Betreff
Antrag CDU-Fraktion: Erneuerung der Fahrbahnmarkierung Hülsenstraße (L 85) / Niedenstraße
Vorlage
WP 14-20 SV 66/058
Aktenzeichen
IV/66.1/Sm.
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Es besteht nach der vorhandenen Verkehrsbeschilderung aus Sicherheitsgründen ein Verbot, von der Hülsenstr. links in die Niedenstraße abzubiegen. Dies ist nicht zuletzt dem hohen Verkehrsaufkommen und der hier nicht vorhandenen Abbiegespur geschuldet und soll Gefährdungen im Begegnungsverkehr verhindern. Das vorhandene Verkehrsschild wird allerdings von vielen Autofahrern weitgehend ignoriert. Hierdurch entsteht in den Hauptverkehrszeiten ein Rückstau von Fahrzeugen, die Hilden verlassen wollen, zurück in Richtung Ellerstraße. Die CDU Fraktion erhofft sich durch eine Erneuerung der Fahrbahnmarkierung eine deutlichere Wahrnehmung des Abbiegeverbots und eine verbesserte Verkehrssituation.


Antragstext:

 

Die CDU Fraktion beantragt, zur Vermeidung.gefährlicher Abbiegevorgänge die Fahrbahnmarkierung im Kreuzungsbereich Hülsenstraße Ecke Niedenstraße zu erneuern.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die im Antrag benannte Fahrbahnmarkierung befindet sich auf der Hülsenstraße (L 85), die sich in der Straßenbaulast (bauliche Zuständigkeit) des Landes Nordrhein-Westfalen befindet. Dem Landesbetrieb Straßenbau NRW obliegt daher auch eine Erneuerung der Markierung. Die Stadt Hilden ist hier nicht befugt Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen.

 

Deshalb hat die Verwaltung mit Schreiben vom 28.01.2016 die zuständige Straßenmeisterei Velbert des Landesbetriebs Straßenbau NRW gebeten, die angesprochene Fahrbahnmarkierung kurzfristig zu erneuern.

 

 

 

 

Birgit Alkenings