Betreff
Jahresbericht des Behindertenbeirates 2015
Vorlage
WP 14-20 SV 50/059
Aktenzeichen
III/50-Ba
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt den Jahresbericht 2015 des Behindertenbeirates zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

Der 1976 gegründete Behindertenbeirat bildet die Dachorganisation für Vereine, Verbände, Selbsthilfegruppen u.ä. der Menschen mit Behinderungen. Er dient den Menschen mit Behinderungen zur Verbesserung ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Stadt Hilden. Bereits vor Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 hat der Behindertenbeirat den Inklusionsansatz verfolgt, was aus der gemeinsamen Zielvereinbarung zwischen dem Behindertenbeirat und der Stadt Hilden hervorgeht, die zum 01.01.2008 in Kraft getreten ist.

 

Wie auch in den vergangenen Jahren ist die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Behindertenbeirat von gegenseitigem Vertrauen und dem gemeinsamen Bemühen geprägt, die vollumfängliche Inklusion in einem kontinuierlichen Prozess in der Stadt Hilden weiter zu entwickeln.

 

Der Bericht des Behindertenbeirates für das Jahr 2015 ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen   ja

 

Produktnummer / -bezeichnung

010104 “Geschäftsführung für die Beiräte“

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2016-2019

0101042000

531800

Zuschüsse

2.500,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete