Betreff
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes:
Einstellung des Verfahrens
Vorlage
WP 14-20 SV 61/076
Aktenzeichen
IV/61.1_Hol_FNP
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hebt den Beschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Stadtgebiet vom 03.11.2010 auf.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Am 25.11.2015 wurde im Stadtentwicklungsausschuss über das Ergebnis der planerischen Überprüfung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes beraten (WP 14-20 SV 61/050). Ergebnis der Beratung war die Beauftragung der Verwaltung, zum einen das Verfahren zur Neuaufstellung einzustellen und zum anderen den Flächennutzungsplan von 1993 neu zu zeichnen, so dass eine aktualisierte zeichnerische Fassung vorliegt.

 

Mit dieser Sitzungsvorlage soll der Beschluss zur Einstellung des am 03.11.2010 durch den Stadtentwicklungsausschuss eingeleiteten Verfahrens gefasst werden. Dieser Einstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Die Neuzeichnung des Flächennutzungsplanes bedingt formal lediglich, dass nach ihrer Fertigstellung der Stadtentwicklungsausschuss und der Rat einen Beschluss zur Neubekanntmachung fassen.

Es ist nicht notwendig, die Neuzeichnung der Bezirksregierung Düsseldorf vorzulegen.

 

Für die Fertigstellung der Neuzeichnung sind noch folgende Arbeitsschritte notwendig:

-    alle rechtskräftigen Änderungen werden eingearbeitet

-    gegebenenfalls müssen im CAD-Zeichenprogramm neue Symbole in die Planzeichenverordnung eingebracht werden

-    die Nachrichtlichen Übernahmen, Kennzeichnungen und Vermerke gemäß § 5 BauGB (Überschwemmungsgebiete, Leitungstrassen, Altlasten, etc.) werden überarbeitet und ergänzt

-    die Straßen müssen teilweise noch digitalisiert werden

-    eine redaktionelle Änderung zur Darstellung der Gewerbe- und Industriegebiete ist angedacht

-    die Zeichnung muss in ein druckreifes Layout gebracht werden

 

Die Einarbeitung der „zentralen Versorgungsbereiche“ kann nach Fertigstellung des Einzelhandelsgutachtens erfolgen, das unter anderem untersuchen soll, wo und mit welchen Abgrenzungen die Versorgungsbereiche festgelegt werden sollen.

 

Die Neuzeichnung ist bereits in Arbeit und wird zu gegebener Zeit in die entsprechenden Gremien eingebracht.

 

 

gez.

Birgit Alkenings