Erläuterungen zum
Antrag:
Die Beleuchtung der Hagelkreuzstraße im oberen Abschnitt vom Hagelkreuz bis zur Capio Klinik ist schlecht. Der linke Bürgersteig wird abschnittsweise von der vorhandenen Beleuchtung gar nicht erfasst. Hinzu kommt der schlechte Zustand des Bürgersteiges, der Wurzelwuchs der Straßenbäume und der unregelmäßige Höhenunterschied zwischen Straße und Bordsteinkante. Des weiteren sehen wir auf den unbeleuchteten wegen hohes Potential für Angsträume der Anwohner und Fußgänger.
Antragstext:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrssicherheit der Hagelkreuzstraße bzgl. der Beleuchtung zu überprüfen und ggf. neu zu planen. Besonders der linke Bürgersteig vom Hagelkreuz in Richtung Kirchhofstraße muss dringend optimiert werden. Wenn eine stärkere
Ausleuchtung mit den vorhandenen Laternen nicht ausreicht, sollte ein neues Lichtkonzept erstellt werden.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die vom Antragsteller geschilderte Situation ist
der Verwaltung aus Bürgerkontakten bereits bekannt. Aus diesem Grund steht die
Verwaltung schon seit einiger Zeit mit der Betriebsführungsfirma der
Straßenbeleuchtung (seit 2015 die Fa. SWARCO V.S.M.) in Kontakt, um hier im
Rahmen des ab 2016 anstehenden Beleuchtungserneuerungsprogramms zu einer
Verbesserung zu kommen. Im ersten Schritt wird hier in einem Teilbereich der
Hagelkreuzstraße im Rahmen des im Beleuchtungsvertrag vorgesehenen
Erneuerungsprogramms eine Umrüstung auf moderne LED-Leuchten erfolgen.
Weitere Angaben finden sich in den nachfolgenden
Erläuterungen.
Die Beleuchtung der Hagelkreuzstraße wird von
Anwohnern und Passanten als nicht ausreichend angesehen. Die Gründe hierfür
liegen in den Leuchtentypologien und vor allem in den teilweise unverhältnismäßig
großen Mastabständen.
Die Hagelkreuzstraße ist etwa 350 m lang und die
Lichtpunkte befinden sich auf der südlichen bzw. westlichen Straßenseite
(S-Bahn Seite).
Bezüglich der Beleuchtung müssen zwei Abschnitte
unterschieden werden. Vom Hagelkreuz aus bis zur Fahrradabstellanlage sind auf
einer Länge von 240 m vier Lichtpunkte (L1 bis L4 gemäß beiliegendem Lageplan)
vorhanden, die jedoch in einem Abstand von etwa 75 m stehen.
Im Bereich der Fahrradabstellanlage steht der
Lichtpunkt 5 etwa 12 m von der Straße abgerückt und dient damit im Wesentlichen
nur zur Ausleuchtung der Fahrradabstellanlage. Weiter in Richtung
Kirchhofstraße sind noch 3 Lichtpunkte vorhanden (L6 bis L8), die in einem
Abstand von etwa 35 m stehen.
Die Lichtpunkte L1 bis L6 sind mit alten und
ineffizienten Quecksilberdampflampen (HQl)
ausgestattet. Bei den Lichtpunkten 7 und 8 sind Hochdrucknatriumdampflampen
(SON) montiert, die bereits eine deutlich höhere Lichtausbeute haben.
In der 2015 durchgeführten Lichtmessung aller
Straßen in Hilden wurde im östlichen Bereich der Hagelkreuzstraße (L5 bis L8)
ein für eine Anliegerstraße gute mittlere Beleuchtungsstärke (4 bis 6 lx)
festgestellt.
In der nordwestlichen Teilstrecke (L1 bis L4) zeigt
die Lichtmessung, dass die Beleuchtungswerte in der Mitte zwischen zwei
Lichtmasten teilweise im nicht wahrnehmbaren Bereich liegen. Die mittlere
Beleuchtungsstärke in dieser Teilstrecke liegt bei 0 bis 2 lx. Somit ist hier
von einer unzureichenden Beleuchtung zu sprechen.
Seit 2015 ist die Firma SWARCO V.S.M der neue
Beleuchtungsbetriebsführer und sämtliche Maßnahmen zum Betrieb, Instandhaltung
und Erneuerung der Beleuchtungsanlagen sind im Beleuchtungsvertrag geregelt und
werden mit einer jährlichen Pauschale (einschließlich Stromkosten) vergütet.
Der über einen Zeitraum von 20 Jahren laufende
Vertrag sieht ein umfassendes Erneuerungs-programm der Straßenbeleuchtung vor.
Bereits dieses Jahr sollen 690 Leuchten auf LED-Technik umgestellt werden.
Nach vorläufiger Planung der Fa. SWARCO werden auch
die Lichtpunkte 1 bis 6 in der Hagelkreuzstraße auf LED umgestellt werden.
Diese Maßnahme würde ohne zusätzliche Kosten durchgeführt und bereits eine
Verbesserung der Beleuchtungssituation herbeiführen.
Auch auf den Gehwegen würde es zu einer
Verbesserung der Beleuchtungsstärkewerte, vor allem in den dunkleren
Zwischenbereichen, kommen.
Allerdings würden diese Zonen wegen der falschen
Dimensionierung der Lichtmastabstände in den Zwischenzonen weiterhin ungenügend
beleuchtet werden.
Um die Beleuchtung durchgehend zu verbessern und
dunkle Bereiche gänzlich auszuschließen, bliebe nur eine Erweiterung der Anlage
durch 3 zusätzliche Lichtpunkte in den großen Zwischen-räumen der vorhandenen
Lichtpunkte 1 bis 4.
Durch diese Erweiterung würde in diesem Teilbereich
das Beleuchtungsniveau weiter gehoben werden und die mittlere
Beleuchtungsstärke bei 6,0 lx liegen. Von wesentlicher Bedeutung für diese
Maßnahme wäre jedoch die dadurch bewirkte Vermeidung von Dunkelzonen.
Für den Neubau von 3 zusätzlichen Lichtpunkten
fallen geschätzte Gesamtkosten in Höhe von ca. 8.000 € brutto an.
Auf der Basis der dargestellten Fakten empfiehlt
die Verwaltung zunächst die im Rahmen der Beleuchtungspauschale ohnehin für
2016 vorgesehene Erneuerung mit LED Leuchten (keine Zusatzkosten) abzuwarten.
Die damit verbundene Verbesserung des Beleuchtungsniveaus kann dann vor Ort
nochmals eingeschätzt werden und im Ergebnis über die mit Zusatzkosten von
8.000 € brutto verbundene Erweiterung der Beleuchtung entschieden werden.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I660000063 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 |
I660000063 |
096101 |
Ergänzungsbe-leuchtung |
19.000 € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nXein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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