Betreff
Sachstandsbericht Bauaufsicht (01.01.-31.12.2015)
Vorlage
WP 14-20 SV 60/024
Aktenzeichen
IV/60.2 - tra
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht des Sachgebietes Bauaufsicht zur Kenntnis.“


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

In Fortschreibung des Berichtes in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 18.02.2015 (SV-Nr.: 60-007) werden anhand der beiliegenden Übersichten (Anlagen 1 u. 2) ausführliche Erfassungsdaten im Aufgabenbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Hilden für das Jahr 2015 vorgestellt.

 

 

Verfahrenszahlen:

 

Die Verfahrenszahlen der Antrags- und Bescheidbearbeitung und damit auch die Erteilung von Genehmigungen sind gegenüber dem Vorjahr in 2015 um mehr als 19% angestiegen. Beim Antragseingang ist in 2015 ein Anstieg um ca. 24% zu registrieren. Die Anzahl der Bauzustandsbesichtigungen ist vergleichbar geblieben.

 

Die erfassten Klagen beinhalten erneut mehrere Klagearten (klassisch, Eilverfahren) zu gleichen Vorgängen. Daher ist in 2015 die Anzahl der Klageverfahren erneut vergleichbar mit 2014.

 

Bedauerlicherweise ist die Anzahl der notwendigerweise eingeleiteten ordnungsbehördlichen Verfahren mit 206 Vorgängen auf dem Niveau von 2014 geblieben. Gleiches gilt für wiederkehrende Prüfungen und Brandschaubeteiligungen nebst zuständigen Verfahren mit insgesamt 115 Vorgängen.

 

Erstmals müssen auch die Auskunftsvorgänge mit (Gebühren-)Bescheiden (Akteneinsichten, Baulastauskünfte und Anliegerbescheinigungen) mit aktuell 542 Vorgängen aufgeführt werden, die nur kleinere Gebühreneinnahmen generieren, dafür aber erheblichen Arbeitsauswand verursachen. Dies betrifft insbesondere die Akteneinsichten vornehmlich von Archivakten nebst damit verbundenen Fragestellungen der Einsehenden. Hier können Auskünfte der Bezirkssachbearbeiter meist erst nach eigenem Aktenstudium  erteilt werden.

 

Die Gebühreneinnahmen für Baugenehmigungen und Vorbescheide sind - trotz geringerer „verlorener Gebühren“ (Gebührenbefreiungen) gegenüber 2014 - deutlich angestiegen (+ 32%).

 

An dieser Stelle darf nicht unerwähnt bleiben, dass die vorhandenen Personalkapazitäten mit den gestiegenen Verfahrenszahlen inzwischen an ihre Grenzen stoßen.

 

Von der Möglichkeit bzw. Notwendigkeit zur Ablösung baurechtlich erforderlicher Kfz-Stellplätze wurde in 2015 kein Gebrauch gemacht

 

In 2015 wurden wieder zahlreiche Schulungsmaßnahmen und Seminare durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besucht, um dem bisherigen Qualitätsanspruch gerecht zu werden.

 

Auch in 2015 wurde in Hilden kein Verfahren für einfache Bauvorhaben nach dem Bürokratieabbau-Gesetz I und II - abweichend von der Bauordnung NRW – angezeigt bzw. durchgeführt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In Fortschreibung der Zeiterfassung im Bauberatungsbereich ergeben sich folgende Zahlen-verhältnisse:

 

                                                                                  2013                     2014                    2015

 

Beratungsgespräche insgesamt ca.                   3.198 Stck.          3.123 Stck.          3.008 Stck.

Gesamtzeitaufwand in Stunden ca.                     1.025 Std.           1.076 Std.             801 Std. 

Gesamtzeitaufwand an Arb.-Tagen ca.                    137 Tg.              144 Tg.               107 Tg.

Vollzeitkraftbindung im Jahr ca.                            0,60 VZK               0.63 VZK            0,47 VZK

 

Die seitens der Bürgerschaft von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bauaufsichtsbehörde erwartete und gewohnte Bürgerfreundlichkeit im Bauberatungsbereich wird weiterhin gerne in Anspruch genommen, von allen am Bau Beteiligten.

 

Zur Unterstützung der Bauberatung wurden 2 Flyer als Handreichung erarbeitet, die die baurechtliche Zulässigkeitsprüfung von Gartenhäusern und Werbeanlagen beinhalten und interessierten Bürgerinnen und Bürgern den notwendigen Entscheidungsprozess näher bringen sollen (Anlagen).

 

Für das Jahr 2016 geplante und bereits laufende Aktivitäten (außerhalb des Tagesgeschäftes) der unteren Bauaufsichtsbehörde:

 

       Fortschreibung aller Aufgabenbereiche innerhalb des vorhandenen EDV-Programms „Pro-BAUG“

       Fortschreibung der grafischen Informationsverarbeitung im Baulastenverzeichnis

       weiterhin Digitalisierung alter Baulasten in das vorhandene EDV-Programm „Pro-BAUG“

       Umorganisation und Aufräumaktionen im Archivkeller

 

Bedingt durch das bevorstehende Ausscheiden des bisherigen Amtsleiters Andreas Trapp und des stellvertretenden Amtsleiters Arno Hoff aus den Diensten der Stadtverwaltung Hilden zum 31.07.2016 hat die möglichst reibungslose Übergabe der Aufgaben derzeit Priorität.

 

Es ist beabsichtigt, den zuletzt am 19.03.2015 gehaltenen Fachvortrag durch den Amtsleiter im Rahmen der VHS-Weiterbildung rund um das planungs- und bauordnungsrechtliche Thema „Gartenhäuser, Garagen, Zäune und Bauvorschriften“ zur Unterstützung der nachgängigen Bauberatung im Bauaufsichtsamt, durch den/die neuen Amtsinhaber/in ab 2017 weiter zu führen.

 

Der nächste Bericht des Sachgebietes Bauaufsicht ist für das 1. Quartal 2017 geplant.

 

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin