Betreff
Geschäftsprozessaufnahme "Zahlstelle Sofortkonto" des Sozialamtes
Vorlage
WP 14-20 SV 14/025
Aktenzeichen
I/14-Wit
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag

für den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

„Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht über die Prüfung des Geschäftsprozesses "Zahlstelle Sofortkonto" des Sozialamtes vom 02.03.2016“ zur Kenntnis und macht ihn sich zu Eigen.“

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

„Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung und Beschluss im Rechnungsprüfungsaus­schuss Kenntnis Bericht über die Prüfung des Geschäftsprozesses "Zahlstelle Sofortkonto" des Sozialamtes vom 02.03.2016“."

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Am 17. Februar 2016 hatte sich das Fachamt mit der Bitte um Prüfung des Geschäftsprozesses an das BPA gewandt. Die bisher bei der Stadt Hilden nur für Einnahmen eingesetzte Software „Barkassen“ war um einen Funktionsteil für die Ausgabe von Barschecks erweitert worden.

 

Da das Fachamt die erweiterte Barkassensoftware bereits am 25.02.2016 erstmals einsetzen wollte, wurden die Prozessaufnahme und -prüfung sehr zeitnah durchgeführt und es wurde auf die Fertigung eines umfangreichen Prüfberichts verzichtet. Stattdessen wurden dem Fachamt mit Schreiben vom 02.03.2016 der visualisierte Geschäftsprozess und das Ergebnis der Prozessprüfung mitgeteilt:

 

Die Zahlstelle stellt für Empfänger von Sozialleistungen Barschecks zur Einlösung bei der Sparkasse HRV aus. Näheres hierzu ist in der Dienstanweisung für die Zahlstelle beim Amt für Soziales und Integration für die Abwicklung von Sofortzahlungen über das Sonderkonto geregelt.

 

Wegen der stark zugenommenen Anzahl an Barschecks konnte zur Arbeitserleichterung das bisher bestehende elektronische Barkassenverfahren durch Herrn Förster von der IT-Abteilung geändert werden, so dass die Barschecks hierüber erfasst und aufgelistet werden. Es werden sich dadurch geringfügige Änderungen im Arbeitsablauf ergeben.

 

Die gesamten neuen Arbeitsabläufe, die für die Ausgabe der Barschecks an die Leistungsempfänger erforderlich sind, hat das Beratungs- und Prüfungsamt in Zusammenarbeit mit der Sachbearbeiterin Frau Rekindt erfasst und durch einen Geschäftsablaufprozess grafisch dargestellt.

 

Das Fachamt wurde gebeten, etwaige Änderungen des beigefügten Prozessablaufs an das BPA zu melden.

 

Das Schreiben an das Fachamt schloss mit folgender Empfehlung:

 

Der Kontoauszug der Sparkasse trifft in der Regel meist erst ein Tag nach der Scheckausgabe in der Zahlstelle ein, so dass auch erst dann mögliche fehlerhafte Buchungen festgestellt werden können. Das Beratungs- und Prüfungsamt empfiehlt, die Korrektheit der Barzahlungen über einen direkten Online-Lese-Zugriff auf das Girokonto möglichst zeitnah zu überprüfen.

 

 

 

 

 

 

Gez:

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin