Betreff
Änderung der Beihilferichtlinien
- Heimunterbringung und Unterbringung in einer sonstigen betreuten Wohnform
Vorlage
WP 14-20 SV 51/105
Aktenzeichen
III/51.5-St
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderungen der Beihilferichtlinien für die Bereiche der Heimpflege und Vollzeitpflege in der vorliegenden Fassung.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Rahmen des SGB VIII werden für junge Menschen und Familien in Hilden vielfältige Hilfen zur Erziehung nach §§ 27ff. erbracht. Soweit eine Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe außerhalb der Familie erbracht werden muss, gehört zum Leistungsumfang nach § 39 SGB VIII auch die Sicherstellung des notwendigen Unterhaltes für das Kind oder Jugendlichen. Der Unterhalt umfasst den regelmäßig wiederkehrenden Bedarf und auch einmalige Beihilfen und Zuschüsse. Um einheitliche und vergleichbare Entscheidungsabläufe zu sichern, werden die Entscheidungsspielräume durch Richtlinien konkretisiert. Die Beihilferichtlinien wurden zuletzt im JHA am 01.03.2012 (SV 51/172, Beihilferichtlinien Vollzeitpflege und Heimpflege) geändert.

 

Um eine stärkere landesweite Vereinheitlichung herbeizuführen wurden von der Landeskommission Jugendhilfe NRW am 25.11.2010 Empfehlungen für einmalige Beihilfen und Zuschüsse verabschiedet.

 

Im Sinne einer stärkeren Vereinheitlichung wurden die Empfehlungen der Landeskommission im Jahr 2012 in die bestehenden Richtlinien vor Ort eingepflegt und die Richtlinien für den Bereich der Heimpflege und Vollzeitpflege aufeinander abgestimmt und die Entscheidungsabläufe präzisiert.

 

Die aktuelle Anpassung der Beihilferichtlinien für den Bereich der Heimerziehung und Unterbringung in einer sonstigen betreuten Wohnform erfolgt auf Basis der aktuell gültigen Rechtsprechung.

 

 

Wesentliche Änderungen im Überblick:

 

In den Bereichen Heimpflege

 

-         Punkt VIII „Besuche der Eltern oder Familienheimfahrten“

·        Neuregelung der Fahrtkostenerstattung

-         Punkt IX „Starthilfe zur Begründung eines eigenen Hausstandes“

·        Regelung war vorher unter Punkt VIII erfasst

 

 

Die Beihilfeänderungen verhalten sich kostenneutral.

Aufwendungen für Beihilfen werden im Kostenträger 0603010080 als Leistung der Jugendhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen geplant. Im Jahr 2015 lagen die Aufwendungen für Beihilfen bei 20.000€.

 

 

Birgit Alkenings

 

 


Finanzielle Auswirkungen Nein  

 

Produktnummer / -bezeichnung

060301

Bereitstellung v.Hilfen innerh.-u. außerh. V. Familien

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushalts-jahr

Kostenträger/

Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2016ff

0603010080 Heimpflege

533500

Leist. d. Jugendhilfe an natürl. P. in Einricht.

2.619.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete