Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 177, 15. beschleunigte Änderung für das
Grundstück Overbergstraße 12/12a gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in
Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015
(BGBl. I S. 1722).
Bei dem Plangebiet
handelt es sich um ein einzelnes Grundstück im Hildener Süden (Flurstück Nr.
778 in Flur 22 der Gemarkung Hilden). Ziel der Planung ist es, die benannte Fläche in eine Wohnbaufläche für
Mehrfamilienhäuser umzuwandeln.
Erläuterungen
und Begründungen:
Das betreffende Grundstück liegt auf der
Nordseite der Overbergstraße zwischen den Gebäuden Overbergstraße 10 und
Overbergstraße 14-18 und wird im Flächennutzungsplan als Grünfläche
ausgewiesen. Der aktuelle Bebauungsplan Nr. 177 (rechtskräftig seit 1984) setzt
für die Fläche eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage
fest. Dementsprechend ist das Grundstück heute genutzt.
Die Fläche liegt innerhalb einer
durchmischten Wohnbebauung aus meist zweigeschossigen Mehrfamilienhäusern sowie
eingeschossigen Einfamilienhäusern. Eine Bebauung in einem aus der Umgebung
abgeleiteten Maßstab könnte bei einer Grundstücksgröße von ca. 2.570 m² zu
einer Bruttogeschossfläche von ca. 1.900 m² führen. Je nach Größe der Wohnungen
entspricht das ungefähr 20 Wohneinheiten.
Auf der Fläche befinden sich 17 städtische
Bäume. Das Tiefbau- und Grünflächenamt hat festgestellt, dass sich darunter
keine schutzwürdigen bzw. erhaltungspflichtigen Exemplare befinden. Es besteht
auf dem Grundstück heute eine Wegeverbindung zwischen der Overbergstraße und
einem Fußweg auf der Nordseite des Bruchhaus-Garather Baches (nördlich des
Flurstücks), der über eine kleine Brücke erreicht werden kann. Bei der Planung
ist zu beachten, dass zum Einen mehrere Bäume entfernt werden müssten und zum Anderen
der Weg erhalten bleiben sollte. Gegebenenfalls wäre die Lage der kleinen
Brücke zu überprüfen (evtl. Verschiebung um einige Meter).
Laut der Erreichbarkeitsanalyse des
Stadtentwicklungskonzepts für Wohnbauflächen aus 2010 liegen für die
Zielgruppen Familien sowie 1- bzw. 2-Personen-Haushalte alle wichtigen nachfragespezifischen
sozialen Infrastrukturen und Versorgungseinrichtungen in optimaler Entfernung,
für die Zielgruppe Senioren mindestens zu 50% der Kriterien in hinreichender
Entfernung.
In der Overbergstraße befinden sich alle
Versorgungsleitungen der technischen Infrastruktur (Gas, Wasser, Strom sowie
Schmutz- und Regenwasserkanal), so dass mit normalen Hausanschlüssen die
technische Versorgung ermöglicht werden kann. Das gesamte Plangebiet liegt
innerhalb der Wasserschutzzone IIIA des Wasserwerkes der Stadtwerke Solingen im
Hildener Ortsteil Karnap. Die untere Wasserbehörde sowie die Stadtwerke
Solingen sollen aufgrund dessen in das Bebauungsplanverfahren eingebunden
werden (Beteiligungsphasen).
Da es sich bei dem Plangebiet um eine Fläche mit weniger als 20.000
Quadratmeter handelt und sie bereits anthropogen beeinflusst ist
(Bodenfunktionskarte des Kreises Mettmann; Stand 2012), sind aufgrund dessen
keine Eingriffe in Grund und Boden sowie Natur und Landschaft zu erwarten.
Deshalb soll das Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB „Bebauungspläne der
Innenentwicklung“ durchgeführt werden.
Trotz der Möglichkeiten dieses beschleunigten Verfahrens sollen die
vorgezogene Bürgerbeteiligung (Bürgeranhörung) und die frühzeitige Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden, um eine größtmögliche
Transparenz des Verfahrens zu gewährleisten. Auf einen Umweltbericht sowie eine
zusammenfassende Erklärung soll der Verfahrensart entsprechend verzichtet
werden.
Mit Durchführung des beschleunigten Bauleitplanverfahrens gemäß § 13a
BauGB wird nach Abschluss des Verfahrens der Flächennutzungsplan im Wege einer
nachträglichen Berichtigung ohne ein weiteres förmliches Verfahren angepasst.
Sollte der Aufstellungsbeschluss gefasst werden, müsste zunächst eine
konkretisierte Baustudie erarbeitet werden. Auf dieser Grundlage würde in dem
weiteren Verlauf des Verfahrens eine Bürgeranhörung und anschließend die
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.
gez.
Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter