- Vorlage der Unterlagen nach § 14 GemHVO -
Beschlussvorschlag:
„Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt nach
Vorberatung im Schul- und Sportausschuss und im Ausschuss für Umwelt- und
Klimaschutz der Brandschutzsanierung der Schule Düsseldorfer Straße 148 und den
vorgelegten Unterlagen nach § 14 GemHVO mit den ermittelten Gesamtkosten in
Höhe von 375.000 Euro zu. Die Maßnahme ist im Haushaltsplanentwurf 2016 veranschlagt.“
Erläuterungen
und Begründungen:
Die Walter-Wiederhold-Schule wurde ca. 1900
erbaut und im Jahr 1965 um einen Anbau erweitert.
Seit dem Schuljahr 2011/2012 bilden die
Walter-Wiederhold-Schule und die GGS Schulstraße einen Schulverbund, der
seither steigende Schülerzahlen verzeichnet. Bedingt durch die räumliche Nähe
zur Flüchtlingsunterkunft an der Forststraße wird sich daran wahrscheinlich
auch in Zukunft nichts ändern.
Allerdings entspricht die
brandschutztechnische Qualität der Bauteile und der technischen Ausstattungen
des Gebäudes nicht dem aktuellen Stand der (Brandschutz-)Technik. Zum Schutz
der Nutzerinnen und Nutzer ist es ist daher erforderlich, das Schulgebäude den
aktuellen Brandschutz- und Arbeitsschutzanforderungen anzupassen. Auch gibt es
einen Bestandschutz für Altgebäude im Bereich des Brandschutzes nicht. Um die
Schule auch in Zukunft sicher betreiben zu können, ist daher eine Brandschutzsanierung unabdingbar
notwendig.
Mit der unteren Bauaufsichtsbehörde wurden
im Vorfeld die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen zur Brandschutzsanierung
abgestimmt. Das Vorhaben wird in Kürze sowohl dem Behinderten- als auch dem
Seniorenbeirat vorgestellt. Die Stellungnahmen beider Beiräte wird die Verwaltung
nachreichen.
Die brandschutztechnischen Anforderungen
sind im beiliegenden „Projektbuch“ des Büros pagelhenn architekten beschrieben
und dargestellt. Es handelt sich im Wesentlichen um:
- Die Errichtung eines 2. baulichen
Rettungsweges in Form einer Stahlaußentreppe und deren Zugänge,
- die
Ertüchtigung der bestehenden Holzinnentreppen durch Tür- und Wandschottungen,
- den Einbau von Brandschutztüren in die
Flure und Ertüchtigung der Wände in den notwendigen Fluchtwegen auf die
geforderte Brandschutzqualität,
- die Ertüchtigung der bestehenden
Dächer zur künftigen Vermeidung von Brandüberschlägen,
- den Einbau einer flächendeckenden
Alarmierungs- und Brandmeldeanlage mit einer Sicherheitsstromversorgung, damit
die bestehenden Holzbalkendecken erhalten werden können,
- den
Einbau einer Sicherheitsbeleuchtung mit einer Sicherheitsstromversorgung,
- den
Einbau von Rauchabzügen in den Treppenraum
und
- die
Ertüchtigung der elektrischen Leitungsanlagen.
Die zeichnerischen Darstellungen und die
Kostenberechnung nach DIN 276 sind dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Die Kostenberechnung schließt mit insgesamt 375.000 € ab; die zu aktivierenden
Eigenleistungen der Verwaltung sind darin enthalten.
Gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer
/ -bezeichnung |
011303 |
Investitionen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I261600090 |
WWS
Düsseldorfer-Str. 148 Brandschutzsanierung- |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 |
01113030010 / I261600090 |
096002 |
Zugänge Anlagen
im Bau incl. 10.000 € AEL |
375.000,- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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