hier: Verkehrssituation Weiterbildungszentrum Gerresheimer Straße
Beschlussvorschlag:
„Beschlussfassung
wird anheim gestellt.“
(G.Scheib)
Erläuterungen und Begründungen:
Der als Anlage
beigefügte Antrag ist der bisherige Endpunkt einer Diskussion, die über das
Thema der „Parkplatzsituation“ an der Gerresheimer Straße in Höhe des
Weiterbildungszentrums „Altes Helmholtz“, Gerresheimer Straße 20, schon seit
längerem läuft.
Schon im Februar
2004 wandten sich Anlieger der südlichen Gerresheimer Straße an den Bürgermeister,
um zu erreichen, dass mit der Inbetriebnahme des Weiterbildungszentrums
Parkplätze im Straßenraum nicht reduziert würden. Insbesondere ging (und geht)
es um die sieben Kurzparkplätze unmittelbar vor dem Eingang zum
Weiterbildungszentrum, die verschiedene Anlieger als ausschließlich für sie
gedacht betrachten.
Damals wurde seitens
der Stadt erläutert, dass diese sieben Parkplätze zum Stellplatzangebot des
Weiterbildungszentrums gehören, sowohl von der Nutzung her als auch von der
Grundstückssituation her. Nach einer Eingewöhnungsphase für das
Weiterbildungszentrum soll dann zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden,
ob der Bereich der Parkplätze eventuell für den Bau einer behindertengerechten
Bus-Haltestelle in Anspruch genommen werden kann. An eine private Nutzung der
sieben Parkplätze etwa durch die Anlieger war (und ist) nicht gedacht.
Im Juni 2004
berichtete die Verwaltung dem Stadtentwicklungsausschuss über die zukünftige
Stellplatzsituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 236 (Gerresheimer
Straße/Augustastraße/ Hoffeldstraße) in Form der Sitzungsvorlage Nr. IV-1-403.
Es wurde dabei
deutlich, dass für das Weiterbildungszentrum insgesamt 52 Stellplätze zur Verfügung
stehen werden und für die zu erwartende neue Wohnbebauung im Innenbereich des
Bebauungsplanes ausreichende Stellplätze auf den eigenen Grundstücken
geschaffen werden.
Als dann im Juli
2004 die Bürgeranhörung für den Bebauungsplan Nr. 236 durchgeführt wurde, stand
das Thema der öffentlichen Stellplätze entlang der südlichen Gerresheimer Straße
wiederum im Zentrum der Diskussion.
Auch bei dieser
Gelegenheit wurde seitens der Verwaltung deutlich gemacht, dass die Parkplätze
für das Weiterbildungszentrum bewirtschaftet werden würden (angepasst an die Bedürfnisse des „Alten Helmholtz“)
und hier auch die sieben Parkplätze direkt an der Gerresheimer Strasse
eingeschlossen wären. Außerdem sei jeder, der ein Auto besitze, auch dafür
verantwortlich und es sei nicht die Aufgabe der Stadt, öffentliche Parkplätze
für private Nutzungen bereitzustellen. Auf den Privatgrundstücken könnten
jederzeit neue eigene Stellplätze eingerichtet werden.
Inzwischen ist das
Weiterbildungszentrum in Betrieb genommen worden. Die Parkplatzsituation ist
noch in einem Zustand der Findung, d.h. es ist aus Sicht der Verwaltung noch
nicht eine optimale Lösung gefunden worden.
Vor diesem
Hintergrund erfolgt nun die Bürgeranregung. Hiernach soll
1.
auf den
Bau einer Linksabbiegerspur auf der Gerresheimer Straße verzichtet werden,
2.
die
sieben Parkplätze an der Gerresheimer Straße wieder dem Weiterbildungszentrum
entzogen werden und damit der allgemeinen Öffentlichkeit (u. den Anliegern) zur
Verfügung stehen, und
3.
der
Fußweg zwischen Weiterbildungszentrum und Hoffeldstraße geöffnet werden, um
damit auch eine (noch) schnellere fußläufige Verbindung zur Berliner Straße zu
schaffen.
Zu diesen
Forderungen wird folgendes ausgeführt:
Zu 1.: ob
und wie auf der Gerresheimer Straße – von Norden kommend – eine
Linksabbiegerspur eingerichtet werden muss, kann derzeit noch nicht abgesehen
werden. Es ist abhängig von der sich entwickelnden Verkehrssituation auf der
Gerresheimer Straße in Höhe des Weiterbildungszentrums. Es kann sich ohne
weiteres herausstellen, dass eine Linksabbiegerspur nicht erforderlich ist. Da
sich aber auch eine gegenteilige Situation einstellen kann, muss man sich zum
jetzigen Zeitpunkt die Option offen halten, auch eine Linksabbiegerspur
einzurichten.
Zu 2.: die
sieben Parkplätze direkt vor dem Weiterbildungszentrum werden von diesem als
Kurzparkplätze genutzt. Kurzparkplätze sind für die „Bring- und- Hol-Verkehre“
zum Weiterbildungszentrum von Bedeutung. Grundstückstechnisch gehört die Fläche
der Parkplätze zum Eigentum der Grundstücksgesellschaft der Stadtwerke Hilden.
Es
besteht weiterhin die Absicht, zunächst einmal den Betrieb des
Weiterbildungszentrums zu beobachten, um dann – nach einem Zeitraum
von ca. 18- 24 Monaten – eine Bewertung der Situation vorzunehmen. Dies gilt
nicht nur für die Parkraum-Situation, sondern auch für die Anbindung an den
ÖPNV. Eine behindertengerechte Bushaltestelle – wie Anfang des Jahres schon
einmal erwähnt – könnte nicht nur die
ÖPNV-Anbindung verbessern, sondern auch den Ansprüchen einer
„Bring-und-Hol-Fläche“ gerecht werden.
Die
hier angesprochene Bushaltestelle befindet sich heute als Provisorium vor den
Gebäuden Gerresheimer Straße 22/24 und wird von der Linie 781 angefahren. Diese
Linie verbindet den Norden und den Süden Hildens (also die
Siedlungsschwerpunkte) mit der Innenstadt und damit auch dem
Weiterbildungszentrum.
Zu 3.: im
Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 236 ist ein Fußweg zwischen dem Gelände des Weiterbildungszentrums
und der Hoffeldstraße ausgewiesen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es seitens des
Grundstückseigentümers nicht beabsichtigt, diesen Weg der Öffentlichkeit zugänglich
zu machen. Aus planerischer Sicht ist es dennoch sinnvoll, eine solche Verbindung
vorzuhalten.
Denn
es ist richtig, dass dadurch eine weitere Zugangsmöglichkeit eröffnet würde auf
das Gelände des „Alten Helmholtz“. Nicht richtig ist, dass dadurch Wege
verkürzt würden, insbesondere nicht von der Berliner Straße aus.
Am
kürzesten sind die Wege zwischen der Tiefgarage Nove-Mesto-Platz und dem Haupteingang
des Weiterbildungszentrums (entlang der Gerresheimer Straße), sie liegen bei
ca. 280m. Diese Tiefgarage ist damit bestens geeignet, alle Arten von PKW-Besuchsverkehr
aufzunehmen.
Von
der nächstgelegenen Haltestelle an der Berliner Straße („Nove-Mesto-Platz“,
Linien 781,783,784)) sind es – je nach dem, auf welcher Seite der Berliner
Straße man aussteigt – zwischen 330 und 390m, wiederum entlang der Gerresheimer
Straße.
Die
Wege über den Fußweg an der Hoffeldstraße wären – von der Berliner Straße her –
jeweils ca. 50 m länger.
Zusammenfassend kann daher gesagt werden:
Den betroffenen
Anliegern der Gerresheimer Straße wurden die Beweggründe der Stadt vor dem
Hintergrund der Neueinrichtung des Weiterbildungszentrums ausführlich
dargelegt. Ein Anrecht auf private Parkplätze im öffentlichen Straßenraum oder
an öffentlichen Einrichtungen besteht nicht. In der nahe gelegenen Tiefgarage
Nove-Mesto-Platz stehen Stellplätze (auch zur Miete) zur Verfügung, wenn man
nicht auf dem eigenen Grundstück solche Stellplätze schaffen kann oder will.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die
Anregung insgesamt abzulehnen und die Entwicklung im Umfeld des
Weiterbildungszentrums innerhalb der nächsten zwei Jahre zu analysieren.
(G. Scheib)