Betreff
Änderungen am kommunalen Medienentwicklungsplanes Schulen für die Jahre 2015 – 2019
Vorlage
WP 14-20 SV 10/021
Aktenzeichen
I/10.3 Mz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Schul- und Sportausschuss beschließt:

 

1.    Den Änderungen am Medienentwicklungsplans für Hildener Schulen 2016 - 2019 wird zugestimmt.

2.    Die Haushaltsmittel sind im Finanzplan für die weiteren Jahre zu veranschlagen. Über die Finanzierung wird im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanberatung entschieden.

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Schul- und Sportausschusses vom 10.06.2015 wurde die 3. Fortschreibung des kommunalen Medienentwicklungsplanes (MEP) vorgestellt und beschlossen. Der MEP sah für die Jahre 2015 – 2019 insgesamt für alle städtischen Schulen jährliche Investitionen von 300.000 EUR vor. 

 

Unter anderem auch für dieses starke finanzielle Engagement wurde die Stadt Hilden bei einem Besuch der Sekundarschule am 24.09.2015 von der Schulministerin, Frau Sylvia Löhrmann ausdrücklich gelobt und als beispielhaft für den Einsatz digitaler Lernmittel in den Unterrichtsalltag dargestellt. Weitere Informationen zum Besuch der Schulministerin können in der offiziellen Presserklärung nachgelesen werden.

 

Aufgrund der besonders angespannten finanziellen Lage der Stadt Hilden ab 2016 musste dieses hohe Ausstattungsniveau der Schulen in Abstimmung mit dem Kämmerer leider erheblich zurückgefahren werden, für 2016 z.B. auf 178.000 EUR. Die Kürzungen betreffen dabei ausschließlich den Bereich der Digitaltafeln an Grundschulen, welche in 2016 komplett ausgesetzt werden und ab 2017 nur zur Hälfte des im MEP ursprünglich vorhandenen Umfanges angeschafft werden sollen. Unverändert bestehen bleiben alle übrigen Bereiche, wie z.B. den turnusgemäßen Austausch der IT-Systeme oder dem weiteren Ausbau der WLAN-Ausstattung aller Schulen.

 

Bis 2019 stellt sich der Umfang der Kürzungen wie folgt dar:

 

Alle Angaben ohne Förderschule!

 

2016

 

2017

 

2018

 

2019

 2016-2019

Investive Ausgaben gem. HH-Anmeldung

 

 

270.861

 

270.235

 

298.212

 

276.279

 

1.115.587

Investive Ausgaben nach Kürzung II/20

 

 

172.237

 

190.331

 

206.691

 

170.563

 

739.823

Kürzungsvolumen gegenüber Anmeldung

 

 

98.624

 

79.904

 

91.520

 

105.715

 

375.764

Montageaufwand bei I/26

 

 

0

 

30.000

 

30.000

 

30.000

 

90.000

Gesamtausgaben I/10 + I/26 für Schul-IT

 

172.237

 

220.331

 

236.691

 

200.563

 

829.823

 

 

Unterteilt je Ausgabenbereich stellen sich die Investitionen im MEP nunmehr wie folgt dar:

 

Investive Ausgaben Schulen

 

2016

 

2017

 

2018

 

2019

 

2016-2019

Summe Computer

 

146.163

 

94.605

 

111.555

 

53.241

 

405.564

Summe Multimedia / Drucker

 

16.984

 

61.873

 

54.930

 

80.867

 

214.654

Summe Netzwerk & WLAN

 

9.090

 

9.815

 

21.167

 

20.986

 

61.057

Summe Server und Storage

 

0

 

24.038

 

19.040

 

15.470

 

58.548

Summe Montageaufwand bei I/26

 

0

 

30.000

 

30.000

 

30.000

 

90.000

Gesamtsumme

 

172.237

 

220.331

 

236.691

 

200.563

 

829.823

 

Die Verwaltung hat die oben dargestellten Änderungen am Medienentwicklungsplan in die Haushalts- und Finanzplanung eingestellt. Es wird hiermit um Zustimmung zu den geänderten finanziellen Rahmenbedingungen in der Medienentwicklungsplanung gebeten.

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

011001, Technikunterstützte Informationsverarbeitung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

I101600050

I101600051

I101600052

Hard- und Software:

- Grundschulen

- Real- / Sekundarschule

- Gymnasium

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

Die in der SV dargestellten finanziellen Auswirkungen wurden bereits in der Haushalts- und Finanzplanung für 2016 ff berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete