Betreff
Walter-Wiederhold-St. 16 - Brandschutzsanierung incl. Schaffung eines 2. Rettungsweges
- Vorlage der Unterlagen nach § 14 GemHVO -
Vorlage
WP 14-20 SV 26/014
Aktenzeichen
I/26 grü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt nach Vorberatung im Schul- und Sportausschuss und im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz der notwendigen Brandschutzsanierung am Gebäude Walter-Wiederhold-Straße 16 und den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen mit den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 258.000 Euro zu. Die Maßnahme ist im Haushaltsplanentwurf 2016 veranschlagt.“

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

In verschiedenen Sitzungsvorlagen berichtete die Verwaltung regelmäßig über die sehr intensive Inanspruchnahme der schulischen OGS-Einrichtungen. Auch ist aus heutiger Sicht nicht zu erwarten, dass die elterliche Nachfrage nach diesen schulischen Betreuungsplätzen sich künftig vermindern wird.

 

Mit dieser steigenden Nachfrage und Inanspruchnahme steigen auch die Anforderungen an den baulichen Brandschutz. Derzeit wird die OGS an der Walter-Wiederhold-Str. 16 von rund 60 Kindern besucht. Im Brandfall müssten die Kinder von der Hildener Feuerwehr durch den Einsatz von Leitern gerettet werden. Für diese Rettung über Leitern benötigt die Feuerwehr im Schnitt etwa 3 Minuten pro Person, in Summe also -inakzeptable- 3 Stunden.

 

Da keine Baumaterialien existieren, die einem Brand über einen solchen Zeitraum widerstehen würden, ist es aus gesetzlichen Gründen erforderlich, einen zweiten baulichen Flucht- und Rettungsweg zu schaffen. Das im Vorfeld erarbeitete Grobkonzept wurde mit der hiesigen Bauaufsicht und dem Landeskonservator beim Landschaftsverband Rheinland abgestimmt. Das Vorhaben wird in Kürze sowohl dem Behinderten- als auch dem Seniorenbeirat vorgestellt. Die Stellungnahmen beider Beiräte wird die Verwaltung nachreichen.

 

Die geplante Brandschutzsanierung inclusive der Schaffung eines 2. Rettungswegs (Stahltreppe) umfasst im Wesentlichen die nachfolgend genannten Maßnahmen:

 

1.   Errichtung einer Stahltreppe außerhalb des Gebäudes unter Berücksichtigung bestehender Anforderungen des Denkmalschutzes.

 

2.   Schaffung von Zugängen zur Stahltreppe

Die notwendigen Mauerwerksdurchbrüche für die Außentüren werden im Bereich der vorhandenen Sollbruchstellen angeordnet. Diese stammen aus der Erbauungszeit des Gebäudes, seinerzeit war anscheinend die Errichtung eines gespiegelten Baukörpers geplant.

 

3.   Ertüchtigung vorhandener Bauteile

Das vorhandene Treppenhaus wird als notwendiger Treppenraum ausgebildet. Wände und Decken werden entsprechend der vorgeschriebenen Mindestanforderungen an den Brandschutz ergänzt. Zwecks Sicherstellung des Fluchtweges im Bestandsgebäude erfolgt ein Austausch der vorhandenen Türen gegen Brandschutztüren mit zweckmäßigem Obertürschließer und entsprechenden Schließvorrichtungen.

 

4.   Anpassung der elektrischen Anlagen an den heutigen Stand der Technik

-       Einbau einer Sicherheitsbeleuchtung

-       Austausch der Rettungswegschilder gegen Rettungswegleuchten

-       Einbau einer hausinternen Brandmeldeanlage

-       Austausch der alten Leitungen gegen nichtbrennbare Elektroinstallationen

 

5.   Erstellung eines Regelwerkes für betriebliche Brandschutzmaßnahmen.

 

In der Anlage beigefügt sind die zeichnerischen Darstellungen und die Kostenberechnung für die Maßnahme, die mit 258.000 € insgesamt abschließt und die zu aktivierenden Eigenleistungen der Verwaltung enthält.

 

Gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen  

 

Produktnummer / -bezeichnung

011303

Investitionen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I261600089

W.-Wiederhold-Str. 16 –Brandschutzsanierung-

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2016

0113030010 / I261600089

096002

Zugänge Anlagen im Bau incl. 10.000 € AEL

258.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete