Betreff
Sachstandsbericht 2015 – Zentrale Vergabestelle
Vorlage
WP 14-20 SV 20/038
Aktenzeichen
II/20.1-ZVS
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht über die Tätigkeiten der

Zentralen Vergabestelle zur Kenntnis.“


Erläuterungen und Begründungen:

 

1.         Historie und Aufgabenfelder der Zentralen Vergabestelle

 

Seit dem 01.10.1999 wickelt die Zentrale Vergabestelle alle öffentlichen (Wertgrenze VOL und VOB ab 20.000 Euro ohne MwSt.) und beschränkten (Wertgrenze VOB ab 10.000 Euro ohne MwSt.) Ausschreibungen der Stadtverwaltung Hilden ab. Hierüber wurde im jährlichen Rhythmus per Mitteilungsvorlage berichtet.

 

Die Hauptaufgabenfelder der Zentralen Vergabestelle sind:

 

-     Die ordentliche und rechtmäßige Durchführung von öffentlichen und beschränkten Vergaben

-     Die Pflege und Nachbearbeitung aller zentral erfassten, freihändigen Vergaben inkl. Berichtswesen

-     Die Pflege und Fortschreibung der Dienstanweisung für das Vergabewesen mit den dazugehörigen Vergabevermerken

-     Die Pflege und Fortschreibung der Vergabevermerke für öffentliche, beschränkte und freihändigen Vergaben in den Bereichen VOL, VOB und VOF

-     Die Pflege und Aktualisierung des Vergabehandbuches

-     Die Information und Beratung der Fachämter zu allen vergaberechtlichen Themen

-     Berichtswesen im Bereich der öffentlichen, beschränkten und freihändigen Vergaben nach VOL, VOB und VOF

-     Abfragen und Meldungen nach Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW im Rahmen der Korruptionsprävention innerhalb des Vergabeverfahren

-     Elektronische Archivierung aller durchgeführten Vergaben

-     Hilfestellung bei der Vorbereitung von Vergabeunterlagen jeglicher Art

 

 

2.         Neuerungen im Vergaberecht

 

Seit dem 01.01.2016 gelten neue EU-Schwellenwerte im Vergaberecht. Dies hat die EU-Kommission am 24.11.2015 festgelegt.

 

Die neuen Schwellenwerte wurden erhöht und lauten:

 

-           209.000 Euro für sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge (VOL)

-        5.225.000 Euro für Bauleistungen (VOB)

 

 

3.         Ausblick eVergabe

 

Unter der eVergabe versteht man die (vollständig) elektronische Durchführung von Vergabeverfahren bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen. Unter Zuhilfenahme einer „Vergabeplattform“ werden sämtliche Verfahrensschritte von Auftraggeber und Bieter elektronisch vorgenommen, so z.B. die Er- und Bereitstellung der Vergabeunterlagen, die Kommunikation mit den Bietern, die elektronische Angebotserstellung und -abgabe, die Angebotsöffnung sowie die Prüfung und Wertung der Angebote und die Zuschlagserteilung.

 

Während die eVergabe ansonsten bislang nur als optionale Regelung ausgestaltet war, ist sie nunmehr in Artikel 22 der RL 2014/24/EU verbindlich vorgeschrieben. Allerdings existiert hierfür eine längere Umsetzungsfrist. Die eVergabe soll erst spätestens 30 Monate nach Ablauf der Umsetzungsfrist der RL 2014/24/EU der Grundsatz sein (also ab Mitte Oktober 2018).

 

Die eVergabe hat das Ziel, eine erhebliche Vereinfachung der Vergabe unter gleichzeitiger Steigerung von Effizienz und Transparenz zu gewährleisten (vgl. Erwägungsgrund 52 der RL 2014/24/EU).

 

Im Rahmen der zuvor angesprochenen Umsetzungsfristen ist im Jahr 2016 die Frist 18. April 2016 relevant. Ab diesem Tag ist sowohl eine elektronische Übermittlung an das Amtsblatt der EU (Artikel 51 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 90 Absatz 1 RL 2014/24/EU) vorgeschrieben, als auch die Bereitstellung elektronischer Auftragsunterlagen, hierzu gehört, dass diese unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt bereitgestellt werden (Artikel 53 in Verbindung mit Artikel 90 Abs. 1 RL 2014/24/EU). Die Implementierung einer entsprechenden Software, die die Umsetzung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte gewährleistet, wird derzeit geprüft.

 

 

4.         Freihändige Vergaben

 

Freihändigen Vergaben mit einem geschätzten Auftragswert von mehr als 5.000,- € (ohne MwSt.) werden im Rechnungsprüfungsausschuss bekannt gegeben.

 

 

5.         Statistische Angaben

 

Die in der Anlage beigefügten Statistiken geben einen Überblick über die Vergaben seit der Einführung der Zentralen Vergabestelle.

 

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin