Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener Marktstandstarif) vom 14.12.1990 in der aktuell gültigen Fassung wird wie folgt geändert:
§
2 Abs. 1 Satz 1 (Höhe der Benutzungsgebühren)
Der Betrag von 2,04 € je laufenden Standmeter wird ersetzt durch den Betrag von 2,50 € je laufenden Standmeter.
Die Änderung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.
Die 18. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte wird mit dem als Anlage beigefügten Wortlaut beschlossen.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Kalkulation der Marktstandsgebühr für das Jahr 2016 führt im
Ergebnis zu einer deutlichen Erhöhung von aktuell 2,04 € je laufenden Meter auf
2,50 € je laufenden Meter, somit + 0,46 € oder ca. + 23 in Prozent. Dieser sehr
deutliche Anstieg hat seine Gründe:
1. Gestiegene Personalkosten und Kosten Innerer Verrechnungen
Der Hildener Wochenmarkt wird als „Betrieb gewerblicher Art“ durch die
Stadt Hilden selbst betrieben. Das Finanzvolumen diese Betriebes ist mit ca.
80.000 € vergleichsweise gering und die Anzahl der Nutzer, d.h.
Marktbeschicker, überschaubar. Dies führt grundsätzlich dazu, dass eine Kostensteigerung
von nur + 1.000 € im Ergebnis die Gebühren zwischen 2 Cent bis 3 Cent je laufenden
Meter Marktstandsfläche erhöht. Auch nur geringfügige Kostensteigerungen wirken
sich somit unmittelbar auf die Gebührenhöhe aus.
Die Entwicklung der Plan-Kosten der letzten drei Jahre stellt sich wie
folgt dar:
● Gebührenbedarfsberechnung
2014 = 76.609 €
● Gebührenbedarfsberechnung
2015 = 78.376 €
● Gebührenbedarfsberechnung
2016 = 81.289 €
Somit wird deutlich, dass allein aus der Plan-Kosten-Entwicklung vom
Jahr 2014 nach Jahr 2016 Gebührenerhöhungen von ca. 15 Cent je laufenden Meter
Marktstandsfläche resultieren.
2. Rückläufige Entwicklung der Anzahl an Marktbeschicker
Noch spürbarer wirkt sich die Anzahl der Marktbeschicker und die daraus
resultierende Gesamtmeterzahl auf die Gebührenhöhe aus. Und hier ist es leider
zu einer negativen, weil rückläufigen Entwicklung gekommen:
Jahr |
Meter
gesamt |
davon
Hauptmarkt |
davon
Nordmarkt |
davon
Südmarkt |
2014 |
35.994 |
28.310 |
5.044 |
2.640 |
2015 |
34.368 |
26.516 |
4.802 |
3.050 |
2016 |
29.689 |
24.005 |
3.484 |
2.200 |
Die Gründe hierfür sind aus Sicht der Verwaltung:
● weniger natürliche
Nachfolgen „vom Vater auf den Sohn“
● einzelne
Marktstandsaufgaben (Kündigungen oder Meterreduzierungen)
● wenige bis gar
keine Neu-Bewerbungen
● verändertes
Einkaufsverhalten
● Discounter und
ihre Warenangebote und Preise
Allein im laufenden Jahr 2015 gab es neun Kündigungen, Teilkündigungen
bzw. Meterreduzierungen, die bislang nicht durch Nachfolgeinteressenten
aufgefangen werden konnten. Bewerbungen für einen dauerhaften Standort gehen
beim Ordnungsamt aktuell nicht mehr ein.
Die aktuelle Anzahl an „festen“ Marktbeschickern beträgt somit nur noch:
● Hauptmarkt am
Mittwoch: 26
● Hauptmarkt am
Samstag: 26
● Südmarkt am
Donnerstag: 4
● Nordmarkt am
Freitag: 6
Die ohnehin schon spürbare Negativentwicklung des Jahres 2014 mit einem Ergebnisminus
von ca. 6.700 € wird sich
aufgrund der aktuellen Entwicklung im Ergebnis 2015 noch nachhaltiger bemerkbar
machen und wirkt sich somit auch auf die Planung für das Jahr 2016 aus.
Der Südmarkt in der St. Konrad-Allee war schon immer ein recht
überschaubarer „Klein-Wochenmarkt“, hat jetzt aber mit nur noch vier
Marktbeschickern seinen historischen Tiefpunkt erreicht, soll aber nach
Aussagen der dort noch tätigen Marktbeschicker immer noch durch Kunden gut
besucht und dabei relativ umsatzstark sein.
Der Nordmarkt hat sich in den letzten Jahren mehr als halbiert, nur noch
sechs Beschicker sind dort tätig und dies in unmittelbarer Nähe zu einem
Discounter, was somit durchaus auch ein Grund für diesen Rückgang darstellen
dürfte.
Das „Flaggschiff“ der Hildener Märkte war und ist der Hauptmarkt auf dem
Nove-Mesto-Platz. Aber auch hier macht sich ein spürbarer Beschickerrückgang
aufgrund der o.a. Gründe bemerkbar. Und dies hat Folgen für die
Gebührenentwicklung.
Die beiden Hauptmärkte am Mittwoch und Samstag „subventionieren“ nämlich
die wesentlich kleineren Märkte am Donnerstag und Freitag in erheblichem
Umfang. Bisher werden alle vier Markttage gebührenkalkulatorisch als ein
Markt bewertet, was nur bedingt gebührengerecht, aber durchaus zulässig ist.
Anhand der der aktuellen Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2016
wird dies deutlich:
● Ergebnis der
Gebührenkalkulation gesamt: 2,50
€ je Marktstandmeter
● nur für den Hauptmarkt: 2,02 € je
Marktstandmeter
● nur für den Nordmarkt: 4,45 € je
Marktstandmeter
● nur für Südmarkt: 4,64 €
je Marktstandmeter
Es bestünde durchaus die Möglichkeit, diese so kalkulierten
Einzelgebühren je Marktstandort festzusetzen, wie dies u.a. auch in Erkrath
praktiziert wird (Hauptmarkt in Erkrath, Nebenmarkt in Unterfeldhaus). Die
Verwaltung sieht aber auch, dass dies wahrscheinlich das Ende der beiden Stadtteilmärkte
bedeuten würde. Im Ergebnis müsste ein Wochenmarktbeschicker, der sowohl den
Hauptmarkt als auch einen oder beide Nebenmärkte beliefert, unterschiedliche
Preise für identische Produkte kalkulieren, oder seinen kalkulierten
Gewinnanteil entsprechend reduzieren. Im Ergebnis würden wahrscheinlich beide
Varianten Angebot und Nachfrage derart negativ beeinflussen, dass ein
ökonomisches Ungleichgewicht entstünde und somit das Aus der Stadtteilmärkte
kurzfrisitg zu erwarten wäre.
Angesichts der derzeit negativen Marktentwicklung wird die Verwaltung Kontakt
mit den gewählten Marktsprechern der Hildener Wochenmärkte und der
Stadtmarketing Hilden GmbH aufnehmen und diese in die Überlegungen
miteinbeziehen, um ggf. auch alternative Ideen zur Verbesserung der Situation
auf den Hildener Wochenmärkten zu erarbeiten. Über sich hieraus ergebende Entwicklungen
oder Lösungsansätze wird der Rat der Stadt Hilden dann im Anschluss durch die
Verwaltung informiert und ggf. auch um Entscheidung gebeten.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja,
Gebührenbedarfsberechnung mit Kostendeckung |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
020206 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Folgende Mittel sind im Ergebnis- /
Finanzplan veranschlagt: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich
folgende neue Ansätze: (Ertrag und Aufwand im
Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen) |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Bei über-/außerplanmäßigem
Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung gewährleistet durch: |
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Haushaltsjahr |
Kostenträger/
Investitions-Nr. |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen
Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur
Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter
durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung/Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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