Betreff
Beseitigung der Angsträume auf der Hagelkreuzstraße, Antrag der Bürgeraktion
Vorlage
WP 14-20 SV 66/056
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die Beleuchtung der Hagelkreuzstraße im oberen Abschnitt vom Hagelkreuz bis zur Capio Klinik ist schlecht. Der linke Bürgersteig wird abschnittsweise von der vorhandenen Beleuchtung gar nicht erfasst. Hinzu kommt der schlechte Zustand des Bürgersteiges, der Wurzelwuchs der Straßenbäume und der unregelmäßige Höhenunterschied zwischen Straße und Bordsteinkante. Des weiteren sehen wir auf den unbeleuchteten wegen hohes Potential für Angsträume der Anwohner und Fußgänger.


Antragstext:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrssicherheit der Hagelkreuzstraße bzgl. der Beleuchtung zu überprüfen und ggf. neu zu planen. Besonders der linke Bürgersteig vom Hagelkreuz in Richtung Kirchhofstraße muss dringend optimiert werden. Wenn eine stärkere

Ausleuchtung mit den vorhandenen Laternen nicht ausreicht, sollte ein neues Lichtkonzept erstellt werden.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die vom Antragsteller geschilderte Situation ist der Verwaltung aus Bürgerkontakten bereits bekannt. Aus diesem Grund steht die Verwaltung schon seit einiger Zeit mit der Betriebsführungsfirma der Straßenbeleuchtung (seit 2015 die Fa. SWARCO V.S.M.) in Kontakt, um hier im Rahmen des ab 2016 anstehenden Beleuchtungserneuerungsprogramms zu einer Verbesserung zu kommen. Im ersten Schritt wird hier in einem Teilbereich der Hagelkreuzstraße im Rahmen des im Beleuchtungsvertrag vorgesehenen Erneuerungsprogramms eine Umrüstung auf moderne LED-Leuchten erfolgen.

 

Weitere Angaben finden sich in den nachfolgenden Erläuterungen.

 

Die Beleuchtung der Hagelkreuzstraße wird von Anwohnern und Passanten als nicht ausreichend angesehen. Die Gründe hierfür liegen in den Leuchtentypologien und vor allem in den teilweise unverhältnismäßig großen Mastabständen.

 

Die Hagelkreuzstraße ist etwa 350 m lang und die Lichtpunkte befinden sich auf der südlichen bzw. westlichen Straßenseite (S-Bahn Seite).

Bezüglich der Beleuchtung müssen zwei Abschnitte unterschieden werden. Vom Hagelkreuz aus bis zur Fahrradabstellanlage sind auf einer Länge von 240 m vier Lichtpunkte (L1 bis L4 gemäß beiliegendem Lageplan) vorhanden, die jedoch in einem Abstand von etwa 75 m stehen.

Im Bereich der Fahrradabstellanlage steht der Lichtpunkt 5 etwa 12 m von der Straße abgerückt und dient damit im Wesentlichen nur zur Ausleuchtung der Fahrradabstellanlage. Weiter in Richtung Kirchhofstraße sind noch 3 Lichtpunkte vorhanden (L6 bis L8), die in einem Abstand von etwa 35 m stehen.

 

Die Lichtpunkte L1 bis L6 sind mit alten und ineffizienten Quecksilberdampflampen (HQl) ausgestattet. Bei den Lichtpunkten 7 und 8 sind Hochdrucknatriumdampflampen (SON) montiert, die bereits eine deutlich höhere Lichtausbeute haben.

In der 2015 durchgeführten Lichtmessung aller Straßen in Hilden wurde im östlichen Bereich der Hagelkreuzstraße (L5 bis L8) ein für eine Anliegerstraße gute mittlere Beleuchtungsstärke (4 bis 6 lx) festgestellt.

In der nordwestlichen Teilstrecke (L1 bis L4) zeigt die Lichtmessung, dass die Beleuchtungswerte in der Mitte zwischen zwei Lichtmasten teilweise im nicht wahrnehmbaren Bereich liegen. Die mittlere Beleuchtungsstärke in dieser Teilstrecke liegt bei 0 bis 2 lx. Somit ist hier von einer unzureichenden Beleuchtung zu sprechen.

 

Seit 2015 ist die Firma SWARCO V.S.M der neue Beleuchtungsbetriebsführer und sämtliche Maßnahmen zum Betrieb, Instandhaltung und Erneuerung der Beleuchtungsanlagen sind im Beleuchtungsvertrag geregelt und werden mit einer jährlichen Pauschale (einschließlich Stromkosten) vergütet.

Der über einen Zeitraum von 20 Jahren laufende Vertrag sieht ein umfassendes Erneuerungs-programm der Straßenbeleuchtung vor. Bereits dieses Jahr sollen 690 Leuchten auf LED-Technik umgestellt werden.

Nach vorläufiger Planung der Fa. SWARCO werden auch die Lichtpunkte 1 bis 6 in der Hagelkreuzstraße auf LED umgestellt werden. Diese Maßnahme würde ohne zusätzliche Kosten durchgeführt und bereits eine Verbesserung der Beleuchtungssituation herbeiführen.

Auch auf den Gehwegen würde es zu einer Verbesserung der Beleuchtungsstärkewerte, vor allem in den dunkleren Zwischenbereichen, kommen.

Allerdings würden diese Zonen wegen der falschen Dimensionierung der Lichtmastabstände in den Zwischenzonen weiterhin ungenügend beleuchtet werden.

 

Um die Beleuchtung durchgehend zu verbessern und dunkle Bereiche gänzlich auszuschließen, bliebe nur eine Erweiterung der Anlage durch 3 zusätzliche Lichtpunkte in den großen Zwischen-räumen der vorhandenen Lichtpunkte 1 bis 4.

Durch diese Erweiterung würde in diesem Teilbereich das Beleuchtungsniveau weiter gehoben werden und die mittlere Beleuchtungsstärke bei 6,0 lx liegen. Von wesentlicher Bedeutung für diese Maßnahme wäre jedoch die dadurch bewirkte Vermeidung von Dunkelzonen.

Für den Neubau von 3 zusätzlichen Lichtpunkten fallen geschätzte Gesamtkosten in Höhe von ca. 8.000 € brutto an.

 

Auf der Basis der dargestellten Fakten empfiehlt die Verwaltung zunächst die im Rahmen der Beleuchtungspauschale ohnehin für 2016 vorgesehene Erneuerung mit LED Leuchten (keine Zusatzkosten) abzuwarten. Die damit verbundene Verbesserung des Beleuchtungsniveaus kann dann vor Ort nochmals eingeschätzt werden und im Ergebnis über die mit Zusatzkosten von 8.000 € brutto verbundene Erweiterung der Beleuchtung entschieden werden.

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I660000063

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2016

I660000063

096101

Ergänzungsbe-leuchtung

19.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nXein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete