Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss und der Schul- und Sportausschuss nehmen den Bericht zur Gemeinschaftsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Einleitung
Die gemeinschaftliche
Mittagsverpflegung unserer Kinder dauert durchschnittlich 10 Jahre an. Vom
Kindergarten, über die Grundschule bis in die weiterführende Schule hinein sind
Großküchen mit der Aufgabe betraut, täglich eine ausgewogene Mahlzeit auf den
Tisch zu bringen. Durch die Verlagerung der Hauptmahlzeit des Tages in die Einrichtung
wächst auch die Verantwortlichkeit für eine gesunde, vollwertige Ernährung, für
Ernährungsbildung und eine nachhaltige Prägung von Ernährungsgewohnheiten in
den Kindertagesstätten und Schulen.
Hierbei geht es zum
einen um die Organisation der Gemeinschaftsverpflegung selbst, zum anderen um
die flankierenden Maßnahmen der Ernährungsbildung.
Im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens zum OGS-Rahmenkonzept 2020 wurden Grundschulleitungen
und Koordinatorinnen aus der OGS im Jahre 2014 systematisch nach ihren Erfahrungswerten
und Handlungsbedarfen befragt - unter
anderem zum Thema Mittagsverpflegung. Knappe Zeitressourcen, zu große Gruppen,
nicht optimale räumliche Gegebenheiten und eine mittelmäßige Essensqualität
stellten in ihren Augen die wesentlichen Stolpersteine auf dem Weg zu einer
optimalen Mittagsverpflegung dar.
Auch die Eltern von
OGS-Kindern wurden in einer Zufriedenheitsabfrage unter anderem nach ihrer
Meinung zum Mittagessen befragt.[1]
Über
50 % der Eltern schätzen das Mittagessen als befriedigend oder schlechter ein.
Von dieser Gruppe benennt sogar die Hälfte, es sei lediglich ausreichend bis
ungenügend. Bei den Kindern sind es über 65 % die das Essen als
befriedigend oder schlechter bewerten. Von dieser Gruppe schätzen wiederum mehr
als die Hälfte das Essen als ausreichend bis ungenügend ein.
Welche Aussagen bezüglich der Mittagsverpflegung treffen auf Sie zu (in %)?[2]
Unter einem Prozent
der Befragten gaben an, dass ihnen die Frage nach der Verpflegung nicht so
wichtig sei. Immerhin 37,18% würden für Bio-Qualität einen höheren Preis
zahlen, Vollwertküche ist 56,06% der Befragten wichtig und über 85% der
befragten Eltern gaben an, reichlich Obst und Gemüse in der Schulküche zu
erwarten.
Seit Jahren
verfolgt die Verwaltung die Situation auf dem Verpflegungs- und
Lebensmittelmarkt. Immer wiederkehrende Schlagzeilen zur mangelnden Qualität
einerseits und die grundsätzlich aufklärerische Arbeit der Verbraucherschutz-,
Agrar- und Gesundheitsministerien andererseits haben zu der Einsicht geführt,
dass es in diesem Segment auch in Hilden
einiger grundlegender Veränderungen bedarf. Zumal vor diesem Hintergrund die
Befragungsergebnisse als Auftrag verstanden werden, dass Thema Ernährung
offensiv anzugehen.
1. Organisation der Gemeinschaftsverpflegung in Hilden
Die nächste
öffentliche Ausschreibung der Gemeinschaftsverpflegung mit Umsetzung zum 01.08.2016 steht im Februar/März 2016
an.
An der
Ausschreibung sind
-
die 8
städtischen Kindertageseinrichtungen an 9 Standorten (ca. 500 Kinder)
-
die 9
Grundschulen im offenen Ganztag an 11 Standorten (ca. 1050 Kinder)
-
die
städtische Sekundarschule (ca. 180 essende Kinder)
-
das
städtische Gymnasium (ca. 150 essende Kinder)
beteiligt.
Das städtische
Gymnasium betreibt eine gGmbH über den Förderverein für den Bereich der Mittagsverpflegung.
Dadurch kann auf eine Ausschreibung verzichtet werden. Das Gymnasium möchte
sich dennoch an der öffentlichen Ausschreibung beteiligen, da die wesentlichen
Ausschreibungskriterien zu Qualität, Nachhaltigkeit und Service den eigenen
Ansichten entsprechen und gerne mitgetragen werden.
Die bisherigen
Rahmenbedingungen für die Gemeinschaftsverpflegung in städtischen Einrichtungen
wurden in den vergangenen Monaten kritisch geprüft und um kommunale Standards
für Qualität erweitert. Hierbei orientierte sich die Verwaltung vor allem an
den Empfehlungen überregionaler Fachstellen:
-
Verbraucherzentrale
NRW
-
deutsche
Gesellschaft für Ernährung
-
Bundesministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
-
aid Infodienst
Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e.V.
-
Hochschule
für angewandte Wissenschaften Hamburg (Department Ökotrophologie)
-
Gesundheitsamt
Mettmann.
Im
Leistungsverzeichnis, dem inhaltlichen
Kern der Ausschreibung, werden der Preis und die dafür zu erbringende
Leistung bzw. Qualität zur Bewertung des besten Angebotes herangezogen. Das
wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Nachfolgend werden die
wichtigsten Parameter des Leistungsverzeichnisses der nächsten Ausschreibung
vorgestellt.
1.1
Herstellungsverfahren
Zurzeit werden die
meisten städtischen Kitas und Schulen von einem „cook and freeze“ Anbieter aus
Süddeutschland beliefert.[3] Das Herstellungsverfahren des
Schockgefrierens wird nur von wenigen Catering-Unternehmen angewandt, da die
hierfür notwendige Technik lediglich in sehr großen, industriell arbeitenden
Betrieben gestellt werden kann. Der derzeitige Anbieter produziert täglich bis
zu 250.000 Essen und gehört mit
diesem Anteil zu den „Kleinen“ der cook and freeze - Verpflegungsbranche.
Die Kita- und
Schulverwaltung möchte für die nächste Ausschreibung dass cook and chill – Verfahren
in den Fokus nehmen.[4] Cook and chill wird in der Regel von
mittelständischen Unternehmen mit überschaubarer Größe praktiziert, die
zwischen 3000 und 7000 Essen täglich herstellen. Cook and chill wurde im Rahmen
der durchgeführten Marktanalyse oft als Herstellungsverfahren der Zukunft
bezeichnet: Die Nachfrage hiernach steigt stetig und auch für klassische
Warmlieferanten ist ein nachfrageorientiertes Umstellen ihres bisherigen
Herstellungsverfahrens attraktiv.
Für die Verwaltung
birgt Cook and chill mehrere Vorteile:
-
Es sind
mehr Anbieter auf dem Markt
-
Der
Kontakt ist persönlicher und reicht bis in die Produktionsstätten hinein
-
Die
Lebensmittellieferanten sind den meisten Catering-Unternehmen persönlich
bekannt und kommen häufiger aus der Region.
-
Die
Belieferung mit Frischem (Salat, Obst, Gemüse) ist in die Speisenpläne
integriert[5]
und muss nicht
zusätzlich bestellt werden
-
Es wird
gekocht und nicht industriell hergestellt
Die von Eltern
vielfach gewünschte Frischküche wird auch von der Verwaltung als optimal betrachtet,
zumal wenn sie nach ökotrophologischen Gesichtspunkten organisiert wird. Leider
sind die räumlichen Voraussetzungen in den Einrichtungen zurzeit nicht gegeben.
Auf lange
Sicht soll aber auch diese Option nicht ausgeschlossen werden.
1.2. Umsetzung von
Qualitätsstandards
Die Ausschreibung
der Mittagsverpflegung soll bereits im Februar/März 2016 erfolgen, damit nach Beendigung des
Verfahrens und Erteilung des Zuschlags genügend Zeit bleibt, sich bis zum
01.08.2016 auf die Umstellung der Verpflegung vorzubereiten.
Das Mittagessen
besteht künftig immer aus Hauptmahlzeit, Nachtisch (i.d.R. Obst, Joghurt) und
Salat bzw. Rohkost, Trinkwasser ist im Beitrag der Eltern enthalten. Der
Nachtisch wird in den städtischen Kitas als Snack am Nachmittag gereicht.
Die Speisenplanung erfolgt wie bisher nach den Standards der deutschen Gesellschaft für Ernährung. Allerdings müssen die Einrichtungen ihre Speisenpläne nicht mehr selbst zusammenstellen. Dies wird vom Caterer übernommen. Dies ist auch ein qualitativer Gewinn. Bei einer Überprüfung aller selbst erstellten Speisenpläne in den Kindertagesstätten und Grundschulen über einen Zeitraum von vier Wochen wurde deutlich, das die Kriterien der deutschen Gesellschaft für Ernährung von kaum einer Einrichtung in der geforderten Weise erfüllt werden.
Das auf Geschmacksverstärker, Zusatzstoffe, Gentechnik und Schweinegelatine im Herstellungsprozess verzichtet wird, ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausschreibung, ebenso, das möglichst unverarbeitete Zutaten verwendet werden und Speisen eindeutig gekennzeichnet sind.
Darüber hinaus orientiert sich das Leistungsverzeichnis an diesen Parametern:
1)
Eine
Mahlzeit sollte eine gesunde Vitaminquelle sein.
2)
Eine
Mahlzeit sollte frei von Pestiziden, Antibiotika und sonstigen Rückständen aus
der Landwirtschaft sein
3)
Eine
Mahlzeit sollte saisonalen Gesichtspunkten genügen (keine Erdbeeren im Winter)
4)
Fleisch
sollte von artgerecht gehaltenen Tieren kommen (keine Massentierhaltung)
5)
Eine
Mahlzeit sollte schmackhaft und ausgewogen sein
6)
Eine
Mahlzeit sollte fair und umweltschonend hergestellt sein
Diese Kriterien zu
erfüllen, ist vor allem in der Großküchenbranche keine leichte Aufgabe, zumal
sich die Preise für eine Mahlzeit in der Kita- und Schulverpflegung insgesamt auf
niedrigem Niveau befinden. Berücksichtigung finden die Aussagen 1-6 vor allem
im ökologischen Landbau und in der biologischen Tierhaltung. Aufgrund der dort
vorherrschenden strengen Richtlinien und damit einhergehenden Kontrollen möchte
die Verwaltung den Bio-Anteil der Speisen deutlich erhöhen. Künftig soll
außerdem immer ein vollwertiges, vegetarisches Menü zur Auswahl stehen – auch an
Fisch- und Fleischtagen.
Eine gesunde und
umweltschonende Herstellungsweise sind der Verwaltung ein wichtiges Anliegen.
Die Speisen sollten so frisch und unverarbeitet wie möglich in die Produktion
überführt werden. Verpackungsmüll sollte außerdem weitgehend vermieden werden.
Nicht zuletzt muss ein Anbieter bei dem sensiblen Thema Ernährung auch ein guter, verlässlicher Partner sein. Es muss ein vertrauensvoller Kontakt des Unternehmens mit der Stadt aufgebaut und gepflegt werden. Ein lösungsorientiertes Handeln und ein Mindestmaß an Flexibilität ist hierbei unabdingbare Voraussetzung.
1.3. Finanzierung
der Qualität in der Gemeinschaftsverpflegung
Eine Erhöhung der
seit über 10 Jahren nicht angepassten Elternbeiträge ist Folge der Qualitätssteigerung.
Allerdings gibt es auch Möglichkeiten der individuellen finanziellen
Unterstützung. Auch werden Investitionskosten bei der Verwaltung anfallen, die
jedoch im Ergebnis keine höheren Gesamtkosten verursachen, als dies unter
Beibehaltung des bisherigen Systems der Fall wäre. Im Detail wird dies
nachfolgend erläutert.
Finanzielle
Auswirkungen für die Eltern - Wirtschaftlichkeit des Caterers
Im ökologischen Landbau
und in der biologischen Tierhaltung sind sowohl Obst und Gemüse als auch
Fleisch durch langsameres Wachstum bzw. längere Mastzeiten, großzügigere
Flächen, aufwendigere Methoden und geringeren Ertrag (geringere Milchmengen,
kleinere und seltenere Ernte, seltenere Schlachtung, etc.) gekennzeichnet. Darüber
hinaus gibt es weniger Zentralisierungen und dafür viele kleine und
mittelständische Unternehmen. All dies verursacht mehr strukturelle Kosten als
in der konventionellen Landwirtschaft.
Das andersherum
Folgekosten vermieden werden, die durch einen weniger nachhaltigen Umgang mit
Natur und Tier entstehen (Nitratbelastung im Boden,
Pflanzenschutzmittel-Rückstände im Wasser, Überschwemmungen durch verdichtete
Böden, Schlachtung und Entsorgung kranker Tiere, Antibiotikaresistenzen und
deren Folgen für die medizinische Versorgung ), sei hier nur am Rande erwähnt:
„würden sie in die Kosten eines Lebensmittels einbezogen, wären auch konventionell
erzeugte Lebensmittel teurer.“[6]
Die in Aussicht
gestellte deutliche Verbesserung des Angebotes kann es nicht ohne Erhöhung der
Preise geben: Der Kostenbeitrag für das Mittagsessen wird folglich ab dem
01.08.2016 in Folge des Ausschreibungsergebnisses angepasst werden müssen..
Damit der neue Standard sozialverträglich bleibt und eine Mahlzeit am Ende
nicht 4,50 Euro kostet, werden Regulierungsmöglichkeiten von Anfang an
mitbedacht. Hierzu gehören:
-
Die
Essensmenge (alle städtischen Einrichtungen schreiben gemeinsam aus),
-
ein
angestrebter Bioanteil unter 100%, mindestens aber über 60% und
-
eine
vom Anbieter selbst zusammengestellte und kalkulierte Menülinie.
Unter
Berücksichtigung all dessen geht das Amt für Jugend, Schule und Sport von einem
zukünftigen Beitrag für Mittagessen, Wasser und Snacks von 3,50 € pro Tag oder bis zu 69,00 € im Monat aus.
Individuelle
finanzielle Unterstützung für Eltern
Eine Erhöhung der
Beiträge für das Mittagessen darf keinesfalls
dazu führen, dass Kinder dem Mittagessen fernbleiben! Hierzu gibt es für
einkommensschwache Familien zwei Möglichkeiten der Unterstützung:
Leistungen nach dem Bildungs- und
Teilhabepaket des Bundes (BUT)
Der Eigenanteil für das Mittagessen beträgt
auf Antrag 1,-€ pro Mahlzeit.
Voraussetzung ist
der gleichzeitige Bezug einer der folgenden Leistungen:
-
ALG II,
Sozialgeld (nach dem SGBII)
-
Sozialhilfe
(Grundsicherung nach dem SGBXII oder
Asylbewerberleistungsgesetz
-
Wohngeld
(nach dem Wohngeldgesetz)
-
Kinderzuschlag (nach dem Bundeskindergeldgesetz)
Leistungen nach dem Härtefallfonds „Alle
Kinder essen mit“ des Landes (HFF)
Der Eigenanteil für das Mittagessen beträgt
auf Antrag 1,-€ pro Mahlzeit.
Der HFF ist als
Ergänzung für diejenigen Eltern gedacht, die bei vergleichbar geringen finanziellen
Mitteln keinen Anspruch auf BUT haben. Die Einkommensgrenze orientiert sich
zwar am BUT-Regelsatz (oder etwas darüber) ist aber alleine nicht
ausschlaggebend, da soziale Kriterien (Kinderreichtum,
Alleinerziehenden-Status, Verschuldung, etc.) miteinbezogen werden.
Der Flyer zum
„Härtefallfonds wurde jüngst neu aufgelegt und offensiv in Kindertagesstätten,
Schulen, OGS, Freizeiteinrichtungen, Beratungsstellen, Elternvertretungen, etc.
beworben.
Grundsätzlich
bietet das Stellwerk Beratung und Unterstützung bei der Finanzierung des Mittagessens
an. Hier werden neben Bildung und Teilhabe für Wohngeldempfänger auch die
Anträge zum Härtefallfonds bearbeitet.
Alle Möglichkeiten
der Finanzierung und Beratung sind auf einem Beiblatt des Elternanschreibens
zur Gemeinschaftsverpflegung ausführlich
dargestellt worden, dass Anfang Januar an alle Eltern verteilt wurde
(vgl. Punkt 3: Kommunikations- und Beteiligungsverfahren).
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt
Auf den Preis des
Mittagessens legt der Caterer sämtliche Kosten der Produktion um , der tatsächliche
Wareneinstandspreis ist deutlich geringer. Der Hildener Schulträger hat seine
sächlichen Betriebskosten (Personal, Räume, Sachausstattung), die durch den
Mensabetrieb entstehen, selbst zu tragen. Er darf von den Eltern lediglich
einen zusätzlichen Beitrag für die Mittagsverpflegung an sich erheben (vgl.
Ganztagsschulerlass 12-63 Nr.2; Punkt 6.3 i.V.m. Punkt 8.4). Ähnlich wird im
Bereich der Kindertagesstätten verfahren. Deutlich wird dadurch, dass trotz der
beabsichtigten Anhebung des Elternbeitrages eine Unterstützung aus allgemeinen
Haushaltsmitteln erfolgt.
Für die Veränderungen
ab dem 01.08.2016 bedeutet dies:
Durch die
Umstellung auf das Cook and Chill – System müssen Kühlschränke beschafft werden.
Rohkost und Salat werden von Kindern sehr gut angenommen. Unter anderem dieses
Ergebnis hatten die Interviews mit den Erzieherinnen und Küchenkräften in allen
städtischen Einrichtungen. An Standorten ohne Salatbar soll es deswegen perspektivisch
regelmäßige Frischkosttage geben. Außerdem wird täglich Rohkost bzw. Salat
gereicht. Vor diesem Hintergrund müssten die Kühlschränke auch angeschafft
werden, wenn das alte Verpflegungssystem beibehalten würde. Weiterhin sind
zusätzliche Konvektomaten in einigen Einrichtungen notwendig.
Personelle Ressourcen werden durch eine Vereinfachung der Abläufe geschont: Es ist keine zeitaufwendige Erstellung der Speisenpläne mehr nötig. Die Erstellung dauert im Schnitt 90 Minuten wöchentlich. Ab dem 01.08.2016 wird die Erstellung der Speisenpläne nach DGE-Ernährungsstandards vom Anbieter übernommen. Dies ist auch ein qualitativer Gewinn. Bei einer Überprüfung aller selbst erstellten Speisenpläne in den Kindertagesstätten und Grundschulen über einen Zeitraum von vier Wochen wurde deutlich, das die Kriterien der deutschen Gesellschaft für Ernährung von kaum einer Einrichtung in der geforderten Weise erfüllt werden.
Frischekomponente
und Hauptmahlzeit werden zukünftig aus einer Hand bezogen, eine Bestellung für
den täglichen Bedarf, abgestimmt auf die jeweilige Speise, entfällt. Die Regenerationszeit
der Speisen im Konvektomaten verkürzt sich von 1 bis 1,5 Stunden auf 10 bis 15
Minuten. Dadurch ist ein passgenaueres Arbeiten zeitnah vor der Essensausgabe möglich.
Ein Mehraufwand entsteht durch Frischkosttage, Salatbars und zusätzliche
Rohkost. Wie sich dies in der Praxis auswirkt müssen nun erste Erfahrungswerte
zeigen.
Die
dargestellten finanziellen Auswirkungen wurden bereits in den
Haushaltplanentwurf 2016 übernommen. Den kalkulierten Elternbeiträgen für die
Mittagsverpflegung über 1.092.600,-
Euro stehen kalkulierte Aufwendungen für das Mittagessen, Investitionen und
Entsorgungsdienstleistungen über 1.232.650,-
Euro gegenüber. Davon wurden
44.000,- Euro für
die Neubeschaffung bzw. Gebrauchtkauf von Küchengeräten
22.000,- Euro für
die Essensentsorgung und
1.166.650,- Euro
als Aufwendungen für Lebensmittel veranschlagt.
Die
Differenz zwischen den Elternbeiträgen und den Aufwendungen für Lebensmittel
von 74.050,- Euro kommt zustande, da für Mineralwasser und Milch, Müsli, sowie
für zusätzliche Obst- und Gemüsebestellungen ein zusätzlicher Betrag kalkuliert
wurde.
2.
Ernährungsbildung
Die Bildungsgrundsätze des Landes NRW für die Zielgruppe der 0-10 Jährigen setzen das Schlagwort Ernährung in Verbindung mit dem Erlernen eines gesunden, verantwortungsbewussten Umgangs mit sich selbst:
„Die Ernährung hat einen entscheidenden Einfluss auf die körperliche und geistige Entwicklung von Kindern. Gerade die ersten Lebensjahre sind prägend für das Ernährungsverhalten von Kindern. Daher muss frühzeitig damit begonnen werden, Kinder an ein gesundes Trink- und Essverhalten heranzuführen (…). Der Bildungsbereich Körper, Gesundheit und Ernährung bietet in Kombination mit dem Bildungsbereich Bewegung große Chancen, Kinder im Sinne einer nachhaltigen Erziehung und Bildung an ein gesundheitsbewusstes Verhalten heranzuführen und damit auch Gesundheitsrisiken wie Übergewicht, Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes und Störungen des Bewegungsapparates vorzubeugen.“[7]
Im Paragraphen 2
des Schulgesetzes, dem Bildungs- und
Erziehungsauftrag der Schule, ist
die Wichtigkeit des Themas so formuliert:
„(2) Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung. Die Jugend soll erzogen werden im Geist der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, in Liebe zu Volk und Heimat, zur Völkergemeinschaft und zur Friedensgesinnung (…).
(6) Die Schülerinnen und Schüler sollen insbesondere lernen (…) Freude an der Bewegung und am gemeinsamen Sport zu entwickeln, sich gesund zu ernähren und gesund zu leben.“
Kinder sollen einen gesunden, genussvollen
und reflektierten Umgang mit ihrer Ernährung erlernen. Einen Umgang, von dem
sie bis ins hohe Alter profitieren.
Ein langfristiges
Ziel, dem man im täglichen Miteinander immer und immer wieder ein Stückchen
näher kommen kann.
Ernährungsbildung
im Sinne einer ganzheitlichen, nachhaltigen Auseinandersetzung mit einer gesunden
Lebensweise beinhaltet im Wesentlichen:
-
Gesunde
Essgewohnheiten durch tägliches Erfahrungstraining fördern
-
Den
Geschmackssinn sensibel entwickeln, der sich in jungen Jahren für das ganze
Leben festigt[8]
-
Der
Nahrung ein positives Image geben (Essen ist Genuss!)
-
Den
Erfahrungshorizont für Lebensmittel erweitern
-
Häusliche
Traditionen ersetzen (Mittagessen als Gemeinschaftsritual)
-
Tischmanieren
einstudieren
-
Die
Verarbeitung von Lebensmitteln üben
Um dieser komplexen
und vielschichtigen Aufgabe gerecht werden zu können, braucht es engagierte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ein positives politisches und
gesellschaftliches Klima, geeignete Rahmenbedingungen und elterliche Akzeptanz
bzw. Mitgestaltungswillen.
Die Fachberatungen
für den Bereich Kita und OGS haben sich in Zusammenarbeit mit dem Bildungs- und
Planungsbüro zur Aufgabe gemacht, nachhaltig zum Thema zu arbeiten. Ziel ist
es, gemeinschaftlich mit den Akteuren vor Ort Ansätze und Standards zur
Ernährungsbildung in den Einrichtungen
zu entwickeln. Hierzu wurde die Diskussion darüber, wie das Thema Ernährung mit
all seinen Facetten zukünftig angegangen werden soll, in diversen Gremien
angefacht und soll nachhaltig weitergeführt werden.
Die Konzentration
liegt dabei auf 3 Säulen: Die Organisation des Mittagessens vor Ort, Alltags-
und Anlassbezogene Ernährungsbildung und die Programme zur Ernährungsbildung an
Kitas und Schulen.
2.1. Organisation des Mittagessens vor Ort – Optimierung
In den systematisch
und mit Hilfe eines Leitfadens durchgeführten Gesprächen mit Koordinatorinnen
bzw. Kita-Leitungen, Erzieherinnen und Küchenkräften an allen städtischen Kita-
und Schulstandorten wurden viele ähnliche Probleme und aber auch Anregungen zur
Gestaltung des Mittagessens gesammelt. Dabei sind in Kitas andere
Rahmenbedingungen zu finden, als in der OGS. Gemeinsam ist beiden
Institutionen, dass die Einrichtung eines Qualitätszirkels befürwortet wird.
Hier sollten bereits identifizierte Ansätze zur Optimierung aufgegriffen und zu
Ende diskutiert werden. Ein erstes Projekt wäre hier die Entwicklung
allgemeinverbindlicher Standards zum pädagogischen Mittagstisch, inklusive
Auslotung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
2.2. Alltags- und anlassbezogene Ernährungsbildung
Ebenfalls im Rahmen
des Qualitätszirkels können weitere Erfahrungen und Herangehensweisen
ausgetauscht werden. So zum Beispiel die Organisation des Frühstücks in den
Einrichtungen, inklusive guter Ansätze zur Elternarbeit bei der Frage: Was
kommt in die Brotdose? Ebenso könnten Projektideen ausgetauscht und Hospitationen verabredet werden.
2.3. Programme zur Ernährungsbildung an Kitas und Schulen
Für
Kindertagesstätten und Schulen gibt es zahlreiche Programme und Projekte, die
Kinder spielerisch an eine abwechslungsreiche, vollwertige Ernährung
heranführen.
Zentrales
Instrument ist hierbei die Ernährungspyramide der deutschen Gesellschaft für
Ernährung. In den Kitas, Schulen und der
OGS werden bereits viele Programme und AGs zum Thema angeboten. Hierzu zählen Kochangebote und
Motto-AGs („der Apfel“, „Naturkreisläufe bewusst erleben“ etc.), Koch- und
Schmecken Lernen-Kurse und der Ernährungsführerschein ab Klasse 3. Mittel- bis
langfristiges Ziel ist es, eine gemeinsame Hildener Basis zu entwickeln, an der
sich alle (städtischen) Kitas und Schulen orientieren.
3.
Kommunikations- und Beteiligungsverfahren
Ohne ausreichende,
sinnvolle Beteiligungsstrukturen, sowie eine gute Öffentlichkeitsarbeit können
eine nachhaltige Umstellung der Verpflegungsstandards und eine gute
Ernährungsbildung schwerlich gelingen.
Deshalb wurde von
Anfang an auf eine möglichst transparente Projektentwicklung gesetzt, mit der
Möglichkeit, sich mit Fragen, Anregungen oder Kritik jederzeit an das Bildungs-
und Planungsbüro wenden zu können. Hier wird das Projekt koordiniert und in
Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen der inneren Verwaltung
umgesetzt.
Zu Beginn des
Verfahrens wurden auf einer Küchentour das Vorhaben mit jeder städtischen Kindertagesstätte
und jeder OGS persönlich erläutert. Zeitgleich wurden mit allen besuchten
Einrichtungen Interviews über die Organisation der Gemeinschaftsverpflegung vor
Ort, die Rahmenbedingungen und Optimierungsideen geführt. Außerdem wurde eine
Rückmeldung zu den geplanten Änderungen erbeten. Alle befragten Vertreterinnen
(Kita-Leitungen, Erzieherinnen, Küchenkräfte) der Kindertagesstätten und alle
befragten Vertreterinnen (Koordinatorinnen, Erzieherinnen oder Küchenkräfte) der OGS gaben ihre positive
Rückmeldung hierzu.
Die weiterführenden
Schulen wurden persönlich besucht und in mehreren Gesprächen wurde eine
gemeinsame Linie erarbeitet.
Anfang Januar wurde
eine ausführliche Elterninformation zu den bevorstehenden Änderungen in allen
städtischen Kindertagesstätten und der OGS verteilt - mit Beiblatt zu den
finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten (Bildung und Teilhabe, sowie
Härtefallfonds). Für Rückmeldungen mit dem Hinweis, dass diese Eingang in das
laufende Verfahren finden können, waren eine Mail-Adresse und eine
Telefonnummer der Verfasserin aus dem Bildungs- und Planungsbüro angegeben. Von
den rund 1.550 angeschriebenen Eltern nutzen 13 Personen die Gelegenheit, sich
zu äußern. Davon gaben 5 Personen ein positives Feedback, 4 Personen äußerten
sich ambivalent, da sie die Grundidee befürworten, jedoch die zusätzlichen
Kosten schlecht stemmen können. Viermal wurden die Neuerungen rund um die
Gemeinschaftsverpflegung abgelehnt. Dreimal wurde im Nachgang eines Gesprächs
eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds beantragt.
Die Reaktionen waren
damit insgesamt sehr überschaubar. Das Ausbleiben von zahlenmäßig relevanten
Einwänden und/oder Kritik wird von der Verwaltung als gutes Zeichen gewertet,
in Sachen Mittagsverpflegung auf dem richtigen Weg zu sein.
Eine solch
umfängliche Beteiligung ist nicht selbstverständlich und kann durchaus als
Alleinstellungsmerkmal der Kommune Hilden bezeichnet werden. Normalerweise
stellt die Ausschreibung der Mittagsverpflegung einen formalen Akt dar, in dem
die Wünsche der betreffenden Schulen bzw. Kitas je nach Motivation der
Einrichtungen bzw. der Verwaltung mal mehr mal weniger Berücksichtigung finden.
Zusammengefasst
wurden bzw. werden folgende Akteure und
Gremien beteiligt:
Einbeziehung / Beteiligung |
Wer? |
Aktion / Ergebnis |
Innere Verwaltung / Projekt-Team |
Teamleitungen Kita und Schule Fachberatungen Kita und Schule, AL, stellv. AL, Bildungs- und Planungsbüro |
Regelmäßige Abstimmung und inhaltliche Auseinandersetzungen |
Vergaberechtliches |
Vergabestelle, Vergabebeauftragte, Beratungs- und Prüfungsamt |
Transparenz über Zuständigkeiten und Wege, intensive Begleitung des
Vergabeverfahrens, technische und fachliche Zusammenführung |
Catering-Unternehmen |
Diverse Unternehmen im Umkreis von Hilden, zu denen noch keine Geschäftsbeziehungen
bestehen |
Marktanalyse, Betriebsbesichtigungen, Interviews. Ziel: Realistische
Einschätzung, was gefordert werden kann |
Verbraucherzentrale
NRW (Vernetzungsstelle
Kita- und Schulverpflegung) |
Diverse Referenten und Ansprechpartnerinnen |
Besuch von Seminaren zur Erstellung von Leistungsverzeichnissen, individuelle
Beratung in Hilden |
Elternvertretungen |
Jugendamtselternbeirat, Elternräte der Kitas, Stadtschulpflegschaft |
Abstimmung mit den Vorständen im Vorfeld, Besuch der Jahreshauptversammlungen
mit dem Tagesordnungspunkt Verpflegung |
Eltern |
Eltern und Erziehungsberechtigte in allen städtischen Einrichtungen |
Info-Flyer mit Kontakt, Befragungen über OGS-Konzept |
Kita |
Kita-Leitungen, Küchenkräfte |
Besprechung des Themas im Leitungs-Team, Küchentour in alle Einrichtungen:
Vorstellung aller Veränderungen, Rückmeldung und Bestandsaufnahme, Interviews
zur Organisation der GV |
Grundschulen und weiterführende
Schulen |
Schulleitungen |
Infos auf der Schulleiterkonferenz,
individuelle Gespräche |
gGmbH Helmholtz |
Schulleitung, Mensabeirat, Geschäftsführung |
Diverse Gespräche |
OGS |
Koordinatorinnen, Erzieherinnen/Küchenkräfte |
Regelmäßige Infos im Koordinatorinnen-Team , Küchentour in alle Schulen:
Vorstellung aller Veränderungen, Rückmeldung und Bestandsaufnahme,
Interviews zur Organisation der GV |
Kitas in freier Trägerschaft |
Kita-Leitungen, Trägervertretungen |
Bestandsanalyse zur Organisation der Mittagsverpflegung an nicht städtischen
Standorten. Gesprächsangebot zur
Einbeziehung der Träger in eine nachhaltige Qualitätsentwicklung der GV |
Gesundheitsamt |
Leitung des Ressorts „Gesundheitsförderung“ |
Fachlicher Austausch zur Ernährungsbildung, Informationsaustausch zu
Hildener Trends und Entwicklungen in der Ernährungsbildung, Abstimmung der
Beteiligung an (Modell-) Programmen für Kitas und Schulen |
Pädagogisches Zentrum
am Holterhöfchen |
Team PZ, stellv. SGL Jugendförderung |
Informationsaustausch zum Thema Ernährungsbildung, Entwicklung von
Ansätzen zu Snack-Angeboten und Ernährungsbildung |
Stellwerk |
BUT-Beauftragte, Team Stellwerk |
Info zur Projektentwicklung, Abstimmung der Öffentlichkeitsarbeit für
die individuelle finanzielle Unterstützung (HFF-Kampagne, etc.) |
Weitere Amtsinterne
Kooperationen (in Planung) |
Sportbüro, KIPA, JUPA, offene Kinder- und Jugendarbeit, ProTeKt, etc. |
Auslotung und Abfrage perspektivischer, unterstützender Ansätze zur
Ernährungsbildung |
Ausblick
Die nachhaltige Auseinandersetzung mit den Themen der Gemeinschaftsverpflegung und Ernährungsbildung gehört zur Weiterentwicklung einer modernen, Kinder- und familienfreundlichen Kommune unbedingt dazu.
Mit der erfolgreichen Umsetzung einer guten Gemeinschaftsverpflegung ist Hilden auf der Höhe der Zeit. Die Zahl der Städte mit einem einheitlichen, gesundheitsbewussten Ernährungskonzept ist noch überschaubar, die öffentliche Debatte läuft, der Wandel jedoch geht langsam vonstatten.
Für Hildener Familien und für alle grundsätzlich am gesunden Aufwachsen der Kinder Interessierten ist der Hildener Weg ein guter. Was Kinder in der Kita und in der Schule lernen, nehmen sie auch mit nach Hause. Ein Wechselspiel, von dem alle Beteiligten profitieren können. Deshalb gilt es, die neuen Standards und Programme stetig und mit Ausdauer weiterzuentwickeln.
gez.
Birgit Alkenings
[1] An der Befragung nahmen 365 Personen teil, eine Beteiligungsquote von rund 44%. Der Ausschuss für Schule und Sport wurde in seiner Sitzung am 10.12.2014 über die Befragungsergebnisse informiert ((vgl.: Anlage „OGS Elternbefragung Frühjahr 2014“ zur SV 51/038)
[2] Diese Aussagen wurden auch in einem weiteren Fragebogen für das letzte Kita-Jahr gestellt. Die Beteiligung lag bei 43%, die Aussagebewertungen waren ähnlich
[3] Cook and Freeze bezeichnet ein Produktionsverfahren, in dem die Speisen unmittelbar nach ihrer Herstellung auf Minus 18 Grad schockgefroren werden. In diesem Zustand werden sie einmal wöchentlich an die hildener Einrichtungen geliefert und dort in Konvektomaten regeneriert.
[4] Cook and Chill bedeutet die schnelle Herunterkühlung fertiggestellter Speisen auf 2-5 Grad. Diese würden zwischen 3und 5x in der Woche an die Hildener Standorte geliefert und dort regeneriert.
[5] Für die Belieferung von Fertigmenüs belegen Studien nach einigen Monaten das Auftreten von „Geschmacksermüdungen“, sofern der Anbieter seine Rezepturen nicht regelmäßig ändert. Die gilt vor allem für Cook and Freeze Verfahren. Frischkost (Obst, Gemüse, Salat) ist in jedem Falle eine wichtige Ergänzung zur Mahlzeit.
[6] aid Infodienst: Bio-Lebensmittel, Bonn 2015. Seite 17
[7] Aus: „Mehr Chancen durch Bildung von Anfang an – Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0-10 Jahren, Seite 39/40. Gemeinsame Herausgabe des Ministeriums für Familie, Kinder Jugend, Kultur und Sport und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung in NRW
[8] Vgl. Verbraucherzentrale NRW (Hrsg.): Schule isst gesund, Düsseldorf 2011; S.19
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
Produkt 030101 Grundschulen Produkt 030103 Real- und Sekundarschule Produkt 060101 Förderung von Kindern im Alter von 0-6 Jahren |
|||||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I510000003 |
Schulausstattung GS |
||||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
||||
|
||||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||||
2016 |
KT 0301010040 "OGS Schulbetreuung Grundschulen" |
KA 527920 |
Erwerb von Vermögensgegenständen |
24.000 € |
||||
KA 527950 |
Aufw.f. Lebensmittel |
793.280 € |
||||||
KA 529100 |
Sonst. Aufw.f. Dienstleistungen |
15.000 € |
||||||
2016 |
KT 0301010040 "OGS Schulbetreuung Grundschulen" |
KA 433120 |
Kostenbeiträge Mittagstisch |
739.600 € |
||||
2016 |
I510000003 |
Schulausstattung GS |
Küchen Ersatz-Neubeschaffung Küchengeräte
(diverse Investitionen im GS-Bereich über gesamt 57.500,- €, davon 20.000,- €
zugeordnet für die Küchenausstattung) |
20.000 € |
||||
2016 |
KT 0301030030 "Ganztagsangebot Realschule" KT 0301030060 "Ganztagsangebot Sekundarschule" |
KA 527950 |
Aufw.f. Lebensmittel |
109.000 € |
||||
KA 529100 |
Sonst. Aufw.f. Dienstleistungen (gesamt 57.000,- € für diverse
Dienstleistungen, davon 2.000,-€ für die Essensentsorgung i.d. Gemeinschaftsverpflegung) |
2.000 € |
||||||
2016 |
KT 0301030030 "Ganztagsangebot Realschule" KT 0301030060 "Ganztagsangebot Sekundarschule" |
KA 433120 |
Kostenbeiträge Mittagstisch |
109.000 € |
||||
2016 |
KT 0601010030 Förderung
von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen |
KA 527950 |
Aufw.f. Lebensmittel (hier sind 5.000,- €
für die Essensentsorgung enthalten) |
269.370 € |
||||
2016 |
KT 0601010030 Förderung
von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen |
KA 433120 |
Kostenbeiträge Mittagstisch |
244.000 € |
||||
|
|
|
|
|
||||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||||
|
|
|
|
|
||||
|
|
|
|
|
||||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||||
|
|
|
|
|
||||
|
|
|
|
|
||||
|
|
|
|
|
||||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
||||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
||||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
||||||||