Betreff
Mittelfreigabe im Vorgriff auf den Haushalt 2016
hier: Ausschreibung von Planungsleistungen für die IHK Teilprojekte A1, A2 und A4
Vorlage
WP 14-20 SV 66/052
Aktenzeichen
66.1 IHK
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss:

 

 

Die im Haushaltsplanentwurf 2016 im Produkt 120101 Verkehrsflächen eingeplanten Mittel für die IHK Teilprojekte

 

-A1 Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation Benrather Str.

-A2 Fuß- und Radwegeverbindung Bahnhof-Fußgängerzone

-A4 Neugestaltung des Bereichs „Gabelung“-Übergang in die Mittelstraße

 

von insgesamt 203.400€ werden zur Ausschreibung und Beauftragung von Planungsleistungen freigegeben.

 

Bauaufträge dürfen mit diesen Mitteln nicht vergeben werden.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Bestandteil des vom Rat in 2013 beschlossenen „integrierten Handlungskonzeptes“ sind die Teilprojekte

 

-A1 Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation Benrather Str.

-A2 Fuß- und Radwegeverbindung Bahnhof-Fußgängerzone

-A4 Neugestaltung des Bereichs „Gabelung“-Übergang in die Mittelstraße

 

Dazu wurden in 2015 Ingenieuraufträge für die Erstellung einer Vorentwurfsplanung erteilt. Die Ergebnisse der Vorentwurfsplanung wurden erstmals im Stadtentwicklungsausschuss am 26.8.15 mit der SV 66/036 vorgestellt. Der Ausschuss hat die Verwaltung beauftragt zur Planung ein Verkehrsgutachten erstellen zu lassen und die Angelegenheit nach einer Bürgerbeteiligung und mit dem Ergebnis des Verkehrsgutachtens voraussichtlich im März 2016 dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Die Terminplanung zu den Teilprojekten sieht eine Beauftragung weiterer Ingenieurplanungsleistungen direkt nach dem Beschluss des Rates zum Haushalt 2016 vor. Damit würde sichergestellt, dass das die Förderantragsunterlagen und die Unterlagen nach §14GemHVO (Entwurfsplanung und Kostenberechnung) zeitgerecht in 2016 erstellt werden können.

 

Dieses Vergabeverfahren für die Planungsleistungen soll jetzt eingeleitet werden. Für die Ausschreibung dieser Planungsleistungen reichen aber die im Haushalt 2015 etatisierten Mittel nicht aus. Vergaberechtlich ist es aber notwendig, dass die Mittel schon zum Zeitpunkt der Einleitung eines Vergabeverfahrens im Haushalt verfügbar sind.

 

Insofern bittet die Verwaltung darum, dass die im Haushalt 2016 für die o.a. Teilprojekte angemeldeten Mittel vor dem Haushaltsbeschluss freigegeben werden.

 

Wobei, wie schon angemerkt, eine Auftragsvergabe erst nach dem Ratsbeschluss zum Haushalt 2016 erfolgen würde. Dabei würde auch nur die Entwurfsplanung nebst Kostenberechnung verbindlich beauftragt werden. Damit ist sichergestellt, dass nur die in 2016 benötigten Ingenieurleistungen für die Baubeschlussfassung (§14GemHVO) beauftragt sind und keine finanziellen weiteren Verpflichtungen der Stadt Hilden bestehen, wenn Teilprojekte nicht beschlossen würden.

 

Diese Vorgehensweise ist mit dem Beratungs- und Prüfungsamt abgestimmt.

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

120101

Verkehrsflächen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2016

(Entwurf)

1201010010

521151/539100

Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze, Brücken / Sonstige Transferaufwendungen

203.400,-

414100

Zuweisungen vom Land

107.700,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

x (voraussichtlich)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete