Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht über den Stand der
Unterschutzstellung denkmalwürdiger Gebäude in der Stadt Hilden zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
In Fortschreibung
des Berichtes im Stadtentwicklungsausschuss am 18.02.2015 (SV-Nr.:60/008)
erfolgt hiermit der Sachstandsbericht für das Jahr 2015.
Laut
Kienbaumgutachten umfasst die Bearbeitung der Angelegenheiten im Bereich Denkmalschutz
0,6 VZK (Vollzeitbeschäftigte). Davon entfallen auf
§ den technischen
Bereich 0,45 VZK und
§ auf den Verwaltungsbereich
0,15 VZK.
Im Bereich der technischen Sachbearbeitung dieser Stelle erfolgten bei
0,45 VZK:
§
Erlaubnisherstellungen gemäß §9 Denkmalschutzgesetz NRW
am Denkmal und in Denkmalbereichen 50 Stck.
§
Stellungnahmen zu
Bauanträgen 91 Stck.
0,42 VZK
§
Auskunft über Denkmalschutz 6 Stck.
§
Beratungsgespräche für Vorhaben am Denkmal
und in den Denkmalbereichen 110 Stck.
Gesamtzeitaufwand
in Stunden ca. 44
Std. 0,03 VZK
Gesamtzeitaufwand
an Arb.-Tagen ca. 6
Tg
Die
Bauberatungsgespräche im Bereich der Unteren Denkmalbehörde nahmen von dem schon
reduzierten „Teilzeitarbeitsplatz“ von 0,40 VZK ca. 8 % (Vorjahr ca. 9 %) in
Anspruch.
Die Bearbeitung
der Anträge auf Genehmigung und Förderung von Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden
innerhalb der drei im Stadtgebiet liegenden Erhaltungssatzungen: Seidenweberstraße,
Klusenstraße und Grünstraße/Kilvertzheide, erfordern ebenso einen nicht
unerheblichen Zeitanteil.
Ebenso ist die
Untere Denkmalbehörde bei der Betreuung des Gestaltungskonzeptes und der
Beratung zum Fassadenprogramm und der Förderung im Rahmen des integrierten
Handlungskonzeptes mit eingebunden.
Verfahrensstand Bau- und Bodendenkmäler
Seit dem 31.12.2014
(SV-Nr.: 60/008) haben sich die nachstehenden Veränderungen bezüglich der Untersuchung
der Denkmaleigenschaft von Objekten in Hilden ergeben.
Folgende Objekte wurden im Berichtzeitraum vorläufig
in die Denkmalliste eingetragen:
- Richrather Straße 1: Gaststättengebäude „Am Hagelkreuz“
Folgende Objekte wurden im Berichtzeitraum positiv
bewertet und die vorläufige Eintragung in die Denkmalliste in Gang gesetzt:
- Berliner Straße 10: Wohn- und
Geschäftshaus
Der Sitzungsvorlage sind als Anlagen drei
Verfahrensstandslisten zu den Bau- und Bodendenkmälern der Stadt Hilden
beigefügt, die fortgeschrieben werden und das Verzeichnis der Baudenkmäler im
Gebiet der Stadt Hilden in der Fassung vom 31.12.2015:
- Liste 1: Positivliste (Anlage 1)
- Liste 2: Negativliste (Anlage 2)
- Liste 3: Untersuchungsliste (Anlage 3)
- Verzeichnis der
Baudenkmäler im Gebiet der Stadt Hilden in der Fassung vom 31.12.2015
(Anlage 4)
Tag des offenen Denkmals 2015:
Der unter der
Federführung des Kulturamtes und der Unteren Denkmalbehörde im Jahre 2008
gegründete Arbeitskreis hat im Jahre 2015 im Rahmen des „Tags des offenen
Denkmals“ ein umfangreiches Programm organisiert. Das Thema 2015 lautete
„Handwerk, Technik, Industrie“. Von den 101 eingetragenen Bau- und
Bodendenkmälern sind 11 Stück diesem Thema zuzuordnen, sodass acht
Programmpunkte angeboten werden konnten. Die Hildener Stadtführer beteiligten
sich wieder mit Führungen durch das historische Hilden und zur
Reformationskirche.
An den
Besichtigungen und Führungen nahmen insgesamt zirka 400 Personen teil.
Tag des offenen Denkmals 2016
Die Untere
Denkmalbehörde wird auch in diesem Jahr aktiv am Tag des offenen Denkmals am 11.September
2016 mitwirken.
Die Planungen für
das Jahr 2016 wurden bereits durch den Arbeitskreis aufgenommen und eine vorläufige
Liste der Programmpunkte erstellt.
Das Thema des
diesjährigen Denkmaltages lautet: „Gemeinsam Denkmale erhalten“.
Dieses Thema kommt
der Unteren Denkmalbehörde sehr entgegen, da hier die positive und fruchtbare
Zusammenarbeit mit den Eigentümern zum Wohle des Denkmals gewürdigt werden
kann.
Die Vielzahl der
geeigneten Gebäude wird auch in diesem Jahr wieder ein umfangreiches und
interessantes Programm ermöglichen.
Der nächste Bericht „Denkmalschutz“ ist für
das 1. Quartal 2017 geplant.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin