Betreff
Haushaltsplanentwurf 2016 / Änderungsliste
Vorlage
WP 14-20 SV 41/035
Aktenzeichen
III/41 Doe
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Ausschuss für Kultur und Heimatpflege beschließt zum Haushaltsplanentwurf 2016 die in der Anlage aufgeführten Änderungen.“

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

„Die den Ausschuss für Kultur und Heimatpflege betreffenden Anträge der Fraktionen und die Änderungen der Verwaltung sind als Anlage beigefügt.“

 

 

 

Birgit Alkenings

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

 

 

Planstelle(n):

 

Vermerk Personaldezernent

 

Gesehen Danscheidt

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja      2016

Produktnummer / -bezeichnung

040103

040201

040501

040601

040701

040801

Kulturelle Veranstaltungen

Kulturförderung

Musikschule

Stadtbücherei

Museumsarbeit

Stadtarchiv

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete