Betreff
Antrag der FDP-Fraktion: Überprüfung und Beratung aller freiwilligen Leistungen auf 3 Jahre vor dem Jahr 2011
Vorlage
WP 14-20 SV 20/035
Aktenzeichen
II/20.1
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Der Rat hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im April 2011 mit großer Mehrheit die sogenannte Ausgabenbremse beschlossen, in dem alle freiwilligen Leistungen auf 3 Jahre befristet sind und dem Rat zeitnah zur Überprüfung und Beratung vorgelegt werden müssen.

Nach Auffassung der FDP ist es zwingend notwendig, in Hinsicht auf die aktuelle Entwicklung der Finanzlage des Hildener Haushaltes, die beschlossenen Fristen einzuhalten und die freiwilligen Leistungen auch vor 2011 zur Überprüfung auf Fortführung vorzulegen.


Antragstext:

 

Die sukzessive erweiterte Einführung der Überprüfung und Beratung aller freiwilligen Leistungen auf 3 Jahre vor dem Jahr 2011.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, dass mit dem Haushaltsplanentwurf 2016 zusätzlich die vor 2011 geschlossenen und noch laufenden freiwilligen Verträge aufgelistet werden, um eine bessere Informationsbasis zu bekommen.

 

In der als Anlage beigefügten Liste sind Regelungen für freiwilligen Leistungen aufgeführt, die vor 2011 geschlossen wurden und noch laufend sind, bei denen bisher keine Befristung der freiwilligen Leistung auf 3 Jahre beschlossen wurde und die in öffentlicher Sitzung beraten werden können.

 

Aus vergabe- und datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt die Beratung des Antrages zusätzlich auch im nichtöffentlichen Teil (s. SV 20/036).

 

gez.

Birgit Alkenings