Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35, 7. beschleunigte Änderung für das
Grundstück „Am Bruchhauser Kamp 4a“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in
Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015
(BGBl. I S. 1722).
Bei dem Plangebiet
handelt es sich um ein Grundstück im Hildener Süden. Es besteht aus dem
Flurstück Nr. 588 sowie einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 583 (Stellplätze),
beide in Flur 22 der Gemarkung Hilden. Ziel der Planung
ist es, die benannte Fläche in eine Wohnbaufläche für ein kleines zweigeschossiges
Mehrfamilienhaus umzuwandeln.
Erläuterungen
und Begründungen:
Das betreffende Grundstück liegt westlich der Straße Am Bruchhauser
Kamp, die von der Pestalozzistraße nach Süden abzweigt. Es wird im
Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz
ausgewiesen. Der aktuelle Bebauungsplan Nr. 35 (rechtskräftig seit 1984) setzt
für die Fläche eine öffentliche Grünfläche mit Spielplatz Typ B und die
Stellplätze als öffentliche Verkehrsfläche fest.
Die Fläche liegt innerhalb einer kleinteiligen Wohnbebauung aus meist
freistehenden Einfamilienhäusern sowie Reihen- und Doppelhäusern (ein- bis
zweigeschossig). Durch fehlende bzw. abgängige Spielgeräte ist die
satzungsgemäße Nutzung derzeit stark eingeschränkt. Durch die unmittelbare
Nachbarschaft zum großen „Abenteuer“-Spielplatz an der Pestalozzistraße kann
auf diesen Spielplatz aus Sicht der Verwaltung verzichtet werden.
Aus Sicht der Verwaltung könnte auf dem Grundstück ein kleines
Mehrfamilienhaus mit ca. 600 m² Bruttogeschoßfläche errichtet werden. Das würde
(abhängig von der Wohnungsgröße) bis zu fünf Wohnungen entsprechen. Um den
entstehenden Stellplatzbedarf zu decken, können sieben bisher öffentlich
genutzte Parkplätze in ebenso viele private Stellplätze umgewandelt werden.
Auf der Fläche befinden sich sechs städtische Bäume. Das Tiefbau- und
Grünflächenamt hat festgestellt, dass sich darunter keine schutzwürdigen bzw.
erhaltungspflichtigen Exemplare befinden. Für die Umsetzung des Bauvorhabens
müssten vermutlich mehrere Bäume entfallen.
Laut der Erreichbarkeitsanalyse des Stadtentwicklungskonzepts für
Wohnbauflächen aus 2010 befinden sich für die Zielgruppen Familien sowie 1-
bzw. 2-Personen-Haushalte alle wichtigen nachfragespezifischen sozialen
Infrastrukturen und Versorgungseinrichtungen in optimaler Entfernung, für die
Zielgruppe Senioren mindestens zu 50% der Kriterien in hinreichender
Entfernung.
In der Straße Am Bruchhauser Kamp sind alle Versorgungsleitungen der
technischen Infrastruktur (Gas, Wasser, Strom sowie Schmutz- und
Regenwasserkanal) zu finden, so dass mit normalen Hausanschlüssen die
technische Versorgung ermöglicht werden kann. Das gesamte Plangebiet liegt
innerhalb der Wasserschutzzone IIIA des Wasserwerkes der Stadtwerke Solingen im
Hildener Ortsteil Karnap. Die untere Wasserbehörde sowie die Stadtwerke Solingen
sollen aufgrund dessen in das Bebauungsplanverfahren eingebunden werden (Beteiligungsphasen).
Da es sich bei dem Plangebiet um eine Fläche mit weniger
als 20 000 Quadratmeter handelt und sie bereits anthropogen beeinflusst ist (Bodenfunktionskarte des
Kreises Mettmann; Stand 2012), sind aufgrund dessen keine Eingriffe in Grund
und Boden sowie Natur und Landschaft zu erwarten. Deshalb soll das
Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“
durchgeführt werden.
Trotz der Möglichkeiten dieses beschleunigten Verfahrens sollen die
vorgezogene Bürgerbeteiligung (Bürgeranhörung) und die frühzeitige Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden, um eine größtmögliche
Transparenz des Verfahrens zu gewährleisten. Auf einen Umweltbericht sowie eine
zusammenfassende Erklärung soll der Verfahrensart entsprechend verzichtet
werden.
Mit Durchführung des beschleunigten Bauleitplanverfahrens gemäß § 13a
BauGB wird nach Abschluss des Verfahrens der Flächennutzungsplan im Wege einer
nachträglichen Berichtigung ohne ein weiteres förmliches Verfahren angepasst.
Sollte der Aufstellungsbeschluss gefasst werden, müsste zunächst eine
konkretisierte Baustudie erarbeitet werden. Auf dieser Basis würde in dem
weiteren Verlauf des Verfahrens eine Bürgeranhörung und anschließend die
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.
gez.
Norbert Danscheidt
1. Beigeordneter
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Personelle Auswirkungen
Keine