Beschlussvorschlag:
Der
Integrationsrat beschließt, die im Haushalt 2016 veranschlagten Einzelzuschüsse
an die Migrantenvereine in Höhe von insgesamt 6.000 Euro wie in Anlage 1
dargestellt zu verteilen.
Über die
Bereitstellung der Mittel wird im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
entschieden.
Erläuterungen
und Begründungen:
Nach den
Richtlinien über die Anerkennung der Förderungswürdigkeit von Migrantenvereinen
und die finanzielle Förderung von Integrationsrat und Migrantenvereinen gem.
Beschluss des Rates der Stadt Hilden vom 14.06.1989, zuletzt geändert am
18.12.2013, erhalten die Migrantenvereine für Aktivitäten in den sieben
Handlungsfeldern
1. Sprachförderung und Chancengleichheit
2. Stadtteilorientierte Förderung der
Integration
3. Interkulturelle Initiativen und
Zusammenarbeit
4. Integrationsförderung im Sport
5. Interkulturelle Weiterentwicklung der
Seniorenarbeit
6. Interkulturelle Ausrichtung der
Verwaltung
7. Politische Partizipation,
die im
Strategiepapier Integration definiert sind, insgesamt 6.000,00 Euro an
Einzelzuschüssen. Die Anträge dazu wurden von sieben Vereinen fristgerecht bis
zum 15.01.2016 eingereicht. Zwei Vereine beantragten keine Zuschüsse.
Das
Integrationsbüro hatte zuvor alle Vereine mit der Zusendung des
Antragsformulars über die Möglichkeit zur Antragstellung und die entsprechende
Frist hingewiesen.
In der Anlage 1
ist eine tabellarische Übersicht aller bei der Verwaltung eingegangenen Anträge
beigefügt. Sie enthält die Angaben, die die Vereine zu den kalkulierten Kosten
und Einnahmen gemacht haben, die Höhe des beantragten Zuschusses, außerdem auch
jeweils die Summe aller beantragten Zuschüsse pro Verein und den Vorschlag der
Verwaltung zur Vergabe der Mittel.
Insgesamt haben
die Vereine Projekte und Maßnahmen geplant, für die sie aufgrund ihrer Kalkulation
€ 27.610,-- benötigten. Das Antragsvolumen beläuft sich auf insgesamt
€15.700,--.
In den Anlagen
1.1 – 1.23 sind die Anträge der Vereine
beigefügt. Ihnen kann man entnehmen, welche Planungen die Vereine konkret
angestellt haben.
In manchen
Anträgen sind die Planungen sehr konkret, in anderen Anträgen weniger konkret
dargestellt. Bei der Beurteilung dessen muss berücksichtigt werden, dass die
Höhe des Zuschusses, die der Integrationsrat letztlich beschließt, für die
abschließende Planung eines Projekts natürlich ein maßgeblicher Faktor ist. Die
Verteilung der Mittel wird nach dem Inhalt der Vorschläge angeregt, je
konkreter die Planung eines Projekts dargestellt wurde, desto leichter fiel es,
einen Zuschuss vorzuschlagen.
In einem Fall
wird keine Bezuschussung vorgeschlagen, da für diejenige Maßnahme bereits von anderer
Seite eine Bezuschussung erfolgt.
Der Vorschlag der
Verwaltung wurde am 18.01.2016 mit dem Vorsitzenden des Integrationsrates,
Herrn Hamza El Halimi, abgestimmt.
Anmerkung:
Da das
Antragsverfahren überwiegend digital und per Email abgewickelt wurde, tragen
die in der Anlage beigefügten Anträge überwiegend keine Unterschrift. Die
Anträge liegen dem Integrationsbüro jedoch auch unterschrieben im Original vor.
Gez. Birgit
Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
050501 |
Hilfen zur Integration |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 |
0505011000 |
531800 |
Zuschüsse |
6.000,- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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