Betreff
Bestellung des Wehrführers und seines 2. Stellvertreters
Vorlage
WP 14-20 SV 10/019
Aktenzeichen
I/10.2 - dh
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden wählt mit Wirkung vom 17.12.2015 für die Dauer von 6 Jahren Herrn Brandamtmann Hans-Peter Kremer zum Wehrführer sowie Herrn Brandoberinspektor Stephan Burkhardt zum zweiten stellvertretenden Wehrführer.“

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Der bisherige Leiter der Wehr, Herr Brandamtsrat Bernd Janeck, ist aufgrund seines Dienstunfalls dauerhaft nicht mehr in der Lage, diese Funktion auszuüben. Es  ist daher notwendig, einen neuen Wehrleiter zu bestellen. Nach § 11 des Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetzes werden die Wehrführer und die Stellvertretungen auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von  sechs Jahren bestellt. Soweit sie nicht hauptamtlich tätig sind, sind sie zu Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Die erforderliche Anhörung wurde von Herrn Kreisbrandmeister Schams am 21.10.2015 im Feuerwehrhaus durchgeführt. Gegen die vorgeschlagene Bestellung des Herrn Brandamtmann Hans-Peter Kremer zum Wehrführer - mit Wirkung vom 17.12.2015 - wurden keine Bedenken geäußert.

 

Ebenso verhielt es sich mit seinem Vorschlag, die neue Funktion des zweiten stellv. Wehrleiters mit Herrn Brandoberinspektor Stephan Burkhardt zu besetzen. Herr Schams schlägt daher vor, sowohl Herrn Kremer als auch Herrn Burkhardt für 6 Jahre zu bestellen.

Erster stellv. Wehrleiter bleibt unverändert bis zum Ende seiner Wahlzeit am 27.10.2017 Herr Birger von Gehlen.

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin