Betreff
Restabwicklung der Sozialhilfeausgaben 2004 - Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe -
Vorlage
WP 04-09 SV 50/019
Aktenzeichen
III/50 10 61 - fw
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt stellt nach Vorberatung im Ausschuss für Schule Sport und Soziales bei der Haushaltsstelle 4100.7120 „Finanzierungsbeteiligung an den Sozialhilfeleistungen des Kreises“ einen Betrag von 191.475 € außerplanmäßig zur Verfügung. Die Deckung erfolgt durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.“

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

In den Jahren 2001 bis 2004 beteiligten sich die kreisangehörigen (ka) Städte mit 50 % an den Nettoaufwendungen der Sozialhilfe im Kreis Mettmann. Diese Kostenbeteiligung ist mit der zum 1.1.2005 erfolgten rechtlichen Neuordnung durch die Sozialgesetzgesetzbücher (SGB) II (Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe) und XII nicht mehr ermöglicht worden. Die finanzielle Beteiligung der ka Städte erfolgt über die Kreisumlage.

 

Für das Jahr 2004 war ursprünglich auf der Basis der Zahlen von 2003 ein Kostenanteil von der Stadt Hilden in Höhe von 2.114.148 € gefordert worden. Die Entwicklung in den ersten drei Quartalen 2004 ergab auf Grund kreisweiter Kostensteigerungen von rd. 3,5 Mio € zum Ende des Jahres eine Nachforderung für die Stadt Hilden in Höhe von 580.000 €.

 

Eine endgültige Abrechnung konnte durch den Kreis erst jetzt vorgenommen werden, da im ersten Halbjahr 2005 noch eine Vielzahl von Leistungen auf der rechtlichen Grundlage des bis zum 31.12.2004 gelten Bundessozialhilfegesetzes erfolgt sind. Anfang des Jahres wurde im Sinne einer ausgewogenen Verteilung der Lasten sowohl in der Sozialamtsleiter- als auch der Sozialdezernentenkonferenz erwogen, für die Restabwicklung der bis 30.6.2005 erfolgten Leistungen die bisherigen rechtlichen Grundlagen für die Eigenbeteiligung zu Grunde zu legen.

 

Mit dem am 22.11.2005 bei der Stadt eingegangenen Bescheid  (Anlage 1) fordert der Kreis von der Stadt Hilden einen Betrag in Höhe von 191.474,58 €.

Die vom Kreis vorgenommene Spitzabrechnung der Restabwicklung, aus der die Gesamtkosten im Kreis, Erläuterungen zu den Kostenarten und die Verteilung auf die ka Städte ersichtlich sind, ist als Anlage 2 und 3 beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

 

 

 



 

Finanzielle Auswirkungen

Ja

 

Haushaltstelle:

4100.7120                             

Bezeichnung:

Finanzierungsbeteiligung an den Sozialhilfeleistungen des Kreises

Kosten                                   

 

Folgekosten                           

vorgesehen im

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Finanzierung:

Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage, H.St. 9100.3100