Begründung:
Siehe Antrag (Anlage 1).
Antragstext:
„Die Republikaner, LV NRW, regen an, Viktor Orbán in Ihrer Stadt zum Ehrenbürger zu ernennen.“
Stellungnahme der
Verwaltung:
Nach
Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW hat der Vorsitzende der
Republikaner NRW offenbar an alle Städte und Gemeinden in NRW einen Antrag nach
§ 24 GO NRW auf Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Victor Orbán gestellt.
Aus Sicht des
Städte- und Gemeindebundes NRW ist der Antrag der Republikaner unzulässig, weil
es der Partei nicht um ein Sachanliegen geht, sondern um eine
rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen, um den Ansichten
der Partei Publizität zu verschaffen. Daher sind die Räte bzw. zuständigen Ausschüsse
nicht verpflichtet, sich mit der Eingabe der Republikaner inhaltlich zu befassen.
Gleichwohl ist die Anregung dem Rat bzw. zuständigen Ausschuss vorzulegen, da §
24 GO NRW der Bürgermeisterin kein eigenes Vorprüfungsrecht einräumt.
Der Schnellbrief
nebst Anlagen ist dieser Vorlage beigefügt.
Die
Verwaltung schlägt daher folgenden Beschluss vor:
Die Anregung
gem. § 24 GO NRW wird als unzulässig zurückgewiesen.
Gez. Birgit Alkenings
Anlagen:
Anlage 1: Anregung der
Republikaner gem. § 24 GO NRW
Anlage 2: Schnellbrief
218/2015 des Städte- und Gemeindebundes NRW
Anlage 3: Anlage 1 zum
Schnellbrief 218/2015 des Städte- und Gemeindebundes NRW
Anlage 4: Anlage 2
zum Schnellbrief 218/2015 des Städte- und Gemeindebundes NRW