Betreff
Marktstandsgebühren für die Hildener Wochenmärkte 2016
Vorlage
WP 14-20 SV 32/006
Aktenzeichen
I/32.MS
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener Marktstandstarif) vom 14.12.1990 in der aktuell gültigen Fassung wird wie folgt geändert:

 

§ 2 Abs. 1 Satz 1 (Höhe der Benutzungsgebühren)

 

Der Betrag von 2,04 € je laufenden Standmeter wird ersetzt durch den Betrag von 2,50 € je laufenden Standmeter.

 

Die Änderung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.

 

Die 18. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte wird mit dem als Anlage beigefügten Wortlaut beschlossen.

 

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Kalkulation der Marktstandsgebühr für das Jahr 2016 führt im Ergebnis zu einer deutlichen Erhöhung von aktuell 2,04 € je laufenden Meter auf 2,50 € je laufenden Meter, somit + 0,46 € oder ca. + 23 in Prozent. Dieser sehr deutliche Anstieg hat seine Gründe:

 

1. Gestiegene Personalkosten und Kosten Innerer Verrechnungen

 

Der Hildener Wochenmarkt wird als „Betrieb gewerblicher Art“ durch die Stadt Hilden selbst betrieben. Das Finanzvolumen diese Betriebes ist mit ca. 80.000 € vergleichsweise gering und die Anzahl der Nutzer, d.h. Marktbeschicker, überschaubar. Dies führt grundsätzlich dazu, dass eine Kostensteigerung von nur + 1.000 € im Ergebnis die Gebühren zwischen 2 Cent bis 3 Cent je laufenden Meter Marktstandsfläche erhöht. Auch nur geringfügige Kostensteigerungen wirken sich somit unmittelbar auf die Gebührenhöhe aus.

 

Die Entwicklung der Plan-Kosten der letzten drei Jahre stellt sich wie folgt dar:

 

          Gebührenbedarfsberechnung 2014              =          76.609 €

          Gebührenbedarfsberechnung 2015              =          78.376 €

          Gebührenbedarfsberechnung 2016              =          81.289 €

 

Somit wird deutlich, dass allein aus der Plan-Kosten-Entwicklung vom Jahr 2014 nach Jahr 2016 Gebührenerhöhungen von ca. 15 Cent je laufenden Meter Marktstandsfläche resultieren.

 

 

2. Rückläufige Entwicklung der Anzahl an Marktbeschicker

 

Noch spürbarer wirkt sich die Anzahl der Marktbeschicker und die daraus resultierende Gesamtmeterzahl auf die Gebührenhöhe aus. Und hier ist es leider zu einer negativen, weil rückläufigen Entwicklung gekommen:

 

Jahr

 

Meter gesamt

davon Hauptmarkt

davon Nordmarkt

davon Südmarkt

 

2014

 

 

35.994

 

28.310

 

 

5.044

 

2.640

 

 

2015

 

 

34.368

 

26.516

 

4.802

 

3.050

 

2016

 

 

29.689

 

24.005

 

3.484

 

2.200

 

Die Gründe hierfür sind aus Sicht der Verwaltung:

 

          weniger natürliche Nachfolgen „vom Vater auf den Sohn“

          einzelne Marktstandsaufgaben (Kündigungen oder Meterreduzierungen)

          wenige bis gar keine Neu-Bewerbungen

          verändertes Einkaufsverhalten

          Discounter und ihre Warenangebote und Preise

 

Allein im laufenden Jahr 2015 gab es neun Kündigungen, Teilkündigungen bzw. Meterreduzierungen, die bislang nicht durch Nachfolgeinteressenten aufgefangen werden konnten. Bewerbungen für einen dauerhaften Standort gehen beim Ordnungsamt aktuell nicht mehr ein.

 

Die aktuelle Anzahl an „festen“ Marktbeschickern beträgt somit nur noch:

 

          Hauptmarkt am Mittwoch:      26

          Hauptmarkt am Samstag:     26

          Südmarkt am Donnerstag:      4

          Nordmarkt am Freitag:             6

 

Die ohnehin schon spürbare Negativentwicklung des Jahres 2014 mit einem Ergebnisminus von ca. 6.700 € wird sich aufgrund der aktuellen Entwicklung im Ergebnis 2015 noch nachhaltiger bemerkbar machen und wirkt sich somit auch auf die Planung für das Jahr 2016 aus.     

 

Der Südmarkt in der St. Konrad-Allee war schon immer ein recht überschaubarer „Klein-Wochenmarkt“, hat jetzt aber mit nur noch vier Marktbeschickern seinen historischen Tiefpunkt erreicht, soll aber nach Aussagen der dort noch tätigen Marktbeschicker immer noch durch Kunden gut besucht und dabei relativ umsatzstark sein.

 

Der Nordmarkt hat sich in den letzten Jahren mehr als halbiert, nur noch sechs Beschicker sind dort tätig und dies in unmittelbarer Nähe zu einem Discounter, was somit durchaus auch ein Grund für diesen Rückgang darstellen dürfte.

 

Das „Flaggschiff“ der Hildener Märkte war und ist der Hauptmarkt auf dem Nove-Mesto-Platz. Aber auch hier macht sich ein spürbarer Beschickerrückgang aufgrund der o.a. Gründe bemerkbar. Und dies hat Folgen für die Gebührenentwicklung.

 

Die beiden Hauptmärkte am Mittwoch und Samstag „subventionieren“ nämlich die wesentlich kleineren Märkte am Donnerstag und Freitag in erheblichem Umfang. Bisher werden alle vier Markttage gebührenkalkulatorisch als ein Markt bewertet, was nur bedingt gebührengerecht, aber durchaus zulässig ist.

 

Anhand der der aktuellen Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2016 wird dies deutlich:

 

          Ergebnis der Gebührenkalkulation gesamt:              2,50 € je Marktstandmeter

 

                      nur für den Hauptmarkt:                                2,02 € je Marktstandmeter

                      nur für den Nordmarkt:                                  4,45 € je Marktstandmeter

                      nur für Südmarkt:                                          4,64 € je Marktstandmeter

 

Es bestünde durchaus die Möglichkeit, diese so kalkulierten Einzelgebühren je Marktstandort festzusetzen, wie dies u.a. auch in Erkrath praktiziert wird (Hauptmarkt in Erkrath, Nebenmarkt in Unterfeldhaus). Die Verwaltung sieht aber auch, dass dies wahrscheinlich das Ende der beiden Stadtteilmärkte bedeuten würde. Im Ergebnis müsste ein Wochenmarktbeschicker, der sowohl den Hauptmarkt als auch einen oder beide Nebenmärkte beliefert, unterschiedliche Preise für identische Produkte kalkulieren, oder seinen kalkulierten Gewinnanteil entsprechend reduzieren. Im Ergebnis würden wahrscheinlich beide Varianten Angebot und Nachfrage derart negativ beeinflussen, dass ein ökonomisches Ungleichgewicht entstünde und somit das Aus der Stadtteilmärkte kurzfrisitg zu erwarten wäre.

 

Angesichts der derzeit negativen Marktentwicklung wird die Verwaltung Kontakt mit den gewählten Marktsprechern der Hildener Wochenmärkte und der Stadtmarketing Hilden GmbH aufnehmen und diese in die Überlegungen miteinbeziehen, um ggf. auch alternative Ideen zur Verbesserung der Situation auf den Hildener Wochenmärkten zu erarbeiten. Über sich hieraus ergebende Entwicklungen oder Lösungsansätze wird der Rat der Stadt Hilden dann im Anschluss durch die Verwaltung informiert und ggf. auch um Entscheidung gebeten.

 

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja, Gebührenbedarfsberechnung mit Kostendeckung

Produktnummer / -bezeichnung

020206

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete