hier: Ausschreibung von Planungsleistungen für die IHK Teilprojekte A1, A2 und A4
Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss:
Die im
Haushaltsplanentwurf 2016 im Produkt 120101 Verkehrsflächen eingeplanten Mittel
für die IHK Teilprojekte
-A1 Maßnahmen zur
Verbesserung der Verkehrssituation Benrather Str.
-A2 Fuß- und
Radwegeverbindung Bahnhof-Fußgängerzone
-A4 Neugestaltung
des Bereichs „Gabelung“-Übergang in die Mittelstraße
von insgesamt
203.400€ werden zur Ausschreibung und Beauftragung von Planungsleistungen
freigegeben.
Bauaufträge
dürfen mit diesen Mitteln nicht vergeben werden.
Erläuterungen und Begründungen:
Bestandteil des
vom Rat in 2013 beschlossenen „integrierten Handlungskonzeptes“ sind die Teilprojekte
-A1 Maßnahmen zur
Verbesserung der Verkehrssituation Benrather Str.
-A2 Fuß- und
Radwegeverbindung Bahnhof-Fußgängerzone
-A4 Neugestaltung
des Bereichs „Gabelung“-Übergang in die Mittelstraße
Dazu wurden in
2015 Ingenieuraufträge für die Erstellung einer Vorentwurfsplanung erteilt. Die
Ergebnisse der Vorentwurfsplanung wurden erstmals im Stadtentwicklungsausschuss
am 26.8.15 mit der SV 66/036 vorgestellt. Der Ausschuss hat die Verwaltung
beauftragt zur Planung ein Verkehrsgutachten erstellen zu lassen und die
Angelegenheit nach einer Bürgerbeteiligung und mit dem Ergebnis des
Verkehrsgutachtens voraussichtlich im März 2016 dem Stadtentwicklungsausschuss
zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Terminplanung
zu den Teilprojekten sieht eine Beauftragung weiterer Ingenieurplanungsleistungen
direkt nach dem Beschluss des Rates zum Haushalt 2016 vor. Damit würde
sichergestellt, dass das die Förderantragsunterlagen und die Unterlagen nach
§14GemHVO (Entwurfsplanung und Kostenberechnung) zeitgerecht in 2016 erstellt
werden können.
Dieses
Vergabeverfahren für die Planungsleistungen
soll jetzt eingeleitet werden. Für die Ausschreibung dieser Planungsleistungen reichen aber die im
Haushalt 2015 etatisierten Mittel nicht aus. Vergaberechtlich ist es aber
notwendig, dass die Mittel schon zum Zeitpunkt der Einleitung eines Vergabeverfahrens im Haushalt verfügbar sind.
Insofern bittet
die Verwaltung darum, dass die im Haushalt 2016 für die o.a. Teilprojekte
angemeldeten Mittel vor dem Haushaltsbeschluss freigegeben werden.
Wobei, wie schon
angemerkt, eine Auftragsvergabe erst nach dem Ratsbeschluss zum Haushalt 2016
erfolgen würde. Dabei würde auch nur die Entwurfsplanung
nebst Kostenberechnung verbindlich beauftragt werden. Damit ist sichergestellt,
dass nur die in 2016 benötigten Ingenieurleistungen für die Baubeschlussfassung
(§14GemHVO) beauftragt sind und keine finanziellen weiteren Verpflichtungen der
Stadt Hilden bestehen, wenn Teilprojekte nicht beschlossen würden.
Diese
Vorgehensweise ist mit dem Beratungs- und Prüfungsamt abgestimmt.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
120101 |
Verkehrsflächen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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2016 (Entwurf) |
1201010010 |
521151/539100 |
Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze, Brücken / Sonstige
Transferaufwendungen |
203.400,- |
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414100 |
Zuweisungen vom Land |
107.700,- |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja x (voraussichtlich) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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