Betreff
Bürgeranregung gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen,
hier: Verkehrssituation Weiterbildungszentrum Gerresheimer Straße
Vorlage
WP 04-09 SV 61/020
Aktenzeichen
IV/61.1-Groll
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“

 

 

(G.Scheib)

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der als Anlage beigefügte Antrag ist der bisherige Endpunkt einer Diskussion, die über das Thema der „Parkplatzsituation“ an der Gerresheimer Straße in Höhe des Weiterbildungszentrums „Altes Helmholtz“, Gerresheimer Straße 20, schon seit längerem läuft.

 

Schon im Februar 2004 wandten sich Anlieger der südlichen Gerresheimer Straße an den Bürgermeister, um zu erreichen, dass mit der Inbetriebnahme des Weiterbildungszentrums Parkplätze im Straßenraum nicht reduziert würden. Insbesondere ging (und geht) es um die sieben Kurzparkplätze unmittelbar vor dem Eingang zum Weiterbildungszentrum, die verschiedene Anlieger als ausschließlich für sie gedacht betrachten.

 

Damals wurde seitens der Stadt erläutert, dass diese sieben Parkplätze zum Stellplatzangebot des Weiterbildungszentrums gehören, sowohl von der Nutzung her als auch von der Grundstückssituation her. Nach einer Eingewöhnungsphase für das Weiterbildungszentrum soll dann zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden, ob der Bereich der Parkplätze eventuell für den Bau einer behindertengerechten Bus-Haltestelle in Anspruch genommen werden kann. An eine private Nutzung der sieben Parkplätze etwa durch die Anlieger war (und ist) nicht gedacht.

 

Im Juni 2004 berichtete die Verwaltung dem Stadtentwicklungsausschuss über die zukünftige Stellplatzsituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 236 (Gerresheimer Straße/Augustastraße/ Hoffeldstraße) in Form der Sitzungsvorlage Nr. IV-1-403.

Es wurde dabei deutlich, dass für das Weiterbildungszentrum insgesamt 52 Stellplätze zur Verfügung stehen werden und für die zu erwartende neue Wohnbebauung im Innenbereich des Bebauungsplanes ausreichende Stellplätze auf den eigenen Grundstücken geschaffen werden.

 

Als dann im Juli 2004 die Bürgeranhörung für den Bebauungsplan Nr. 236 durchgeführt wurde, stand das Thema der öffentlichen Stellplätze entlang der südlichen Gerresheimer Straße wiederum im Zentrum der Diskussion.

Auch bei dieser Gelegenheit wurde seitens der Verwaltung deutlich gemacht, dass die Parkplätze für das Weiterbildungszentrum bewirtschaftet werden würden (angepasst an die Bedürfnisse des „Alten Helmholtz“) und hier auch die sieben Parkplätze direkt an der Gerresheimer Strasse eingeschlossen wären. Außerdem sei jeder, der ein Auto besitze, auch dafür verantwortlich und es sei nicht die Aufgabe der Stadt, öffentliche Parkplätze für private Nutzungen bereitzustellen. Auf den Privatgrundstücken könnten jederzeit neue eigene Stellplätze eingerichtet werden.

 

Inzwischen ist das Weiterbildungszentrum in Betrieb genommen worden. Die Parkplatzsituation ist noch in einem Zustand der Findung, d.h. es ist aus Sicht der Verwaltung noch nicht eine optimale Lösung gefunden worden.

 

Vor diesem Hintergrund erfolgt nun die Bürgeranregung. Hiernach soll 

 

1.                  auf den Bau einer Linksabbiegerspur auf der Gerresheimer Straße verzichtet werden,

2.                  die sieben Parkplätze an der Gerresheimer Straße wieder dem Weiterbildungszentrum entzogen werden und damit der allgemeinen Öffentlichkeit (u. den Anliegern) zur Verfügung stehen, und

3.                  der Fußweg zwischen Weiterbildungszentrum und Hoffeldstraße geöffnet werden, um damit auch eine (noch) schnellere fußläufige Verbindung zur Berliner Straße zu schaffen.

 

 

 

 

 

Zu diesen Forderungen wird folgendes ausgeführt:

 

Zu 1.:   ob und wie auf der Gerresheimer Straße – von Norden kommend – eine Linksabbiegerspur eingerichtet werden muss, kann derzeit noch nicht abgesehen werden. Es ist abhängig von der sich entwickelnden Verkehrssituation auf der Gerresheimer Straße in Höhe des Weiterbildungszentrums. Es kann sich ohne weiteres herausstellen, dass eine Linksabbiegerspur nicht erforderlich ist. Da sich aber auch eine gegenteilige Situation einstellen kann, muss man sich zum jetzigen Zeitpunkt die Option offen halten, auch eine Linksabbiegerspur einzurichten.

 

Zu 2.:   die sieben Parkplätze direkt vor dem Weiterbildungszentrum werden von diesem als Kurzparkplätze genutzt. Kurzparkplätze sind für die „Bring- und- Hol-Verkehre“ zum Weiterbildungszentrum von Bedeutung. Grundstückstechnisch gehört die Fläche der Parkplätze zum Eigentum der Grundstücksgesellschaft der Stadtwerke Hilden.

            Es besteht weiterhin die Absicht, zunächst einmal den Betrieb des Weiterbildungszentrums zu beobachten, um dann – nach einem Zeitraum von ca. 18- 24 Monaten – eine Bewertung der Situation vorzunehmen. Dies gilt nicht nur für die Parkraum-Situation, sondern auch für die Anbindung an den ÖPNV. Eine behindertengerechte Bushaltestelle – wie Anfang des Jahres schon einmal erwähnt – könnte nicht nur die  ÖPNV-Anbindung verbessern, sondern auch den Ansprüchen einer „Bring-und-Hol-Fläche“ gerecht werden.

            Die hier angesprochene Bushaltestelle befindet sich heute als Provisorium vor den Gebäuden Gerresheimer Straße 22/24 und wird von der Linie 781 angefahren. Diese Linie verbindet den Norden und den Süden Hildens (also die Siedlungsschwerpunkte) mit der Innenstadt und damit auch dem Weiterbildungszentrum.

 

Zu 3.:   im Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 236 ist ein Fußweg zwischen dem Gelände des Weiterbildungszentrums und der Hoffeldstraße ausgewiesen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es seitens des Grundstückseigentümers nicht beabsichtigt, diesen Weg der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Aus planerischer Sicht ist es dennoch sinnvoll, eine solche Verbindung vorzuhalten.

            Denn es ist richtig, dass dadurch eine weitere Zugangsmöglichkeit eröffnet würde auf das Gelände des „Alten Helmholtz“. Nicht richtig ist, dass dadurch Wege verkürzt würden, insbesondere nicht von der Berliner Straße aus.

            Am kürzesten sind die Wege zwischen der Tiefgarage Nove-Mesto-Platz und dem Haupteingang des Weiterbildungszentrums (entlang der Gerresheimer Straße), sie liegen bei ca. 280m. Diese Tiefgarage ist damit bestens geeignet, alle Arten von PKW-Besuchsverkehr aufzunehmen.

            Von der nächstgelegenen Haltestelle an der Berliner Straße („Nove-Mesto-Platz“, Linien 781,783,784)) sind es – je nach dem, auf welcher Seite der Berliner Straße man aussteigt – zwischen 330 und 390m, wiederum entlang der Gerresheimer Straße.

            Die Wege über den Fußweg an der Hoffeldstraße wären – von der Berliner Straße her – jeweils ca. 50 m länger.

           

Zusammenfassend kann daher gesagt werden:

Den betroffenen Anliegern der Gerresheimer Straße wurden die Beweggründe der Stadt vor dem Hintergrund der Neueinrichtung des Weiterbildungszentrums ausführlich dargelegt. Ein Anrecht auf private Parkplätze im öffentlichen Straßenraum oder an öffentlichen Einrichtungen besteht nicht. In der nahe gelegenen Tiefgarage Nove-Mesto-Platz stehen Stellplätze (auch zur Miete) zur Verfügung, wenn man nicht auf dem eigenen Grundstück solche Stellplätze schaffen kann oder will.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Anregung insgesamt abzulehnen und die Entwicklung im Umfeld des Weiterbildungszentrums innerhalb der nächsten zwei Jahre zu analysieren.

 

 

 

(G. Scheib)