Betreff
Unterbringung von Flüchtlingen
Vorlage
WP 14-20 SV 50/062
Aktenzeichen
Dez. III Ga/Ne
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Flüchtlingsunterbringung zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

In jeder Sitzung des Sozialausschusses steht die ausführliche Berichterstattung und die Beratung weiterer Maßnahmen zur Flüchtlingsunterbringung auf der Tagesordnung. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt und garantiert eine aktuelle Information und eine situative Entscheidungsfindung.

 

Aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen

 

Mit den zuletzt veröffentlichten Zahlen ist deutlich geworden, dass die Flüchtlingsmigration eine historische Dimension erreicht hat. Die Zahl der Menschen, die auf der Suche nach Asyl nach Deutschland kommen, hat im Jahr 2015 erstmals die Millionengrenze überschritten.

 

Im EASY-System (Erstverteilung der Asylbegehrenden) wurden im Jahr 2015 1.091.894 Zugänge von Asylsuchenden registriert. Das EASY-System ist eine IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer. Bei den EASY-Zahlen sind Fehl- und Doppelerfassungen wegen der zu diesem Zeitpunkt noch fehlenden erkennungsdienstlichen Behandlung und der fehlerhaften Erfassung der persönlichen Daten nicht ausgeschlossen. Die Hauptherkunftsländer waren:

 

  1. Syrien                         428.468
  2. Afghanistan                154.046
  3. Irak                             121.662
  4. Albanien                       69.426
  5. Kosovo                         33.049

 

Der Anteil der sechs Staaten des Westbalkans hat sich in der zweiten Jahreshälfte kontinuierlich verringert und lag im Monat Dezember noch bei 8% aller Asylbewerber. Ende Dezember 2015 lag die Zahl der noch nicht entschiedenen Asylanträge bei 364.664. Im Jahr 2015 wurden 162.510 Erst- und Folgeanträge von Syrern gestellt. Da fast alle syrischen Asylanträge zu einer positiven Entscheidung führten, hat Deutschland seit 2011 – dem Beginn des syrischen Bürgerkrieges – allein im Rahmen des Asylverfahrens etwa 230.000 Syrern Schutz gewährt.

 

Die Wochenzugänge in der 45. – 47. Kalenderwoche waren in Nordrhein-Westfalen besonders hoch. Allein in der Zeit vom 02.11. – 22.11.2015 sind in NRW 41.203 Zugänge erfolgt. Dies war auch in Hilden zu spüren. In der 46. KW wurden allein 67 Personen aufgenommen.

 

Aktuell sind in Hilden 489 Personen in den Regelunterkünften untergebracht. Dazu kommen 350 Plätze in der Notunterkunft Albert-Schweitzer-Hauptschule und 134 Plätze in der Notunterkunft Gerresheimer Straße.

 

In den städtischen Unterkünften sind aktuell 76 Familien mit 145 Kindern, 183 männliche und 23 weibliche Einzelpersonen untergebracht. Sie kommen aus 50 unterschiedlichen Ländern.

Die Hauptherkunftsgebiete sind folgende:

Westbalkan                131

Syrien                         104

Afghanistan                  33

Irak                               30

Maghreb-Staaten         29

 

Maßnahmenpakete zur Schaffung von Unterbringungsplätzen

 

Die Stadt Hilden hat in der Vergangenheit versucht, rechtzeitig Maßnahmenpakete auf den Weg zu bringen, um den nach wie vor nicht nachlassenden Flüchtlingsstrom beherrschbar zu machen. Bis Ende 2015 ist dies auch sehr gut gelungen. Die erweiterte Platzkapazität in den beiden Notunterkünften und die damit verbundene Anrechnung auf die Zuweisungsquote hat temporär zu einer gewissen Entlastung geführt. Neben diesem Aufnahmevorteil ergibt sich auch ein erheblicher finanzieller Vorteil und damit eine Entlastung des städtischen Haushaltes. Aufgrund der Anrechnung der Plätze in der NU wurden der Stadt weniger Flüchtlinge zugewiesen. Dadurch verringerte sich die Zahl der Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dementsprechend auch die Höhe der Leistungen insgesamt, die die Stadt für diesen Zweck aufbringen muss. Allein im Haushaltsjahr 2016 entstehen dadurch monatliche Minderaufwendungen von ca. 400.000 €, solange die Notunterkünfte bestehen bleiben.

 

Anfang des Jahres 2016 hat sich die Situation weiter zugespitzt, da es nicht gelang, die Projekte und Platzkapazitäten aus dem beschlossenen Maßnahmenpaket I zu den vorgesehenen Terminen zu verwirklichen.

 

Maßnahmenpaket I

 

-        Ehemaliges Internatsgebäude Haus C

Durch die fehlenden Treppenzugänge und die nicht rechtzeitig erfolgte Aufschaltung der Brandmeldeanlage konnte eine Belegung des Hauses erst ab dem 25.01.2016 erfolgen.

 

-        Umbau Richrather Straße 255

Der Umbau des Gebäudes Richrather Str. 255 konnte erst am 30.01.2016 abgeschlossen werden. Das Erdgeschoss stand ab dem 19.01.2016 zur Verfügung.

 

-        Modulbau Breddert

Der Vertragspartner für die Lieferung, Montage und Fertigstellung der Wohnanlage befindet sich in Verzug. Es wurde eine letzte Nachfrist zur Lieferung, Montage und Abnahmefähigkeit der Wohnanlage gesetzt.

 

Dadurch sind insgesamt acht Wochen bislang verloren gegangen. Es bleibt abzuwarten, ob die wenigen noch freien Unterbringungsplätze bis zur endgültigen Nutzung der Projekte aus dem Maßnahmenpaket I ausreichen werden. Dabei wird es entscheidend auf die Höhe der künftigen wöchentlichen Zuweisungen ankommen. Glücklicherweise erfolgen aktuell nur Zuweisungen in die Städte, die mit der Aufnahme von Asylbewerbern nach der Quotierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes in Rückstand geraten sind. Dies führt auch zu einer Entlastung der Stadt Hilden, die ihre Aufnahmequote erfüllt hatte.

 

Maßnahmenpaket II

 

Mit der Beschlussfassung am 16.12.2015 hatte der Rat der Stadt ein Maßnahmenpaket II auf den Weg gebracht. An den Standorten Schalbruch und Im Hock sollen weitere Modulbauten für bis zu 200 Personen entstehen. Die im Haushaltsplan 2016 dazu enthaltenen investiven Mittel und die damit verbundenen Mittel für die Ausstattung wurden vorzeitig freigegeben. Der Auftrag zur Errichtung eines Modulbaus am Standort Schalbruch wurde zwischenzeitlich erteilt.

 

Die in der Sitzungsvorlage 50/050 dargestellte und in der Sitzung des Rates am 16.12.2015 beratene Option zu einer weiteren großen Flüchtlingsunterkunft ist weiter verfolgt worden. Das erwähnte Bürogebäude, das sich zur Unterbringung von bis zu 250 Flüchtlingen sehr gut eignen würde, soll nunmehr von der Stadt Hilden käuflich erworben und saniert werden. Wie in der Ratssitzung am 16.12.2015 dazu vereinbart, wird die Verwaltung im Rahmen einer gesonderten Sitzungsvorlage für eine Sondersitzung des Rates am 17.02.2016 die erforderlichen Fakten und die finanziellen Auswirkungen darstellen. Die finanziellen Änderungen würden ebenfalls – eine positive Beschlussfassung vorausgesetzt – im Rahmen der in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2016 zu beratende Änderungsliste Berücksichtigung finden.

 

Kurzfristig hat sich zudem die Möglichkeit ergeben, die bisherige Obdachlosenunterkunft Krabbenburg mit finanziellen Mitteln in Höhe von 40.000 € so umzubauen, dass sie als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden kann. Die dortigen zwei Bewohner können in die Oststraße verlagert werden. Dadurch würden weitere 12 Plätze für Flüchtlinge entstehen.

 

Mit einer Veranschlagung der Kosten für die drei Projekte

 

-        Modulbau Schalbruch

-        Modulbau Im Hock

-        Kauf und Sanierung eines Bürogebäudes

-        Umbau Krabbenburg

 

würde die erforderliche Flexibilität und finanzielle Handlungsmöglichkeit entstehen, entsprechend dem Zustrom der Flüchtlinge im Jahr 2016 reagieren und ausreichend Unterbringungsplätze zur Verfügung stellen zu können. Sollte eine zeitnahe Nutzung oder Teilnutzung des Bürogebäudes Mitte des Jahres 2016 möglich werden, könnte - eine entsprechende Entwicklung der Flüchtlingszahlen vorausgesetzt - auf den Modulbau am Standort Im Hock im Jahr 2016 verzichtet werden.

 

Weitere Entwicklung der Zuweisungen

 

Eine Prognose der Flüchtlingszahlen in diesem Jahr kann derzeit von keiner zuständigen Stelle und Behörde und Regierung seriös erfolgen. Im Jahr 2015 sind ca. 1,1 Mio. Menschen nach Deutschland gekommen. Betrachtet man die derzeitigen täglichen Zugangszahlen von 3.000 – 4.000 Menschen, bedeutet dies zwar einen Rückgang gegenüber den Zahlen im November und Dezember, es ist aber auf ein Jahr umgerechnet ein ähnliches Volumen wie im vergangenen Jahr. Wann und in welcher Höhe ein von der Bundesregierung beabsichtigter spürbarer Rückgang eintritt, ist völlig offen.

 

Die Verwaltung hat sich bei ihren jetzigen Planungen an 1.400 Flüchtlingen am Ende des Jahres 2016 orientiert. Dies unterstellt einen Flüchtlingszugang von 800.000 Personen in diesem Jahr, was in etwa einer Zuweisung von 600 Flüchtlingen für die Stadt Hilden bedeuten würde. Bei einer im letzten Quartal 2016 eintretenden Auflösung der NU in der Albert-Schweitzer-Hauptschule können sukzessive weitere 300 – 350 Personen dazu kommen, so dass sich daraus ein Zugang von 900 – 950 Flüchtlingen im Jahr 2016 ergeben würde. Mit den aktuell untergebrachten 500 Flüchtlingen in den städtischen Unterkünften konkretisiert sich dadurch die genannte Schätzung und Orientierungsgröße von 1.400 Flüchtlingen.

 

Mit den Projekten aus den Maßnahmenpaketen I und II lassen sich ca. 900 Plätze generieren. Dadurch würde der prognostizierte Bedarf abgedeckt werden können. Jegliche Abweichung führt zu neuen Handlungsbedarfen und zu einem Nachsteuern der Maßnahmenpakete.

 

Von besonderer Bedeutung ist dabei die Fortführung der eingerichteten Notunterkünfte, die eine Kapazität von 484 Plätzen haben und auf die Regelzuweisung angerechnet werden.

 

Mit Verfügung vom 21.12.2015 hat die Bezirksregierung Düsseldorf angekündigt, die Anzahl der in Amtshilfe vorbehaltenen Notunterkünfte deutlich zu verringern. Der Ausbau von Landeseinrichtungen soll vorangetrieben werden. Das Ausbauziel des Landes sind 2016  60.000 Regelplätze in Landeseinrichtungen – verteilt auf 10.000 Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen, 30.000 Plätze in zentralen Unterbringungseinrichtungen und 20.000 Plätze in landeseigenen Notunterkünften. Die Städte und Gemeinden wurden um Mitteilung gebeten, ob sie die von ihnen vorgehaltenen Notunterkünfte bevorzugt zurückgeben oder so lange wie möglich fortführen wollen. Die Stadt Hilden meldete fristgemäß, dass sie die beiden Notunterkünfte mindestens bis in das 4. Quartal 2016 hinein fortführen möchte. Dies erfolgte in Abstimmung mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und der ev. Kirche im Rheinland.

 

Personalausstattung

 

In den beiden für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen, Obdachlosen und Aussiedlern relevanten Produktbereiche

 

·         050303      Hilfen nach ASYLBLG

·         100801      Hilfen für Wohnungslose

 

wird im Stellenplan 2016 ein Stellenbedarf von 7,91 VZK ausgewiesen. Diese Stellenanzahl ist seit Jahren nahezu unverändert geblieben.

 

Sie gliedert sich auf folgende Bereiche auf:

-        1,99 VZK Sozialarbeiter

-        1,91 VZK Verwaltung

-        3,13 VZK Hausmeister

-        0,69 VZK Leitungsanteil, Sachgebietsleitung

-        0,19 VZK Leitungsanteil, Amtsleitung.

 

Die Zahl der untergebrachten Flüchtlinge ist von Ende 2012 mit 71 Personen auf heute 489 Personen gestiegen. Dazu kommen die beiden Notunterkünfte mit einer Kapazität von 484 Plätzen. Um die damit verbundenen Herausforderungen angemessen bewältigen zu können, wurde und wird zusätzliches Personal erforderlich.

 

Im Jahr 2015 kamen folgende befristete Stellenanteile hinzu:

 

  • 1 Taghausmeister Vollzeit ab 01.01.2015
  • 1 Taghausmeister Vollzeit ab 01.12.2015
  • 1 Nachthausmeister Teilzeit ab 01.01.2015
  • 1 Nachthausmeister Teilzeit ab 01.12.2015
  • 1 Sozialarbeiter Vollzeit ab 01.09.2015
  • 1 Sozialarbeiter Vollzeit ab 01.11.2015

 

Die Sozialarbeiterstellen wurden in der NU eingerichtet und werden über das Land finanziert. Eine Stelle davon ist derzeit nicht besetzt.

 

Im Jahr 2016 sind folgende weitere befristete Beschäftigungsverhältnisse geplant bzw. bereits erfolgt:

 

  • 3 Sozialarbeiter Vollzeit          01.03.2016
  • 2 Sozialarbeiter Vollzeit          01.07.2016
  • 3 Verwaltungskräfte Vollzeit  01.02.2016
  • 4 Tageshausmeister Vollzeit 01.03.2016
  • 2 Nachthausmeister Vollzeit  01.01.2016
  • 2 Nachthausmeister Vollzeit  01.03.2016
  • 1 Nachthausmeister Teilzeit  01.03.2016

 

Eine Reihe von Stellen sollte bereits am 01.01.2016 besetzt sein. Durch die nun erfolgende spätere Einstellung kann der in den Produkten veranschlagte Personalaufwand um 77.000 € verringert werden. Zudem hat die Sachgebietsleiterin seit Juli 2015 die Funktion der Flüchtlingsbeauftragten übernommen. Dadurch konnten weitere zusätzliche Stellenanteile vermieden werden.

 

 

Landeszuschüsse

 

Der Landtag NRW hat in seiner Sitzung am 16.12.2015 beschlossen, im Rahmen des Nachtragshaushaltsplanes die Erstattungssumme des Landes für die Flüchtlingsunterbringung und Betreuung über das FlüAG auf 1,948 Milliarden Euro festzusetzen. Darin sind die Bundesmittel in Höhe von 670 € monatlich pro Flüchtling bereits enthalten. Diese Summe basiert auf der Grundlage der im Gesetz vorgesehenen Prognose von 181.134 Flüchtlingen. Im FlüAG ist vorgesehen, dass die Zahlen zum Stichtag nachträglich überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die Anpassung der Prognose erfolgt auf der Grundlage der von den Kommunen zu berichtenden tatsächlichen Anzahl von Flüchtlingen am 01.01.2016. Eine Verrechnung des Abweichungsbetrages soll noch im Jahr 2016 kassenwirksam werden.

 

Darüber hinaus soll bei einem Anstieg der Flüchtlingszahlen finanziell nachgesteuert werden. Die Stadt Hilden wird im Jahr 2016  5,649515 Mill. Euro erhalten. Der Ertrag ist im Haushaltsplan 2016 enthalten. Der Städte- und Gemeindebund hat zu Recht darauf hingewiesen, dass bei der Finanzierung aufgrund des Prognoserisikos noch einige Punkte ungeklärt sind. Hier muss im Interesse der Kommunen dringend weiter nachgebessert werden.

 

 

Gez. Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen   ja

 

Produktnummer / -bezeichnung

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete

 

 

 


Personelle Auswirkungen ja

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Personaldezernent

Der befristete Personalmehrbedarf ist auf der Basis von Kennzahlen mit dem Haupt- und Personalamt abgestimmt.

gez. Danscheidt