Beschlussvorschlag:
"Der
Rat der Stadt Hilden beschließt, nach Vorberatung im Ausschuss für Schule und
Sport die katholische Adolf-Kolping-Schule und die gemeinschaftliche
Adolf-Reichwein-Schule mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 zu einem
Grundschulverbund gemäß § 83 Abs. 2 SchulG NRW zusammen zu führen. Die
Errichtung des Grundschulverbunds erfolgt im Weg der Änderung. Die
Adolf-Kolping-Schule bildet dabei den Hauptstandort und die Adolf-Reichwein-Schule
den unselbständigen Teilstandort. Der Grundschulverbund wird dreizügig geführt
werden, wobei der Hauptstandort zweizügig und der Teilstandort einzügig
festgelegt wird.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die Idee die beiden eigenständigen Schulen
des Hildener Nordens in einen Grundschulverbund zu überführen, hat bereits eine
längere, wechselvolle Geschichte. Bereits im Jahr 2011 war dies der Vorschlag
der Schulverwaltung als Ergebnis eines umfangreichen und intensiven Schulentwicklungsprozesses. Zielführend für
den Vorschlag war der Wunsch, für den
Hildener Norden ein zukunftssicheres, stabiles und pädagogisch
hochwertiges Schulzentrum zu installieren. Die Ausrichtung dieses Schulzentrums
sollte im Rahmen eines offenen und transparenten Verfahrens festgelegt werden. Wie
bekannt, folgte der damalige Ausschuss für Schule und Sport diesem Vorschlag seinerzeit
nicht und beschloss die Beibehaltung des bestehenden Systems mit 2
Schulstandorten in unmittelbarer räumlicher Nachbarschaft. Die damalige
Rechtslage gab keine Handhabe, den katholischen Bekenntniszweig der
Adolf-Kolping-Schule in einem Schulverbund aufrecht zu erhalten. Hauptstandort
musste zwingend die städtische Gemeinschaftsgrundschule sein, der katholische
Standort wäre im Zuge eines solchen Verbundes untergegangen. Dies bildete den Hintergrund für den ablehnenden
Beschluss.
Wenig später kam es zu einer gesetzlichen
Änderung in Form des 6. Schulrechtsänderungsgesetzes.
Der Landtag NRW beschloss am 18.10.2011 den
§ 83 Schulgesetz NRW - Grundschulverbund,
Teilstandorte von Schule. Dieser offeriert
die Möglichkeit, Grundschulverbünde auch aus Gemeinschaftsgrundschulen und
Bekenntnisgrundschulen oder Weltanschauungsgrundschulen zu bilden. An dem
bekenntnisgeprägten oder weltanschaulich geprägten Standort werden Schülerinnen
und Schüler nach den Grundsätzen dieses Bekenntnisses oder dieser
Weltanschauung unterrichtet und erzogen. Laut dem neuen Gesetz ist es nun nicht
mehr erforderlich, dass die Gemeinschaftsgrundschule den Hauptstandort bildet,
wie es noch das alte Schulgesetz vorsah. Beide Schularten stehen nun gleichberechtigt
nebeneinander. Dies eröffnete in Folge die neue Möglichkeit, eine Verbundschule
auch mit einer Bekenntnisschule als Hauptstandort einzurichten.
Damit ergab sich eine erste neue Grundlage
für die Betrachtung des Prozesses. Verstärkt wurde diese Gesetzesänderung durch
ein Konzept der Landesregierung zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und
wohnortnahen Grundschulangebotes in NRW. Dies ermöglicht Verbundstandorten eine
bessere personelle Ausstattung insbesondere im Leitungsbereich.
Parallel zur Veränderung der rechtlichen
Rahmenbedingungen setzte sich, begleitet und moderiert durch Schulentwickler
der Bezirksregierung und der Fachverwaltung, ein tiefgreifender Kooperationsprozess
der beiden Schulen in Bewegung, der in der Fixierung einer
Kooperationsvereinbarung mündete. Diese Kooperationsvereinbarung beschreibt die
Rahmenbedingungen für ein gelingendes Miteinander der beiden Schulen. Er
präjudizierte zunächst weder den „Endzustand“ eines Verbundes, noch solitärer
Lösungen, sondern wies den Weg für eine für alle Seiten förderliche
Zugewinngemeinschaft. Diese Kooperationsvereinbarung war folglich auch kein in
Stein gemeißeltes Dokument, das nach Verabschiedung sein Leben in einem
Aktenordner fristete, sondern der Ausdruck eines lebendigen Dialogprozesses. Die
Kooperationsvereinbarung definierte Schnittmengen
und Kooperationsansätze auf allen Feldern des Schullebens. Sie unterliegt bis zum heutigen Tag
dynamischen Anpassungen. (Anlage Kooperationsvertrag). Im Herbst 2014
berichtete die Verwaltung dem Ausschuss über die erfolgte
Kooperationsvereinbarung und die sich darin dokumentierende positive
Zusammenarbeit.
Insbesondere durch den Wechsel der beiden
Leitungskräfte erhielt der Kooperationsprozess weitere Dynamik. Dies eröffnete
den Weg, unbelastet von Störungen der
Vergangenheit, auch auf der Leitungsebene gemeinsam nach den optimalen Perspektiven für
Kinder, Eltern, Schule und Stadtteil zu suchen. Das neue Verhältnis der
Schulleitungen übertrug sich in Folge auch auf die beiden Kollegien, auf die
Elternschaft und nicht zuletzt auf die Schülerinnen und Schüler. Die
Kooperation erhielt die Chance sich im Alltag zu bewähren. In vielen kleinen,
aber äußerst wichtigen Projektbausteinen
konnte das neue Miteinander erprobt und gelebt werden. Der
Verzahnungsprozess erhielt die Zeit sich zu entwickeln, sei es bei gemeinsamen
Fußballturnieren, dem Adventssingen oder gemeinsamen Fortbildungs- und
Infoveranstaltungen. Neues Vertrauen wuchs und
der oben erwähnte Kooperationsvertrag wandelte sich in Folge von einer
gelungen Rahmen der Begegnung, zu einem roten Faden des Verbindens beider
Schulen, allerdings unter Beibehaltung der jeweiligen pädagogischen
Schwerpunkte.
Unter dem Dach der zwei Schulen entstand ein Miteinander, welches im Kern
schon die Züge eines Verbundes in sich trug. Allerdings ließen sich auf dieser
Basis bestimmte organisatorische Maßnahmen nicht zielführend regeln. So müssen
z.B. Vertretungssituationen zwischen den beiden Schulen
formal über den Weg einer Abordnung geregelt werden, anstatt einfach
eine Kollegin temporär in den benachbarten Klassenraum zu entsenden. Auch die
Steuerung der Schülerverteilung bei den
Neuanmeldungen gestaltet sich ungleich schwieriger in zwei separaten Systemen. In der Konsequenz können folglich die aus der
verbundartigen Kooperation entstehenden Früchte in der Praxis kaum geerntet
werden.
Die Abwägung
dieser Rahmenbedingungen, unter Einbeziehung aller relevanten
Akteure, führte die Verwaltung zu dem
Ergebnis erneut den Vorschlag einer Verbundschule für den Hildener Norden zu
unterbreiten. Dieser Verbund würde erst mit dem Schuljahr 2017/18 umgesetzt. Es
blieben somit noch weitere 1,5 Jahre Zeit die schon erreichten Grundlagen
weiter zu vertiefen und den Prozess des Verbindens gut zu entwickeln. Der
vorhandene Kooperationsvertrag würde perspektivisch in ein gemeinsames
Schulprogramm einfließen und die Darstellung der jeweiligen Schwerpunkte für
Schüler, Eltern und Öffentlichkeit müssen festgelegt werden.
All das sollte bis zur kommenden
Anmeldephase der Schulneulinge im kommenden Herbst deutlich werden.
Insbesondere müsste den anmeldenden
Eltern und Kindern die neue Aufstellung der Schule verbindlich klar sein
Um den dafür vorgeschriebenen Verfahrensweg
rechtzeitig zu beschreiten, hat die Fachverwaltung bereits früh im Jahr 2016
die notwendigen Schritte auf den Weg gebracht. Am 12. Januar 2016 haben die
Schulkonferenzen beider Schulen jeweils einstimmig die entsprechenden Beschlüsse
gefasst (siehe Anlagen). Nach einem zustimmenden Beschluss des Rates kann der entsprechende
Antrag bei der Bezirksregierung gestellt werden.
gez.
Birgit Alkenings