Betreff
Umbesetzung in Ausschüssen und Gremien
Vorlage
WP 14-20 SV 01/037
Aktenzeichen
01 - rb
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat  entsendet

 

a)    auf Antrag der BA-Fraktion  :

 

 

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Erläuterungen und Begründungen:

 

Am Rande der Sitzung des Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschusses am 18.11.2015 war die rechtmäßige Vertretung der Fraktion Bürgeraktion Hilden in diesem Ausschuss in Frage gestellt worden. Nachdem sowohl der Sachkundige Bürger der Fraktion als auch dessen namentlicher Vertreter zum Sitzungstermin verhindert waren, sollten Sitz- und Stimmrecht von einem weiteren Ratsmitglied wahrgenommen werden.

 

 

Da die Vertretungsregelung in Ausschüssen im Hinblick auf den Ratsbeschluss zur Besetzung des Ausschüsse nach Auffassung der Fraktion Bürgeraktion missverständlich ist (sei es, weil die "weitere Vertretung gem. Liste" nicht für jeden Ausschuss in der betreffenden Ratssitzung ausdrücklich wiederholt wurde, oder, bei der Vielzahl der Regelungen, im Einzelfall eine entsprechende Protokollierung unterblieb), wurde beantragt, einen entsprechenden Tagesordnungspunkt vorzusehen, um generell die Vertretungsregelung für Ausschüsse zu präzisieren.

 

Zur Klarstellung wird noch einmal auf die rechtlichen Grundlagen und Ausführungen in den Kommentaren hingewiesen:

 

Nach § 58 Abs. 1 regelt der Rat mit der Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder die Zusammensetzung der Ausschüsse. In Satz 2 ist ausgeführt: „Soweit er stellvertretende Ausschussmitglieder bestellt, ist die Reihenfolge der Vertretung zu regeln.“

 

Die Kommentierung Rehn/Cronauge u.a. führt hierzu erläuternd aus:

„Die Bestellung stellvertretender Ausschussmitglieder steht im Ermessen des Rates. Macht der Rat von dieser Möglichkeit Gebrauch, sind gem. Abs. 1 Satz 2 die Einzelheiten der Vertretung, bei mehreren Stellvertretern insbesondere die Reihenfolge  der Stellvertretung festzulegen, um spätere Unklarheiten über die Vertretungsbefugnis auszuschließen. Auch die stellv. Ausschussmitglieder müssen vom Rat gewählt werden. Hierbei bieten sich folgende Möglichkeiten einer „geordneten“ Stellvertretung an: Entweder wird für jedes Ausschussmitglied ein namentlich bestimmter Stellvertreter gewählt (…). Oder es werden für jeden Ausschuss aufgrund eines entsprechenden Wahlvorschlags der Fraktionen (…) mehrere Stellvertreter gewählt, die in der Reihenfolge des Vorschlags zur Vertretung verhinderter Ausschussmitglieder berufen sind.“

 

Konkrete Umbesetzungswünsche lagen der Verwaltung zum Zeitpunkt des Drucks der SV noch nicht vor.

 

Birgit Alkenings