Beschlussvorschlag:
„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht des Sachgebietes Bauaufsicht zur Kenntnis.“
Erläuterungen und Begründungen:
In Fortschreibung des Berichtes in der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses am 18.02.2015 (SV-Nr.: 60-007) werden anhand der
beiliegenden Übersichten (Anlagen 1 u. 2) ausführliche Erfassungsdaten im
Aufgabenbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Hilden für das Jahr
2015 vorgestellt.
Verfahrenszahlen:
Die Verfahrenszahlen der Antrags- und Bescheidbearbeitung und damit auch die Erteilung von Genehmigungen sind gegenüber dem Vorjahr in 2015 um mehr als 19% angestiegen. Beim Antragseingang ist in 2015 ein Anstieg um ca. 24% zu registrieren. Die Anzahl der Bauzustandsbesichtigungen ist vergleichbar geblieben.
Die erfassten Klagen beinhalten erneut
mehrere Klagearten (klassisch, Eilverfahren) zu gleichen Vorgängen. Daher ist
in 2015 die Anzahl der Klageverfahren erneut vergleichbar mit 2014.
Bedauerlicherweise ist die Anzahl der
notwendigerweise eingeleiteten ordnungsbehördlichen Verfahren mit 206 Vorgängen
auf dem Niveau von 2014 geblieben. Gleiches gilt für wiederkehrende Prüfungen
und Brandschaubeteiligungen nebst zuständigen Verfahren mit insgesamt 115
Vorgängen.
Erstmals müssen auch die Auskunftsvorgänge
mit (Gebühren-)Bescheiden (Akteneinsichten, Baulastauskünfte und
Anliegerbescheinigungen) mit aktuell 542 Vorgängen aufgeführt werden, die nur
kleinere Gebühreneinnahmen generieren, dafür aber erheblichen Arbeitsauswand
verursachen. Dies betrifft insbesondere die Akteneinsichten vornehmlich von
Archivakten nebst damit verbundenen Fragestellungen der Einsehenden. Hier
können Auskünfte der Bezirkssachbearbeiter meist erst nach eigenem Aktenstudium
erteilt werden.
Die Gebühreneinnahmen für Baugenehmigungen
und Vorbescheide sind - trotz geringerer „verlorener Gebühren“
(Gebührenbefreiungen) gegenüber 2014 - deutlich angestiegen (+ 32%).
An dieser Stelle darf nicht unerwähnt
bleiben, dass die vorhandenen Personalkapazitäten mit den gestiegenen
Verfahrenszahlen inzwischen an ihre Grenzen stoßen.
Von der Möglichkeit bzw. Notwendigkeit zur
Ablösung baurechtlich erforderlicher Kfz-Stellplätze wurde in 2015 kein
Gebrauch gemacht
In 2015 wurden wieder zahlreiche Schulungsmaßnahmen und Seminare durch
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besucht, um dem bisherigen
Qualitätsanspruch gerecht zu werden.
Auch in 2015 wurde in Hilden kein
Verfahren für einfache Bauvorhaben nach dem Bürokratieabbau-Gesetz I und II -
abweichend von der Bauordnung NRW – angezeigt bzw. durchgeführt.
In Fortschreibung der Zeiterfassung im
Bauberatungsbereich ergeben sich folgende Zahlen-verhältnisse:
2013 2014 2015
Beratungsgespräche
insgesamt ca. 3.198
Stck. 3.123 Stck. 3.008 Stck.
Gesamtzeitaufwand
in Stunden ca. 1.025
Std. 1.076 Std. 801
Std.
Gesamtzeitaufwand
an Arb.-Tagen ca. 137
Tg. 144 Tg. 107 Tg.
Vollzeitkraftbindung
im Jahr ca. 0,60
VZK 0.63 VZK 0,47 VZK
Die seitens der Bürgerschaft von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
der Bauaufsichtsbehörde erwartete und gewohnte Bürgerfreundlichkeit im
Bauberatungsbereich wird weiterhin gerne in Anspruch genommen, von allen am Bau
Beteiligten.
Zur Unterstützung der Bauberatung wurden 2 Flyer als Handreichung
erarbeitet, die die baurechtliche Zulässigkeitsprüfung von Gartenhäusern und
Werbeanlagen beinhalten und interessierten Bürgerinnen und Bürgern den
notwendigen Entscheidungsprozess näher bringen sollen (Anlagen).
Für das Jahr 2016 geplante und bereits laufende Aktivitäten (außerhalb
des Tagesgeschäftes) der unteren Bauaufsichtsbehörde:
•
Fortschreibung
aller Aufgabenbereiche innerhalb des vorhandenen EDV-Programms „Pro-BAUG“
•
Fortschreibung
der grafischen Informationsverarbeitung im Baulastenverzeichnis
•
weiterhin
Digitalisierung alter Baulasten in das vorhandene EDV-Programm „Pro-BAUG“
•
Umorganisation
und Aufräumaktionen im Archivkeller
Bedingt durch das bevorstehende Ausscheiden des bisherigen Amtsleiters
Andreas Trapp und des stellvertretenden Amtsleiters Arno Hoff aus den Diensten
der Stadtverwaltung Hilden zum 31.07.2016 hat die möglichst reibungslose
Übergabe der Aufgaben derzeit Priorität.
Es ist beabsichtigt, den zuletzt am 19.03.2015 gehaltenen Fachvortrag
durch den Amtsleiter im Rahmen der VHS-Weiterbildung rund um das planungs- und
bauordnungsrechtliche Thema „Gartenhäuser, Garagen, Zäune und Bauvorschriften“
zur Unterstützung der nachgängigen Bauberatung im Bauaufsichtsamt, durch
den/die neuen Amtsinhaber/in ab 2017 weiter zu führen.
Der nächste Bericht des Sachgebietes
Bauaufsicht ist für das 1. Quartal 2017 geplant.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin