Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von den in der Zeit vom 01.08.2015 bis 31.10.2015 erteilten Genehmigungen zur Leistung von unerheblichen über- und außerplanmäßigen investiven Auszahlungen (Anlage 1).“
Erläuterungen und Begründungen:
Gemäß § 9 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt vom 01.10.1999, zuletzt geändert mit Datum vom 01.10.2014, gilt für die Zustimmung von über- / außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NW folgende Regelung:
Aufwendungen innerhalb eines Budgets und investive Auszahlungen innerhalb einer Investition sind als erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NW anzusehen und bedürfen der Zustimmung des Rates, wenn sie 50.000,- € übersteigen.
Aufwendungen und investive Auszahlungen innerhalb eines Budgets, die einen Betrag von 10.000,- € übersteigen, sind dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.
In unbeschränkter Höhe als unerheblich anzusehen sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen auf Grund:
a) gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung (incl. der Auswirkungen aus
dem Gemeindefinanzierungsgesetz, z.B. Gewerbesteuerumlagen, Solidarbeitrag,
Kreisumlage, Verzinsung von Steuernachforderungen gem. §
233a Abgabenordnung),
b)
interne
Leistungsverrechnungen,
c)
kalkulatorische
Kosten,
d)
Mehrwert-/Vorsteuern,
e) Verluste aus Wertveränderungen bei Steuern, Gebühren und Beiträge (z.B.
Niederschlagungen, Erlasse),
f)
systembedingte
Veränderungen bzw. des doppischen Haushaltes auf Grund neuerer Erkenntnisse,
gesetzlicher Grundlagen (z.B. Anpassung des Konten- und Produktplanes),
g) Umschuldungen/Sondertilgungen
und
h) Abschlussbuchungen.
Verpflichtungsermächtigungen nach § 85 Abs. 1 GO NW sind als erheblich anzusehen, wenn sie 25.000,- € übersteigen.
In dem beigefügten Verzeichniss sind die in der Zeit vom 01.08.2015 bis 31.10.2015 bewilligten unerheblichen über- und außerplanmäßigen investiven Ausgaben (Anlage 1) aufgeführt.
Unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen innerhalb eines Budgets und Verpflichtungsermächtigungen, die einen Betrag von 10.000,- € übersteigen, wurden in dem o. g. Zeitraum nicht bewilligt.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin