeiter/innenzahl leitet.
Herr Danscheidt hat seit Beginn seiner Tätigkeit als Beigeordneter entscheidend dazu beigetragen, dass die Führungsstrukturen in der Verwaltung schlanker wurden. Er konnte während seiner Amtszeit die Zahl der Planstellen in der inneren Verwaltung deutlich vermindern, ohne dass dies negative Konsequenzen für die Bürgerinnen und Bürger gehabt hätte.
Im Hinblick auf die ausgeprägten Fachkenntnisse wie auch Führungskompetenzen des Herrn Danscheidt garantiert seine Wiederwahl eine übergangslose und erfolgreiche Fortführung seiner Aufgaben. Unter Berücksichtigung der besonderen Herausforderungen der kommenden Jahre ist die weiterhin effiziente und souveräne Aufgabenerledigung im besonderen Interesse der Stadt Hilden.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
010201 Dienste der Verwaltungsführung und Repräsentation |
Mittel sind im Haushaltsplanentwurf enthalten |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
ja |
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Planstelle(n): 00.10000 |
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Vermerk Personaldezernent |