Betreff
Widmung von Straße, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Hilden für den öffentlichen Verkehr:
a) Teilflächen der Gerresheimer Straße - Kreisverkehr
b) Teilfläche des Edvard-Grieg-Weges
c) neue Stichwege an der Meide und Steinauer Straße
d) Teilfläche"Im Loch"-"Zum Forsthaus"
e) Fußweg zwischen Heiligenstraße und Warrington-Platz
f) Tiefgaragenzufahrt zu Stadthalle
g) Verkehrsfläche vor der Autobahnpolizei
h) B+R-Anlagen am Haltepunkt Hilden-Süd
Vorlage
WP 14-20 SV 61/056/1
Aktenzeichen
IV/61-vo
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss wie folgt:

 

Folgende Straßen in der Stadt Hilden werden gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028 ff.) in der z. Z. gültigen Fassung jeweils

 

-   als Gemeindestraße, bei der die Belange des Verkehrs überwiegen (§ 3 Abs. 4 Ziffer 1 StrWG NW) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

Lfd. Nr.

Straße

von - bis

Gemarkung Hilden

Flur

Flurstück

1

Gerresheimer Straße

Kreisverkehr

10

876

 

-   als Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen (§ 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NW) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

Lfd. Nr.

Straße

von - bis

Gemarkung Hilden

Flur

Flurstück

2

Edvard-Grieg-Weg

Wendehammer

27

327

3

Steinauer Straße

Stichweg zwischen Haus Nr. 47 und 59

31

594

4

Meide

Stichweg vor den Neubauten Haus Nr. 56/56a

31

612, Teilfläche aus 597

5

Im Loch

Von der Hochdahler Straße bis zur Einmündung der Straße „Zum Forsthaus“

40

96, 67, Teilfläche aus 64 und 102

 

-   als Gemeindestraße, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen (§ 3 Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NW) dem Fußgängerverkehr gewidmet:

 

Lfd. Nr.

Weg

von - bis

Gemarkung Hilden

Flur

Flurstück

6

Weg

vom Wendehammer Heiligenstraße zum Warrington-Platz (Wegefläche ohne Begleitgrün und begleitende Kiesfläche)

49

Teilfläche aus den Flurstücken 1002, 1007, 1012 und 1013

 

-   als sonstige Gemeindestraße (§ 3 Abs. 4 Ziffer 3 StrWG NW) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

Lfd. Nr.

Straße

Weg

Wirtschaftsweg

von - bis

Gemarkung Hilden

Flur

Flurstück

7

TG-Zufahrt

vom Wendehammer Itterstraße bis zum Rolltor der Stadthallen Tiefgarage

58

1247

8

Wirtschaftsweg

Zum Forsthaus - Teilflächen

40

107, Teilfläche aus 102,

9

Wirtschaftsweg

Im Loch - Teilflächen

40

122, Teilfläche aus 102,

10

Parkplatz

B&R-Anlage Hagelkreuzstraße

49

1271

11

Parkplatz

B&R-Anlage Talstraße

59

1125, 1127


 


Zusätzliche Erläuterungen und Begründungen:

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 24.09.2015 wurde der Beschlussvorschlag unter lfd. Nr. 6 um den Zusatz „und begleitende Kiesfläche“ ergänzt.

 

gez.
B. Alkenings
Bürgermeisterin

 

 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Die lfd. Nr. 1 bis 11 mit Ausnahme von Nr. 5 werden dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße bzw. als Weg o.ä. erstmalig gewidmet.

Die Erschließungsanlagen 1, 2, 6 bis 11 stehen dem Verkehr seit Jahren zur Verfügung.

Die Erschließungsanlagen 5 und 6 sind derzeit im Bau. Die Widmung zu diesen beiden Straßenabschnitten wird erst nach der Übernahme der ausgebauten Flächen durch die Stadt Hilden im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht.

 

Für die im Privateigentum stehende Wegeverbindung zwischen Warrington-Platz und Heiligenstraße haben die Eigentümergemeinschaften über Herrn Rechtsanwalt Wolff auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen des Kaufvertrages UR 1372/1993 (Verkäufer: Stadt Hilden), die Widmung der öffentlich genutzten Wegefläche beantragt.

 

Die Erschließungsfläche Nr. 5 wurde von Wirtschaftsweg (Widmung am 26.05.2000) in Anliegerstraße hochgestuft, um dem Verkehrsaufkommen der Autobahnpolizei gerecht zu werden. Die Fläche wird mit erhöhter Priorität im Winterdienst bearbeitet und fällt daher nicht in den Bereich eines Wirtschaftsweges.

 

gez.
B. Alkenings
Bürgermeisterin