Betreff
Programm ALTERnativen 60plus -Weiterentwicklung der Richtlinien der Seniorenbegegnungsstätten-, Kreis Mettmann
Vorlage
WP 14-20 SV 50/058
Aktenzeichen
III/50-Ba
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss nimmt die Richtlinien des Kreises Mettmann zur Förderung der Seniorenbegegnungsstätten ab 01.01.2016 zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

Die seit dem Jahr 2011 zur Förderung der Seniorenbegegnungsstätten im Kreis Mettmann gültigen Richtlinien des Kreises Mittmann wurden im Jahr 2015 überarbeitet. Ziel ist es den Prozess der seniorengerechten Quartiersentwicklung weiter auszubauen und neuen Herausforderungen anzupassen.

Bisher wurde ein Sockelbetrag an die Nachbarschaftszentren ausgezahlt, der auch weiterhin mit einem festgeschriebenen Betrag aus dem Jahr 2010  mit 70 % erhalten bleibt.

Zusammen mit dem Kreis Mettmann, der ZWAR Zentralstelle Dortmund und den kreisangehörigen Städten wurden die Kriterien zur Aufstockung um eine 30 % Förderung entwickelt.

In Hilden können die bereits seit dem Jahr 2001 immer wieder weiter entwickelten Strukturen bestehen bleiben.

Die bisherigen Angebote der Nachbarschaftszentren wurden hinsichtlich der im Folgenden dargestellten Entwicklungskriterien überprüft und neue Angebote für das Jahr 2016 geschaffen. Grundlage für die Entwicklungskriterien war das Rahmenkonzept für eine seniorengerechte Quartiersentwicklung des Kreises Mettmann.

Die 4 Entwicklungskriterien umfassen

-      Kooperation und Vernetzung mit Akteuren in der Seniorenarbeit

-      Ermöglichung von Partizipation

-      Schaffung bedarfsgerechter Angebote im und für das Quartier

-      Interkulturelle Ausrichtung.

Zusätzlich wird die Größe der Nachbarschaftszentren berücksichtigt.

 

Alle Nachbarschaftszentren haben die Höchstpunktzahl von 15 Punkten hinsichtlich der 30% Förderung erreicht, vorbehaltlich der Prüfung der Verwendungsnachweise im Herbst 2016. Die dieser Förderung zugrunde gelegte Matrix können Sie der Anlage entnehmen.

 

Die Entwicklung bzw. die Überprüfung der Nachbarschaftszentren in Hilden erfolgte in Zusammenarbeit zwischen Frau Sendes von der ZWAR, den Leiterinnen der Nachbarschaftszentren der katholischen Kirche, der AWO und der Diakonie und der Stadt Hilden. Ergänzungen hinsichtlich der kulturellen Ausrichtung werden in der für den Herbst 2016 geplanten interkulturellen Vernetzungskonferenz zur Entwicklung von bedarfsgerechten Angeboten in den Quartieren, siehe auch Vorlage WP 14-20 SV 50/055, vorgenommen.

 

Dem Kreis Mettmann sind von den Nachbarschaftszentren jährlich Verwendungsnachweise vorzulegen.

 

Nach der Erprobungsphase in den Jahren 2016, 2017 werden die Richtlinien erneut überprüft.

 

Die neuen Richtlinien wurden sowohl im Sozialausschuss des Kreises wie auch im Kreisausschuss am 07.12.2015 mit einer Enthaltung einstimmig beschlossen, gefolgt von einem einstimmigen Beschluss im Kreistag am 17.12.2015 bei 3 Enthaltungen und sind zum 01.01.2016 in Kraft getreten.

 

Die neuen Richtlinien sind mit den Entwicklungskriterien beigefügt.

 

Die Mittel zur Förderung der Nachbarschaftszentren sind in gleicher Höhe erhalten geblieben, so dass die Richtlinien zur Förderung der Nachbarschaftszentren in Hilden gemäß Beschluss des Rates der Stadt Hilden vom 15.02.2012 nicht angepasst werden müssen. Sie berücksichtigen die Förderung durch den Kreis Mettmann, ebenso die Anforderungen an eine Weiterentwicklung des gemeinsamen Konzeptes in der Seniorenarbeit. Es erfolgt eine Bezuschussung in Höhe von 50% der Personal- und Betriebskosten.

 

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

nein

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer