Betreff
Bericht über die im Jahr 2015 gewährten Zuschüsse an die Sportvereine
Vorlage
WP 14-20 SV 51/096
Aktenzeichen
III/51 - le
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt den Bericht über die ausgezahlten Zuschüsse für das Jahr 2015 zur Kenntnis.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Stadt Hilden fördert die Sportvereine durch die Gewährung von Zuschüssen auf der Grundlage der Förderrichtlinien. Die vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 10.07.2013 neugefassten Förderrichtlinien sind rückwirkend am 01.01.2013 in Kraft getreten.

 

Bericht über die Zuschüsse an Hildener Sportvereine im Haushaltsjahr 2015

 

Das Gesamtvolumen der an die Sportvereine aufgrund der Zuschussrichtlinien im Jahr 2015 ausgezahlten Zuschüsse belief sich auf 103.989,16 € (s. beigefügte Grafik). Die Auszahlungen aus der Sportpauschale sind im letzten Teil der Vorlage aufgeführt.

 

Die Zuschüsse teilen sich wie folgt auf:

 

Kinder- und Jugendförderung

 

Der Pro-Kopf-Betrag wurde für das Jahr 2015 auf 8,31 € festgesetzt.

 

Für 22 Vereine betrug der Gesamtzuschuss 34.120,86 € (Vorjahr = 26.286,00 €).

 

Die Fördersumme wurde für 4.106 Kinder und Jugendliche bis einschl. 18 Jahren an Vereine mit mind. 15 Mitgliedern bis 18 Jahren ausgezahlt (Vorjahr = 4.381 Jugendliche).

 

Zuschüsse zur Teilnahme an Meisterschaften

 

7 Vereine haben einen Zuschussantrag für die Teilnahme an Meisterschaften gestellt. Dies erforderte einen Gesamtaufwand von 11.091,20 € (Vorjahr = 16.615,60 €), der sich wie folgt aufteilt.

 

a)

Pauschalzuschuss für Amateur- und Jugendmannschaften

1.200,00 €

b)

Verpflegungspauschale bei Deutschen Meisterschaften und höher

5.700,00 €

c)

Kilometergeld-Pauschale

4.191,20 €

 

Gesamt:

11.091,20 €

 

Übungsleiterförderung

 

16 Vereine legten Zuschussanträge für gesamt 282 Übungsleiterinnen und Übungsleiter vor.

Im Jahr 2015 konnte ein Zuschuss in Höhe von 19.810,00 € (Vorjahr 21.140,00 €) ausgezahlt werden.

 


Zuschüsse zur Unterhaltung vereinseigener und dauerhaft angemieteter und gepachteter Sportanlagen

 

Der Aufwand für 22 bezuschusste Vereine belief sich auf 23.200,00 € (Vorjahr 23.038,98 €).

 

Bei den bezuschussten Sportstätten handelt es sich um Vereinsheime, Umkleiden, Gymnastikhallen, Tennisfelder (außen und innen), je eine Reitfreianlage und Reithalle, Bootshallen, Steganlagen, Schießstände, Sportkegelbahnen, Bouleanlagen und Beachvolleyballfelder. .

 


Zuschüsse für Vereinsjubiläen

 

Im Jahr 2015 wurden keine Zuschüsse ausgezahlt.

 

Förderung des Stadtsportverbandes

 

Der Stadtsportverband erhielt einen Zuschuss in Höhe von 11.000,00 €.

 

Zuschüsse für besondere Veranstaltungen

 

Veranstaltungen von besonderer Bedeutung wurden im Jahr 2015 mit 4.767,10 € bezuschusst:

 

  1. Billard Club Hilden: Kreisjugendmeisterschaft im Billard mit 395,00 €
  2. TUS Hilden: Hildanuslauf mit 3.000,00 €
  3. SV Hilden Ost: Ost Cup mit 1.372,10 €

 

Zuschüsse aus den Mitteln der NRW-Sportpauschale

 

Auf der Grundlage des Gemeindefinanzierungsgesetzes erhalten Gemeinden pauschale Zuweisungen des Landes zur Unterstützung kommunaler Aufwendungen im Sportbereich.

 

Der Anteil der Sportpauschale des Landes NRW für die Vereine betrug im Jahr 2015 0,00 €, die im Sportetat Kostenträger 0802010010 bereitgestellt werden. Es wurden nicht ausgeschöpfte Restmittel aus dem Jahre 2014 in Höhe von 52.877,16 in das Folgejahr übertragen, sodass für das Jahr 2015 52.877,16 € zur Verfügung standen. Nach Eingang fristgerechter Anträge der Hildener Sportvereine und deren Prüfung wurden folgende Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 30.749,49 € ausgezahlt:

 

Shotokan Karate:

Der Shotokan Karate erhielt für die Anschaffung von Sportgeräten einen Zuschuss in Höhe von 996,93 €.  

 

Schachverein Hilden:

Der Schachverein erhielt für die Anschaffung von Trainings- und Wettkampfuhren einen Zuschuss in Höhe von 437,64 €.  

 

DJK Blau Weiß:

Der DJK Blau Weiß erhielt für die Anschaffung von Tischtennisplatten einen Zuschuss in Höhe von 1272,00 €.  

 

TC Hilden im SV Hilden Ost:

Der TC Hilden im SV Hilden Ost erhielt für die Erneuerung der Lärmschutzwand einen Zuschuss in Höhe von 7.583,13 €.

 

Tennis Sport Club Hilden:

Der TSC Hilden erhielt für die Erneuerung der Heizungsanlage und des Daches des Vereinsheims einen Zuschuss in Höhe von 5.935,77 €.

 

Wassersportzentrum Am Elbsee:

Das WSZ erhielt für die Sanierung des Parkplatzes einen Zuschuss in Höhe von 11.324,02 €.  

 

Reit- und Fahrverein Hilden:

Der RuF erhielt für die Anschaffung eines Voltigierpferdes einen Zuschuss in Höhe von 3.200 €.  

 

gez. Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

080201

Sport-, Vereins- und Verbandsförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2015

0802010010

531800

Zuschüsse an übrige Bereiche

104.000,-

2015

0802010010

531880

Zuschüsse aus Sportpauschale

52.877,16

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete