Beschlussvorschlag
für den
Rechnungsprüfungsausschuss:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den „Bericht über die Prüfung der
Zahlungsabwicklung am 17.12.2015“ zur Kenntnis und macht ihn sich zu Eigen.“
Beschlussvorschlag
für den Rat:
„Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung und
Beschluss im Rechnungsprüfungsausschuss Kenntnis von dem „Bericht über die
Prüfung der Zahlungsabwicklung am 17.12.2015."
Erläuterungen und Begründungen:
Die dauernde Prüfung der Zahlungsabwicklung, dazu gehören auch unvermutete Kassenprüfungen, ist eine gesetzliche Prüfungsaufgabe gemäß §103 Abs. 1 Nr. 5 und als solche ein Bestandteil der ebenfalls gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfung, über deren Ergebnis der Rechnungsprüfungsausschuss und der Rat beraten müssen. Am 17.12.2015 hat die letzte unvermutete Kassenprüfung stattgefunden.
Entsprechend der aktuellen vom Ministerium für Inneres und Kommunales in der 6. NKF-Handreichung zu § 103 GO NRW, Seite 1.346, vertretenen Rechtsauffassung, wird daher der folgende Prüfbericht über die dauernde Prüfung der Zahlungsabwicklung - unvermutete Kassenprüfung am 17.12.2015 - erstattet:
1. Prüfungsgrundlage:
Die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung sowie die Vornahme von
Prüfungen obliegt der örtlichen Rechnungsprüfung nach § 103 Abs. 1 Ziff. 5 GO
NW.
Am 17.12.2015 wurde die Prüfung der täglichen Abstimmung der Bankkonten
und des Barmittelbestandes mit den buchmäßigen Beständen der Finanzmittelkonten
durch Herrn Blisginnis und Herrn Schlüter vorgenommen.
2.
Prüfungsergebnis:
Der Bestand an Kassenmitteln auf den Bankkonten und als Barmittel ist im
beigefügten Kassenbestandsnachweis dargestellt und schließt mit einer Summe in
Höhe von
700.260,24
€ ab.
Die
buchmäßigen Bankkontenbestände und der Barmittelbestand betragen laut Tagesabschluss
vom 17.12.2015 unter Berücksichtigung von Schwebeposten
700.260,24 €.
Die zum Prüfungszeitpunkt bestehenden Schwebeposten wurden im Laufe des
17.12.2015 erneut geprüft und es wurde festgestellt, dass alle Einzahlungen und
Auszahlungen zwischenzeitlich auf den Bankkonten gebucht sind. Derzeit sind
402.202.57 Euro als Tage- bzw. Festgelder bei der VW-Bank angelegt. Der Bericht
wird unter Vorbehalt erstellt, weil noch der entsprechende Kontoauszug
nachgereicht werden muss. Dieser wird erst am Monatsende übermittelt und ist
Anfang Januar 2016 nachzureichen. Eine stichprobenhafte Prüfung der
Buchungsbelege und der Auszahlungen anhand der Zahlungsprotokolle führte zu
keinerlei Beanstandungen. Ein Abgleich mit der Finanzrechnung wurde
durchgeführt, die Beträge stimmen überein.
3. Schlussbemerkungen:
Eine
Stellungnahme zu diesem Bericht ist nicht erforderlich.
Nachtrag im Januar 2016: Der Kontoauszug der VW-Bank wurde nachgereicht; der Vorbehalt wurde aufgehoben.
Gez:
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin