- Heimunterbringung und Unterbringung in einer sonstigen betreuten Wohnform
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderungen der Beihilferichtlinien für die
Bereiche der Heimpflege und Vollzeitpflege in der vorliegenden Fassung.
Erläuterungen und Begründungen:
Im Rahmen des SGB VIII werden für junge Menschen und Familien in Hilden
vielfältige Hilfen zur Erziehung nach §§ 27ff. erbracht. Soweit eine Hilfe zur
Erziehung oder Eingliederungshilfe außerhalb der Familie erbracht werden muss,
gehört zum Leistungsumfang nach § 39 SGB VIII auch die Sicherstellung des
notwendigen Unterhaltes für das Kind oder Jugendlichen. Der Unterhalt umfasst
den regelmäßig wiederkehrenden Bedarf und auch einmalige Beihilfen und
Zuschüsse. Um einheitliche und vergleichbare Entscheidungsabläufe zu sichern,
werden die Entscheidungsspielräume durch Richtlinien konkretisiert. Die
Beihilferichtlinien wurden zuletzt im JHA am 01.03.2012 (SV 51/172,
Beihilferichtlinien Vollzeitpflege und Heimpflege) geändert.
Um eine stärkere landesweite Vereinheitlichung herbeizuführen wurden von der Landeskommission Jugendhilfe NRW am 25.11.2010 Empfehlungen für einmalige Beihilfen und Zuschüsse verabschiedet.
Im Sinne einer stärkeren Vereinheitlichung wurden die Empfehlungen der Landeskommission im Jahr 2012 in die bestehenden Richtlinien vor Ort eingepflegt und die Richtlinien für den Bereich der Heimpflege und Vollzeitpflege aufeinander abgestimmt und die Entscheidungsabläufe präzisiert.
Die aktuelle Anpassung der Beihilferichtlinien für den Bereich der Heimerziehung und Unterbringung in einer sonstigen betreuten Wohnform erfolgt auf Basis der aktuell gültigen Rechtsprechung.
Wesentliche Änderungen im Überblick:
In den Bereichen Heimpflege
- Punkt VIII „Besuche der Eltern oder Familienheimfahrten“
· Neuregelung der Fahrtkostenerstattung
- Punkt IX „Starthilfe zur Begründung eines eigenen Hausstandes“
· Regelung war vorher unter Punkt VIII erfasst
Die Beihilfeänderungen verhalten sich kostenneutral.
Aufwendungen für Beihilfen werden im Kostenträger 0603010080 als Leistung der Jugendhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen geplant. Im Jahr 2015 lagen die Aufwendungen für Beihilfen bei 20.000€.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen Nein
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060301 |
Bereitstellung
v.Hilfen innerh.-u. außerh. V. Familien |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushalts-jahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016ff |
0603010080
Heimpflege |
533500 |
Leist. d.
Jugendhilfe an natürl. P. in Einricht. |
2.619.000,- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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