a) Teilflächen der Gerresheimer Straße - Kreisverkehr
b) Teilfläche des Edvard-Grieg-Weges
c) neue Stichwege an der Meide und Steinauer Straße
d) Teilfläche"Im Loch"-"Zum Forsthaus"
e) Fußweg zwischen Heiligenstraße und Warrington-Platz
f) Tiefgaragenzufahrt zu Stadthalle
g) Verkehrsfläche vor der Autobahnpolizei
h) B+R-Anlagen am Haltepunkt Hilden-Süd
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss wie folgt:
Folgende Straßen
in der Stadt Hilden werden gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028 ff.) in
der z. Z. gültigen Fassung jeweils
- als Gemeindestraße, bei der die Belange
des Verkehrs überwiegen (§ 3 Abs. 4 Ziffer 1 StrWG NW) dem öffentlichen Verkehr
gewidmet:
Lfd. Nr. |
Straße |
von - bis |
Gemarkung
Hilden |
|
Flur |
Flurstück |
|||
1 |
Gerresheimer
Straße |
Kreisverkehr |
10 |
876 |
- als Gemeindestraße, bei der die Belange
der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen (§ 3 Abs. 4 Ziffer 2
StrWG NW) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Lfd. Nr. |
Straße |
von - bis |
Gemarkung
Hilden |
|
Flur |
Flurstück |
|||
2 |
Edvard-Grieg-Weg |
Wendehammer |
27 |
327 |
3 |
Steinauer Straße |
Stichweg
zwischen Haus Nr. 47 und 59 |
31 |
594 |
4 |
Meide |
Stichweg vor den
Neubauten Haus Nr. 56/56a |
31 |
612, Teilfläche
aus 597 |
5 |
Im Loch |
Von der Hochdahler
Straße bis zur Einmündung der Straße „Zum Forsthaus“ |
40 |
96, 67,
Teilfläche aus 64 und 102 |
- als Gemeindestraße, bei der die Belange
der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen (§ 3 Abs. 4 Ziffer 2
StrWG NW) dem Fußgängerverkehr gewidmet:
Lfd. Nr. |
Weg |
von - bis |
Gemarkung
Hilden |
|
Flur |
Flurstück |
|||
6 |
Weg |
vom Wendehammer
Heiligenstraße zum Warrington-Platz (Wegefläche ohne Begleitgrün und begleitende Kiesfläche) |
49 |
Teilfläche aus den
Flurstücken 1002, 1007, 1012 und 1013 |
- als sonstige Gemeindestraße (§ 3 Abs. 4
Ziffer 3 StrWG NW) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Lfd. Nr. |
Straße Weg Wirtschaftsweg |
von - bis |
Gemarkung
Hilden |
|
Flur |
Flurstück |
|||
7 |
TG-Zufahrt |
vom Wendehammer
Itterstraße bis zum Rolltor der Stadthallen Tiefgarage |
58 |
1247 |
8 |
Wirtschaftsweg |
Zum Forsthaus -
Teilflächen |
40 |
107, Teilfläche
aus 102, |
9 |
Wirtschaftsweg |
Im Loch - Teilflächen |
40 |
122, Teilfläche
aus 102, |
10 |
Parkplatz |
B&R-Anlage Hagelkreuzstraße |
49 |
1271 |
11 |
Parkplatz |
B&R-Anlage
Talstraße |
59 |
1125, 1127 |
Zusätzliche Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 24.09.2015 wurde der Beschlussvorschlag unter lfd. Nr. 6 um den Zusatz „und begleitende Kiesfläche“ ergänzt.
gez.
B. Alkenings
Bürgermeisterin
Erläuterungen und Begründungen:
Die lfd. Nr. 1 bis 11 mit Ausnahme von Nr. 5 werden dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße bzw. als Weg o.ä. erstmalig gewidmet.
Die Erschließungsanlagen 1, 2, 6 bis 11 stehen dem Verkehr seit Jahren zur Verfügung.
Die Erschließungsanlagen 5 und 6 sind derzeit im Bau. Die Widmung zu diesen beiden Straßenabschnitten wird erst nach der Übernahme der ausgebauten Flächen durch die Stadt Hilden im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht.
Für die im Privateigentum stehende Wegeverbindung zwischen Warrington-Platz und Heiligenstraße haben die Eigentümergemeinschaften über Herrn Rechtsanwalt Wolff auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen des Kaufvertrages UR 1372/1993 (Verkäufer: Stadt Hilden), die Widmung der öffentlich genutzten Wegefläche beantragt.
Die Erschließungsfläche Nr. 5 wurde von Wirtschaftsweg (Widmung am 26.05.2000) in Anliegerstraße hochgestuft, um dem Verkehrsaufkommen der Autobahnpolizei gerecht zu werden. Die Fläche wird mit erhöhter Priorität im Winterdienst bearbeitet und fällt daher nicht in den Bereich eines Wirtschaftsweges.
gez.
B. Alkenings
Bürgermeisterin