Beschlussvorschlag:
Nach Vorberatung im Haupt- und
Finanzausschuss nimmt der Rat der Stadt Hilden Kenntnis von der vorgelegten
Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe für das Jahr 2016 und beschließt
die in vollem Wortlaut vorliegende 23. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für
die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das
Weitere zu veranlassen.
Erläuterungen und Begründungen:
I. Gebührenbedarfsberechnung 2016
Die Gebührenbedarfsberechnung (GBB) für die Friedhöfe der Stadt Hilden ist nach dem heute bekannten Zahlenmaterial aufgestellt.
Die Einzelansätze sind in der GBB erläutert.
1. Personalkosten
Es
wurden die vom Amt für Personalservice gemeldeten Personalkosten eingerechnet,
sowie die notwendigen Fortbildungskosten. Hier ist zur letzten Gebührenbedarfsberechnung
aus 2015 ein Anstieg von 1,77% zu verzeichnen.
Die Personalkosten werden wie in den Vorjahren anhand kalkulierter Arbeitsstunden für einzelne Tätigkeiten verteilt. Die kalkulierten Arbeitsstunden für 2016 ergeben sich aus einer Durchschnittsberechnung von Arbeitsstunden der Jahre 2011 bis 31.08.2015.
2. Urnenhain
(Baumbestattungen)
Die im Jahr 2009 eingeführte Bestattungsart „Urnenhain“ findet weiterhin enormen Zuspruch. Es besteht – wie bei Wahlgräbern – die Möglichkeit, eine oder mehrere Grabstelle/n bereits zu Lebzeiten zu erwerben. Die gleichbleibend große Nachfrage hat dazu geführt, dass zum Jahresanfang 2014 ein zweites Bestattungsfeld eröffnet wurde und ein drittes Feld bereits in Planung ist. Das dritte Bestattungsfeld soll im Herbst des Jahres 2016 fertiggestellt werden.
Auf dem dritten Feld sollen bis zu 70 Bäume gepflanzt werden, womit rund 560 neue Grabstellen geschaffen werden könnten.
Eine Erhöhung des Unterhaltungsaufwandes für die Bestattungsfelder war aufgrund der zunehmenden Baumpflegekosten unabdingbar. Bei einer Pflege des Feldes über 20 Jahre bzw. 30 Jahre liegt die Erhöhung je Jahr bei 9,40 €.
3. Urnenwand und
Urnenerdkammern
Auf dem Südfriedhof ist Ende 2015 ein neues Grabfeld mit einer Urnenwand (welche aus 40 Kammern besteht) und 15 Urnenerdkammern fertiggestellt worden. Die errichtete Anlage wurde relativ „offen“ geplant, zum Einen, um eine für die Besucher ansprechende Optik sicherzustellen und zum Anderen, um einen Labyrinthcharakter zu vermeiden.
Vergleichbar den Regelungen bei den Baumgräbern können die Nutzungsrechte für 20 Jahre oder direkt für 30 Jahre erworben werden.
Eine Erweiterung der Anlage ist bereits vorgesehen, jedoch in überschaubarer Größenordnung, da – im Gegensatz zu anderen Städten – in Hilden die Möglichkeit der Baumbestattungen gegeben ist und somit bereits eine pflegefreie Urnenbestattungsmöglichkeit angeboten wird.
4. Ergebnisse aus Vorjahren
Aus dem Betriebskostenabschluss 2013 ist für 2016 eine anteilige Überdeckung in Höhe von 67.500,- € zu berücksichtigen. Hinzu kommt eine anteilige Überdeckung in Höhe von 5.000,- € aus dem Betriebskostenabschluss 2014.
II. Änderung der
Gebührensatzung
1. Gebührensätze
Dieser Sitzungsvorlage ist der Entwurf der 23. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührensatzung beigefügt.
In § 1 der Nachtragssatzung sind die Gebührensätze zu übernehmen, die der Rat aufgrund dieser SV beschließt und festsetzt.
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2016
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
130601 |
Bestattungswesen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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