Begründung:

Siehe Antrag (Anlage 1).


Antragstext:

„Die Republikaner, LV NRW, regen an, Viktor Orbán in Ihrer Stadt zum Ehrenbürger zu ernennen.“

 


Stellungnahme der Verwaltung:

Nach Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW hat der Vorsitzende der Republikaner NRW offenbar an alle Städte und Gemeinden in NRW einen Antrag nach § 24 GO NRW auf Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Victor Orbán gestellt.

Aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes NRW ist der Antrag der Republikaner unzulässig, weil es der Partei nicht um ein Sachanliegen geht, sondern um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen, um den Ansichten der Partei Publizität zu verschaffen. Daher sind die Räte bzw. zuständigen Ausschüsse nicht verpflichtet, sich mit der Eingabe der Republikaner inhaltlich zu befassen. Gleichwohl ist die Anregung dem Rat bzw. zuständigen Ausschuss vorzulegen, da § 24 GO NRW der Bürgermeisterin kein eigenes Vorprüfungsrecht einräumt.

 

Der Schnellbrief nebst Anlagen ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Verwaltung schlägt daher folgenden Beschluss vor:

Die Anregung gem. § 24 GO NRW wird als unzulässig zurückgewiesen.

 

 

Gez. Birgit Alkenings

 

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Anregung der Republikaner gem. § 24 GO NRW

Anlage 2: Schnellbrief 218/2015 des Städte- und Gemeindebundes NRW

Anlage 3: Anlage 1 zum Schnellbrief 218/2015 des Städte- und Gemeindebundes NRW

Anlage 4: Anlage 2 zum Schnellbrief 218/2015 des Städte- und Gemeindebundes NRW