Betreff
Bericht über die Entwicklung im öffentlich geförderten Wohnungsbau
Vorlage
WP 14-20 SV 50/051
Aktenzeichen
III/50.1 Ni
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss nimmt die beigefügten Darlegungen zur Situation des öffentlich geförderten Wohnungsbaus in Hilden zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Wohnen ist für alle Menschen ein zentrales Grundbedürfnis. Im Hinblick auf die steigenden Wohnkosten sowie die Verknappung von geeignetem Wohnraum ist die Wohnungsbauförderung wieder stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Die Zielgruppe staatlicher Wohnungsbauförderung sind Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Entscheidendes Kriterium für die Förderung ist, dass das anrechenbare Gesamteinkommen eine gesetzlich bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die  Sicherung der Zweckbestimmung von  gefördertem Wohnraum wird durch das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) geregelt. Mit der Förderung von Mietwohnraum werden Belegungs- und Mietbindungen begründet. Die Förderung wird in diesem Fall dem Vermieter gewährt, der sich im Gegenzug verpflichtet, den Wohnraum nur einem Haushalt zu überlassen, der über einen Wohnberechtigungsschein verfügt. Auf die Erteilung des Wohnberechtigungsscheines besteht ein Anspruch, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen; es besteht aber kein Anspruch auf die Überlassung einer entsprechenden Wohnung.

 

Der folgende Bericht gibt Auskunft über die Entwicklung der Hildener Wohnungssituation im Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2015.

 

 

Wohnberechtigungsscheine

 

Das am 01.01.2010 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW enthält in § 13 Abs. 4 WFNG NRW eine Dynamisierungsklausel. Diese führt alle drei Jahre zu einer automatischen Anpassung der Einkommensgrenzen des § 13 Abs. 1 WFNG NRW an den vom Statistischen Bundesamt ermittelten veränderten Verbraucherpreisindex im festgelegten Referenzzeitraum. Die dynamisierten Einkommensgrenzen sehen ab 01.01.2016 wie folgt aus:

 

1-Personen-Haushalt

 

18.430 €

2-Personen-Haushalt

 

22.210 €

Zuschlag für jede weitere zum Haushalt rechnende Person

 

5.100 €

Zuschlag für jedes zum Haushalt gehörende Kind i.S.d.§ 32 Abs. 1-5 Einkommenssteuergesetz

660 €

 

Diese Einkommensgrenzen sind u.a. bei der Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen zu berücksichtigen.

 

 

Erteilte WBS im Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2015 nach Haushaltsgrößen

 

 

2013

 

2014

2015

1 Person

 

171

222

182

2 Personen

 

81

90

62

3 Personen

 

42

62

48

4 Personen

 

38

30

30

5 u. mehr Personen

 

15

38

23

Gesamt

 

347

442

345

 

 

Gebühren

 

Die Gebühreneinnahmen für die Erteilung von Wohnberechtigungsbescheinigungen betrugen im Jahr 2013 - 1.210,00 €, in 2014 1.220,00 € und im vergangenen Jahr beliefen sich die Einnahmen auf 1.170,00 €. Die Gebühren werden aufgrund der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) erhoben. Bestimmte Personengruppen sind von der Gebührenzahlung befreit (z.B. Bezieher/innen von ALG II – Leistungen, Hilfeempfänger/innen nach dem SGB XII und II)

 

 

Wohnungsvermittlung

 

Im Frühsommer 2015 hat die Stadt Hilden ihr Besetzungsrecht in dem Neubauvorhaben der WGH „Am Feuerwehrhaus 2“ ausgeübt und die potenziellen Mieter für die 7 Wohnungen bestimmt. Bedingt durch einen Sterbefall musste eine Wohnung „neu“ besetzt werden.

 

Auf der Richrather Str. 13 – 15 entsteht z.Zt. das Bauvorhaben der Rotterdam Holding mit 58 Wohneinheiten im öffentlich geförderten Wohnungsbau. Die Wohneinheiten teilen sich wie folgt auf:

 

27 Wohneinheiten für 1 Person,     ca. 48 qm bis 52 qm

22 Wohneinheiten für 2 Personen, ca. 60 qm bis 65 qm

  8 Wohneinheiten für 3 Personen, ca. 80 qm bis 82 qm

  1 Wohneinheit     für 5 Personen, ca. 115 qm

 

Die Stadt Hilden hat das Besetzungsrecht für einen Zeitraum von 25 Jahren. In Kooperation mit der Rotterdam Holding soll bis Ende Juni 2016 die Wohnungsvergabe erfolgt sein.

 

Zum Stichtag 31.12.2015 gibt es in Hilden 1.287 Sozialwohnungen. Diese verteilen sich auf 173 Mietobjekte und 33 Vermieter. Die Stadt Hilden verfügt aktuell über 136 Besetzungsrechte, dies entspricht ca. 10,58 % des geförderten Mietwohnungsbestandes.

 

In Hilden sind z.Zt. 204 Parteien wohnungssuchend gemeldet, davon 26 Auswärtige.

 

In 2015 wurden 57 Parteien in öffentlich geförderte Sozialwohnungen vermittelt.

 

 

1-Raum-Wohnung

2-Raum-Wohnung

3-Raum-Wohnung

4-Raum-Wohnung +

2015

12

27

12

6

 

 

Kontrolle preisgebundener Wohnungen

 

Die Bestands- und Besetzungskontrolle dient der Überwachung der zweckbestimmten Nutzung von geförderten Wohnungen. Mit diesem Instrument wird die Einhaltung der Belegungs- und Mietpreisbindungen sichergestellt; das sind u.a. die Nutzung der Wohnungen durch Berechtigte bzw. Nichtberechtigte aufgrund einer Freistellung, bauliche Änderungen oder eine Zweckentfremdung (z.B. Nutzung als Büroraum). Weiterhin soll der ordnungsgemäße Zustand von Gebäuden und Wohnungen und die Einhaltung der sog. Kostenmiete stichprobenhaft oder aufgrund konkreter Hinweise oder Beschwerden überprüft werden. Werden Verstöße festgestellt, sind diese auszuräumen (z.B. nachträgliche Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung) oder zu ahnden (Verhängen von Buß- oder Zwangsgeldern).

 

Für die Kontrolltätigkeit werden den Gemeinden vom Land NRW Verwaltungskostenbeiträge erstattet. Für das Jahr 2015 werden Einnahmen in Höhe von 3.345,00 € erwartet. Grundlage für die Berechnung des Verwaltungskostenbeitrages ist der Wohnraumbestand, der mit Mitteln des Landes gefördert wurde, Stand 31.12.2015 – 1.287 Sozialwohnungen.

 

Im Berichtsjahr wurden zwei Verstöße wegen ungenehmigten Leerstandes festgestellt.

 

 

 

 

 

 

Birgit Alkenings

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

nein

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

 

 

 


Personelle Auswirkungen nein

Im Stellenplan enthalten:

 

 

 

Planstelle(n):

 

 

 

Vermerk Personaldezernent