- Vorlage der Unterlagen nach § 14 GemHVO -
Beschlussvorschlag:
„Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt nach
Vorberatung im Schul- und Sportausschuss und im Ausschuss für Umwelt- und
Klimaschutz der notwendigen Brandschutzsanierung am Gebäude Walter-Wiederhold-Straße
16 und den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen mit den ermittelten
Gesamtkosten in Höhe von 258.000 Euro zu. Die Maßnahme ist im Haushaltsplanentwurf
2016 veranschlagt.“
Erläuterungen
und Begründungen:
In verschiedenen Sitzungsvorlagen berichtete
die Verwaltung regelmäßig über die sehr intensive Inanspruchnahme der schulischen
OGS-Einrichtungen. Auch ist aus heutiger Sicht nicht zu erwarten, dass die
elterliche Nachfrage nach diesen schulischen Betreuungsplätzen sich künftig
vermindern wird.
Mit dieser steigenden Nachfrage und
Inanspruchnahme steigen auch die Anforderungen an den baulichen Brandschutz.
Derzeit wird die OGS an der Walter-Wiederhold-Str. 16 von rund 60 Kindern
besucht. Im Brandfall müssten die Kinder von der Hildener Feuerwehr durch den
Einsatz von Leitern gerettet werden. Für diese Rettung über Leitern benötigt
die Feuerwehr im Schnitt etwa 3 Minuten pro Person, in Summe also
-inakzeptable- 3 Stunden.
Da keine Baumaterialien existieren, die
einem Brand über einen solchen Zeitraum widerstehen würden, ist es aus
gesetzlichen Gründen erforderlich, einen zweiten baulichen Flucht- und Rettungsweg
zu schaffen. Das im Vorfeld erarbeitete Grobkonzept wurde mit der hiesigen Bauaufsicht
und dem Landeskonservator beim Landschaftsverband Rheinland abgestimmt. Das
Vorhaben wird in Kürze sowohl dem Behinderten- als auch dem Seniorenbeirat
vorgestellt. Die Stellungnahmen beider Beiräte wird die Verwaltung nachreichen.
Die geplante Brandschutzsanierung inclusive
der Schaffung eines 2. Rettungswegs (Stahltreppe) umfasst im Wesentlichen die
nachfolgend genannten Maßnahmen:
1.
Errichtung einer Stahltreppe außerhalb des Gebäudes
unter Berücksichtigung bestehender Anforderungen des Denkmalschutzes.
2.
Schaffung von Zugängen zur Stahltreppe
Die notwendigen Mauerwerksdurchbrüche für
die Außentüren werden im Bereich der vorhandenen Sollbruchstellen angeordnet.
Diese stammen aus der Erbauungszeit des Gebäudes, seinerzeit war anscheinend die
Errichtung eines gespiegelten Baukörpers geplant.
3.
Ertüchtigung vorhandener Bauteile
Das vorhandene Treppenhaus wird als
notwendiger Treppenraum ausgebildet. Wände und Decken werden entsprechend der
vorgeschriebenen Mindestanforderungen an den Brandschutz ergänzt. Zwecks
Sicherstellung des Fluchtweges im Bestandsgebäude erfolgt ein Austausch der
vorhandenen Türen gegen Brandschutztüren mit zweckmäßigem Obertürschließer und
entsprechenden Schließvorrichtungen.
4.
Anpassung der elektrischen Anlagen an den heutigen
Stand der Technik
-
Einbau einer Sicherheitsbeleuchtung
-
Austausch der Rettungswegschilder gegen
Rettungswegleuchten
-
Einbau einer hausinternen Brandmeldeanlage
-
Austausch der alten Leitungen gegen nichtbrennbare
Elektroinstallationen
5.
Erstellung eines Regelwerkes für betriebliche
Brandschutzmaßnahmen.
In der Anlage beigefügt sind die
zeichnerischen Darstellungen und die Kostenberechnung für die Maßnahme, die mit
258.000 € insgesamt abschließt und die zu aktivierenden Eigenleistungen der
Verwaltung enthält.
Gez. Birgit
Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011303 |
Investitionen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I261600089 |
W.-Wiederhold-Str. 16 –Brandschutzsanierung- |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 |
0113030010 / I261600089 |
096002 |
Zugänge Anlagen im Bau incl. 10.000 € AEL |
258.000 € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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