Beschlussvorschlag:
- Der Integrationsrat und der Sozialausschuss nehmen den Bericht der
Verwaltung über die Umsetzung des Maßnahmenkataloges 2015 zur Kenntnis.
- Der Sozialausschuss beschließt auf Empfehlung des Integrationsrates
die Umsetzung des vorgelegten Maßnahmenkataloges zur Integrationsförderung
für das Jahr 2016. Über die Bereitstellung der Mittel wird im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen entschieden
Erläuterungen und Begründungen:
Seit dem Jahr 2006, im Anschluss an die Verabschiedung des Integrationskonzeptes „Integration ist machbar!“ durch den Rat der Stadt Hilden, beschließt der Sozialausschuss jährlich die Bereit-stellung von Mitteln, um Integrationsmaßnahmen zu fördern oder zu ermöglichen, die sich an den Handlungsfeldern des Integrationskonzeptes orientieren:
1. Sprachförderung und Chancengleichheit
2. Stadtteilorientierte Förderung der Integration
3. Interkulturelle Initiativen und interkulturelle Zusammenarbeit
4. Integrationsförderung im Sport
5. Interkulturelle Weiterentwicklung der Seniorenarbeit
6. Interkulturelle Ausrichtung der Verwaltung
7. Politische Partizipation
Seit 2006 wurden aus dem Maßnahmenkatalog Integration bis heute ca. 195 Projekte und Maß-nahmen gefördert.
Einem Aufruf des Integrationsbüros zur Einreichung von Vorschlägen bzw. Anträgen folgten Institutionen, die hauptsächlich oder am Rande mit den Themen „Integration“ und „Migration“ befasst sind: Freie Träger, Migrantenvereine, Kindertagesstätten und Schulen und andere städtische Dienststellen. Alle geförderten Projekte hatten dabei zum Inhalt, die Teilhabe und Chancengleichheit von zugewanderten Menschen zu verbessern.
In den letzten Jahren stand jährlich eine Fördersumme in Höhe von € 22.500,-- zur Verfügung.
Die Anzahl der Anträge und die Höhe der beantragten Mittel insgesamt sind dabei bis zum Jahr 2015 gestiegen, im Jahr 2016 ging die Anzahl der Anträge und das finanzielle Antragsvolumen wieder zurück
Bei der Vergabe der Mittel sind zahlreiche Faktoren zu beachten. Letztendlich muss dabei der Sinn verschiedener Projektvorschläge gegeneinander abgewogen werden. Dazu wurde ein Antragsformular entwickelt, das den Vergleich hinsichtlich des voraussichtlichen Nutzens unterschiedlicher Projekte erleichtern soll, um somit die Beratungen und Entscheidungen im Integrationsrat und im Sozialausschuss zu erleichtern.
Eine wichtige Maxime des Hildener Integrationskonzeptes lautet „Integration ist eine Querschnittsaufgabe“. Dies bedingt, dass sich Anträge in Bezug auf ihre Zielgruppen sehr stark unterscheiden können und teilweise kaum vergleichbar sind.
Ein Konsens bestand in den letzten Jahren jedoch darüber, dass Sprach- und Bildungsangebote, die die Angebote des öffentlichen Bildungssystems ergänzen, besonders wichtig sind.
Sprache und Bildung haben eine zentrale Bedeutung für den Integrationsprozess.
Diese Erwägungen lagen der Planung des Maßnahmenkataloges Integration 2015 zugrunde. Für 37 Projektideen waren Mittel in Höhe von € 60.801,-- beantragt worden.
Anlage 1 stellt dar, welche Träger und welche Projekte im Jahr 2015 gefördert wurden und wie hoch der jeweilige Förderbetrag war. Im Anschluss an die tabellarische Darstellung folgen die Verwendungsnachweise, in denen die Akteure den Ablauf ihrer Projekte beschrieben haben.
Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die Resultate den Planungen entsprechen.
Der „Maßnahmenkatalog Integration“ hat sich deshalb erneut als wirksames Werkzeug zur Steuerung der Integrationsarbeit bewährt.
Eine Anmerkung zu den Anlagen:
Da der Rücklauf der Verwendungsnachweise per Email und per Post erfolgte, sind die beigefügten Anlagen nicht mit einer Unterschrift versehen. Der Verwaltung liegen jedoch alle Originale versehen mit einer Unterschrift vor.
Anlage 2 beinhaltet die beim Integrationsbüro eingegangenen Anträge und Projektideen für das Jahr 2016. Die Tabelle bezeichnet die Akteure, die Titel der Planungen, die beantragte Fördersumme und den jeweiligen Vorschlag der Verwaltung. Im Anschluss an die Tabelle folgen die Anträge der Akteure auf deren inhaltlicher Grundlage der Vorschlag der Verwaltung zur finanziellen Förderung basiert.
Insgesamt wurden 26 Projektanträge von 14 Akteuren eingereicht, in denen insgesamt
€ 47.748,-- beantragt wurden.
Bezogen auf die sieben, im Strategiepapier „Integration ist machbar!“ definierten Handlungsfelder schlägt die Verwaltung folgende Vergabe der Mittel vor:
Handlungsfeld 1, Sprachförderung und Chancengleichheit:
14 Maßnahmen, € 15.850,-- , entspricht 70,4% des gesamten Fördervolumens
Handlungsfeld 2, Stadtteilorientierte Förderung der Integration:
1 Maßnahme, € 1.000,--, 4,4%
Handlungsfeld 3, Interkulturelle Initiativen und Zusammenarbeit:
3 Maßnahmen, € 950,--, 4,2%
Handlungsfeld 4, Integrationsförderung im Sport:
1 Maßnahme, € 400,--, 1,8%
Handlungsfeld 5, Interkulturelle Weiterentwicklung der Seniorenarbeit:
1 Maßnahme, € 600,--, 2,7%
Es werden also weiterhin, trotz der Priorität für Maßnahmen zum Bildungs- und Spracherwerb, Angebote gefördert, die der Integration auf andere Weise zweckdienlich sind.
Um den für eine Förderung vorgeschlagenen Maßnahmen zu einer wirkungsvollen Umsetzung zu verhelfen, war es zugleich erforderlich, einige der eingegangenen Vorschläge nicht für eine Förderung vorzuschlagen. Hier wurde der Nutzen einer Maßnahme in Bezug auf Integration als zu weitläufig erachtet. In anderen Fällen wurden Projekte, die bereits im Vorjahr gefördert wurden, nicht wieder vorgeschlagen, um in diesem Jahr eine andere Priorität setzen zu können.
Gez. Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
050501 |
Hilfen zur Integration |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 |
0505012000 |
531800 |
Zuschüsse |
22.500,- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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