Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt den Bericht über die ausgezahlten Zuschüsse für das Jahr 2015 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Stadt Hilden
fördert die Sportvereine durch die Gewährung von Zuschüssen auf der Grundlage
der Förderrichtlinien. Die vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 10.07.2013
neugefassten Förderrichtlinien sind rückwirkend am 01.01.2013 in Kraft
getreten.
Bericht über die Zuschüsse an Hildener
Sportvereine im Haushaltsjahr 2015
Das Gesamtvolumen
der an die Sportvereine aufgrund der Zuschussrichtlinien im Jahr 2015
ausgezahlten Zuschüsse belief sich auf 103.989,16 € (s. beigefügte Grafik). Die Auszahlungen aus der Sportpauschale
sind im letzten Teil der Vorlage aufgeführt.
Die Zuschüsse
teilen sich wie folgt auf:
Kinder- und
Jugendförderung |
Der
Pro-Kopf-Betrag wurde für das Jahr 2015 auf 8,31 € festgesetzt.
Für 22 Vereine
betrug der Gesamtzuschuss 34.120,86 €
(Vorjahr = 26.286,00 €).
Die Fördersumme
wurde für 4.106 Kinder und Jugendliche bis einschl. 18 Jahren an Vereine mit
mind. 15 Mitgliedern bis 18 Jahren ausgezahlt (Vorjahr = 4.381 Jugendliche).
Zuschüsse zur Teilnahme an Meisterschaften |
7 Vereine haben
einen Zuschussantrag für die Teilnahme an Meisterschaften gestellt. Dies erforderte
einen Gesamtaufwand von 11.091,20 €
(Vorjahr = 16.615,60 €), der sich wie folgt aufteilt.
a) |
Pauschalzuschuss
für Amateur- und Jugendmannschaften |
1.200,00 € |
b) |
Verpflegungspauschale
bei Deutschen Meisterschaften und höher |
5.700,00 € |
c) |
Kilometergeld-Pauschale |
4.191,20 € |
|
Gesamt: |
11.091,20
€ |
Übungsleiterförderung |
16 Vereine legten
Zuschussanträge für gesamt 282 Übungsleiterinnen und Übungsleiter vor.
Im Jahr 2015
konnte ein Zuschuss in Höhe von 19.810,00
€ (Vorjahr 21.140,00 €)
ausgezahlt werden.
Zuschüsse zur Unterhaltung vereinseigener und
dauerhaft angemieteter und gepachteter Sportanlagen |
Der Aufwand für 22
bezuschusste Vereine belief sich auf 23.200,00
€ (Vorjahr 23.038,98 €).
Bei den
bezuschussten Sportstätten handelt es sich um Vereinsheime, Umkleiden, Gymnastikhallen,
Tennisfelder (außen und innen), je eine Reitfreianlage und Reithalle,
Bootshallen, Steganlagen, Schießstände, Sportkegelbahnen, Bouleanlagen und
Beachvolleyballfelder. .
Zuschüsse für Vereinsjubiläen |
Im Jahr 2015
wurden keine Zuschüsse ausgezahlt.
Der
Stadtsportverband erhielt einen Zuschuss in Höhe von 11.000,00 €.
Zuschüsse für
besondere Veranstaltungen
Veranstaltungen
von besonderer Bedeutung wurden im Jahr 2015 mit 4.767,10 € bezuschusst:
- Billard Club Hilden: Kreisjugendmeisterschaft
im Billard mit 395,00 €
- TUS Hilden: Hildanuslauf mit 3.000,00 €
- SV Hilden Ost: Ost Cup mit 1.372,10 €
Zuschüsse aus den Mitteln der NRW-Sportpauschale |
Auf der Grundlage
des Gemeindefinanzierungsgesetzes erhalten Gemeinden pauschale Zuweisungen des
Landes zur Unterstützung kommunaler Aufwendungen im Sportbereich.
Der Anteil der Sportpauschale
des Landes NRW für die Vereine betrug im Jahr 2015 0,00 €, die im Sportetat Kostenträger 0802010010 bereitgestellt
werden. Es wurden nicht ausgeschöpfte Restmittel aus dem Jahre 2014 in Höhe von
52.877,16 € in das Folgejahr übertragen, sodass für das Jahr 2015 52.877,16 € zur Verfügung standen. Nach
Eingang fristgerechter Anträge der Hildener Sportvereine und deren Prüfung
wurden folgende Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 30.749,49 € ausgezahlt:
Shotokan Karate:
Der Shotokan
Karate erhielt für die Anschaffung von Sportgeräten einen Zuschuss in Höhe von
996,93 €.
Schachverein Hilden:
Der Schachverein
erhielt für die Anschaffung von Trainings- und Wettkampfuhren einen Zuschuss in
Höhe von 437,64 €.
DJK Blau Weiß:
Der DJK Blau Weiß
erhielt für die Anschaffung von Tischtennisplatten einen Zuschuss in Höhe von
1272,00 €.
TC Hilden im SV Hilden Ost:
Der TC Hilden im
SV Hilden Ost erhielt für die Erneuerung der Lärmschutzwand einen Zuschuss in
Höhe von 7.583,13 €.
Tennis Sport Club Hilden:
Der TSC Hilden
erhielt für die Erneuerung der Heizungsanlage und des Daches des Vereinsheims
einen Zuschuss in Höhe von 5.935,77 €.
Wassersportzentrum Am Elbsee:
Das WSZ erhielt
für die Sanierung des Parkplatzes einen Zuschuss in Höhe von 11.324,02 €.
Reit- und Fahrverein Hilden:
Der RuF erhielt für die Anschaffung eines Voltigierpferdes einen Zuschuss in Höhe von 3.200 €.
gez. Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
|||||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
080201 |
Sport-, Vereins- und Verbandsförderung |
||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
||
|
||||||
Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
2015 |
0802010010 |
531800 |
Zuschüsse an
übrige Bereiche |
104.000,- |
||
2015 |
0802010010 |
531880 |
Zuschüsse aus
Sportpauschale |
52.877,16 |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
||||||
Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
||||||