Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
stellt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule Sport und Soziales bei der
Haushaltsstelle 4100.7120 „Finanzierungsbeteiligung an den
Sozialhilfeleistungen des Kreises“ einen Betrag von 191.475 € außerplanmäßig
zur Verfügung. Die Deckung erfolgt durch Entnahme aus der allgemeinen
Rücklage.“
Günter Scheib
Erläuterungen und Begründungen:
In den Jahren 2001 bis 2004 beteiligten sich die
kreisangehörigen (ka) Städte mit 50 % an den Nettoaufwendungen der Sozialhilfe
im Kreis Mettmann. Diese Kostenbeteiligung ist mit der zum 1.1.2005 erfolgten
rechtlichen Neuordnung durch die Sozialgesetzgesetzbücher (SGB) II (Zusammenlegung
von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe) und XII nicht mehr ermöglicht worden.
Die finanzielle Beteiligung der ka Städte erfolgt über die Kreisumlage.
Für das Jahr 2004 war ursprünglich auf der Basis der
Zahlen von 2003 ein Kostenanteil von der Stadt Hilden in Höhe von 2.114.148 €
gefordert worden. Die Entwicklung in den ersten drei Quartalen 2004 ergab auf
Grund kreisweiter Kostensteigerungen von rd. 3,5 Mio € zum Ende des Jahres eine
Nachforderung für die Stadt Hilden in Höhe von 580.000 €.
Eine endgültige Abrechnung konnte durch den Kreis erst
jetzt vorgenommen werden, da im ersten Halbjahr 2005 noch eine Vielzahl von
Leistungen auf der rechtlichen Grundlage des bis zum 31.12.2004 gelten
Bundessozialhilfegesetzes erfolgt sind. Anfang des Jahres wurde im Sinne einer
ausgewogenen Verteilung der Lasten sowohl in der Sozialamtsleiter- als auch der
Sozialdezernentenkonferenz erwogen, für die Restabwicklung der bis 30.6.2005
erfolgten Leistungen die bisherigen rechtlichen Grundlagen für die Eigenbeteiligung
zu Grunde zu legen.
Mit dem am 22.11.2005 bei der Stadt eingegangenen
Bescheid (Anlage 1) fordert der Kreis von der Stadt Hilden einen
Betrag in Höhe von 191.474,58 €.
Die vom Kreis vorgenommene Spitzabrechnung der
Restabwicklung, aus der die Gesamtkosten im Kreis, Erläuterungen zu den
Kostenarten und die Verteilung auf die ka Städte ersichtlich sind, ist als Anlage 2 und 3 beigefügt.
Günter Scheib
Finanzielle
Auswirkungen |
Ja |
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Haushaltstelle: 4100.7120 |
Bezeichnung: Finanzierungsbeteiligung
an den Sozialhilfeleistungen des Kreises |
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Kosten Folgekosten |
vorgesehen im |
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Mittel stehen
nicht zur Verfügung |
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Finanzierung: Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage,
H.St. 9100.3100 |
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