Beschlussvorschlag:
Der Wirtschafts- und
Wohnungsbauförderungsausschuss nimmt die beigefügten Darlegungen zur Situation
des öffentlich geförderten Wohnungsbaus in Hilden zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Wohnen ist für alle Menschen ein zentrales
Grundbedürfnis. Im Hinblick auf die steigenden Wohnkosten sowie die Verknappung
von geeignetem Wohnraum ist die Wohnungsbauförderung wieder stärker in den
Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Die Zielgruppe staatlicher Wohnungsbauförderung
sind Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können
und auf Unterstützung angewiesen sind. Entscheidendes Kriterium für die
Förderung ist, dass das anrechenbare Gesamteinkommen eine gesetzlich bestimmte
Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die
Sicherung der Zweckbestimmung von
gefördertem Wohnraum wird durch das Gesetz zur Förderung und Nutzung von
Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) geregelt. Mit der Förderung von Mietwohnraum werden
Belegungs- und Mietbindungen begründet. Die Förderung wird in diesem Fall dem
Vermieter gewährt, der sich im Gegenzug verpflichtet, den Wohnraum nur einem
Haushalt zu überlassen, der über einen Wohnberechtigungsschein verfügt. Auf die
Erteilung des Wohnberechtigungsscheines besteht ein Anspruch, wenn die
Voraussetzungen hierfür vorliegen; es besteht aber kein Anspruch auf die
Überlassung einer entsprechenden Wohnung.
Der folgende Bericht gibt Auskunft über die
Entwicklung der Hildener Wohnungssituation im Zeitraum 01.01.2013 bis
31.12.2015.
Wohnberechtigungsscheine
Das am 01.01.2010 in Kraft getretene Gesetz zur
Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW enthält in § 13 Abs. 4 WFNG
NRW eine Dynamisierungsklausel. Diese führt alle drei Jahre zu einer
automatischen Anpassung der Einkommensgrenzen des § 13 Abs. 1 WFNG NRW an den
vom Statistischen Bundesamt ermittelten veränderten Verbraucherpreisindex im
festgelegten Referenzzeitraum. Die dynamisierten Einkommensgrenzen sehen ab
01.01.2016 wie folgt aus:
1-Personen-Haushalt |
18.430 € |
2-Personen-Haushalt |
22.210 € |
Zuschlag für jede weitere zum Haushalt rechnende Person |
5.100 € |
Zuschlag für jedes zum Haushalt gehörende Kind i.S.d.§ 32 Abs. 1-5
Einkommenssteuergesetz |
660 € |
Diese Einkommensgrenzen sind u.a. bei der Erteilung
von Wohnberechtigungsscheinen zu berücksichtigen.
Erteilte WBS im Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2015
nach Haushaltsgrößen
|
2013 |
2014 |
2015 |
1 Person |
171 |
222 |
182 |
2 Personen |
81 |
90 |
62 |
3 Personen |
42 |
62 |
48 |
4 Personen |
38 |
30 |
30 |
5 u. mehr Personen |
15 |
38 |
23 |
Gesamt |
347 |
442 |
345 |
Gebühren
Die Gebühreneinnahmen für die Erteilung von
Wohnberechtigungsbescheinigungen betrugen im Jahr 2013 - 1.210,00 €, in 2014
1.220,00 € und im vergangenen Jahr beliefen sich die Einnahmen auf 1.170,00 €.
Die Gebühren werden aufgrund der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW
(AVerwGebO NRW) erhoben. Bestimmte Personengruppen sind von der Gebührenzahlung
befreit (z.B. Bezieher/innen von ALG II – Leistungen, Hilfeempfänger/innen nach
dem SGB XII und II)
Wohnungsvermittlung
Im Frühsommer 2015 hat die Stadt Hilden ihr
Besetzungsrecht in dem Neubauvorhaben der WGH „Am Feuerwehrhaus 2“ ausgeübt und
die potenziellen Mieter für die 7 Wohnungen bestimmt. Bedingt durch einen
Sterbefall musste eine Wohnung „neu“ besetzt werden.
Auf der Richrather Str. 13 – 15 entsteht z.Zt. das
Bauvorhaben der Rotterdam Holding mit 58 Wohneinheiten im öffentlich
geförderten Wohnungsbau. Die Wohneinheiten teilen sich wie folgt auf:
27 Wohneinheiten für 1 Person, ca. 48 qm bis 52 qm
22 Wohneinheiten für 2 Personen, ca. 60 qm bis 65
qm
8
Wohneinheiten für 3 Personen, ca. 80 qm bis 82 qm
1
Wohneinheit für 5 Personen, ca. 115
qm
Die Stadt Hilden hat das Besetzungsrecht für einen
Zeitraum von 25 Jahren. In Kooperation mit der Rotterdam Holding soll bis Ende
Juni 2016 die Wohnungsvergabe erfolgt sein.
Zum Stichtag 31.12.2015 gibt es in Hilden 1.287
Sozialwohnungen. Diese verteilen sich auf 173 Mietobjekte und 33 Vermieter. Die
Stadt Hilden verfügt aktuell über 136 Besetzungsrechte, dies entspricht ca.
10,58 % des geförderten Mietwohnungsbestandes.
In Hilden sind z.Zt. 204 Parteien wohnungssuchend
gemeldet, davon 26 Auswärtige.
In 2015 wurden 57 Parteien in öffentlich geförderte
Sozialwohnungen vermittelt.
|
1-Raum-Wohnung |
2-Raum-Wohnung |
3-Raum-Wohnung |
4-Raum-Wohnung + |
2015 |
12 |
27 |
12 |
6 |
Kontrolle
preisgebundener Wohnungen
Die Bestands- und Besetzungskontrolle dient der
Überwachung der zweckbestimmten Nutzung von geförderten Wohnungen. Mit diesem
Instrument wird die Einhaltung der Belegungs- und Mietpreisbindungen
sichergestellt; das sind u.a. die Nutzung der Wohnungen durch Berechtigte bzw.
Nichtberechtigte aufgrund einer Freistellung, bauliche Änderungen oder eine Zweckentfremdung
(z.B. Nutzung als Büroraum). Weiterhin soll der ordnungsgemäße Zustand von Gebäuden
und Wohnungen und die Einhaltung der sog. Kostenmiete stichprobenhaft oder
aufgrund konkreter Hinweise oder Beschwerden überprüft werden. Werden Verstöße
festgestellt, sind diese auszuräumen (z.B. nachträgliche Erteilung einer
Wohnberechtigungsbescheinigung) oder zu ahnden (Verhängen von Buß- oder
Zwangsgeldern).
Für die Kontrolltätigkeit werden den Gemeinden vom
Land NRW Verwaltungskostenbeiträge erstattet. Für das Jahr 2015 werden
Einnahmen in Höhe von 3.345,00 € erwartet. Grundlage für die Berechnung des
Verwaltungskostenbeitrages ist der Wohnraumbestand, der mit Mitteln des Landes
gefördert wurde, Stand 31.12.2015 – 1.287 Sozialwohnungen.
Im Berichtsjahr wurden zwei Verstöße wegen
ungenehmigten Leerstandes festgestellt.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
nein |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer |
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Personelle Auswirkungen nein
Im Stellenplan
enthalten: |
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Planstelle(n): |
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Vermerk Personaldezernent |