Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt Hilden verweist den
vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2016 mit ihren Anlagen, einschließlich
der fortgeschriebenen Ergebnis- und Finanzplanung und der fortgeschriebenen
Teilpläne (inklusive der Einzahlungen und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit) bis 2019, zur Beratung an die zuständigen
Fachausschüsse.“
Erläuterungen und Begründungen:
Der
Haushaltsplan-Entwurf 2016 begründet
sich auf folgenden Annahmen:
- Übernahme
der regionalisierten Daten aus der November-Steuerschätzung
- Berücksichtigung
der aktuell bekannten Entwicklung bei der Gewerbesteuer.
- Einarbeitung
der neuen Rahmendaten zur Kreisumlage.
- Aufnahme
der bisher beschlossenen Projekte.
- Übernahme
der Konsolidierungsvorschläge der Amtsleitungen und der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter.
- Das
Integrierte Handlungskonzept (IHK) ist – angepasst an die aktuellen
Beschlusslagen - komplett im
Entwurf 2016 enthalten. Die
einzelnen Teilprojekte stehen allerdings unter dem Vorbehalt der
Landesbezuschussung und eines HV 6 (sofern der HV 6 nicht bereits ganz
oder teilweise aufgehoben wurde).
Die weiteren Details sind der Haushaltsrede
des Kämmerers zu entnehmen, die in der Ratssitzung gehalten wird bzw. können
dann dem Haushaltsplanentwurf entnommen werden, der mit seinen Anlagen in der Sitzung oder entsprechend den Wünschen
als pdf-Datei verteilt wird.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin