Betreff
Verfahren Stadt Hilden ./. Hypobank München
Vorlage
WP 04-09 SV 20/046
Aktenzeichen
II/20 Th
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt  - unter der Voraussetzung, dass die Stadt Hilden in dem Streitverfahren Landesbank Baden-Württemberg ./. Stadt Hilden den rechtsanhängigen Prozess verliert und rechtskräftig verurteilt wird:

 

  1. den Betrag in Höhe von 5,8 Mio. DM (ca. 2,96 Mio. €) zuzüglich der vom Gericht festgesetzten Zinsen im Vorgriff aus dem Haushalt 2006 außerplanmäßig bereitzustellen, um die Forderung begleichen zu können
  2. die Verwaltung wird für diesen Fall ermächtigt, die Rechtsanwälte Holtkamp & Fassnacht mit der Klage gegen die Hypobank München zu beauftragen, um den Betrag in Höhe von 2,8 Mio. DM (ca. 1,43 Mio. €) im Klagewege zuzüglich Zinsen zurückzufordern. Die benötigten Prozesskosten in Höhe von rd. 54.000 € werden ebenfalls überplanmäßig im Vorgriff auf den Haushaltsplan 2006 bereitgestellt.“

 

 

Günter Scheib

Bürgermeister

 

 

Der Beschlussvorschlag wurde wie folgt ergänzt:

Der Rat der Stadt Hilden beauftragt das Rechnungsprüfungsamt mit der Prüfung der so genannten ‚Finanzangelegenheit Koch’ in Verbindung mit den damit zusammenhängenden Geschäftsvorfällen bei der Stadt Hilden. Die Ergebnisse werden im Rat vorgestellt, der über die Form der Veröffentlichung beschließen wird.

Im Rahmen dieser Prüfung soll auch untersucht werden,

·         ob bei Einleitung und Abwicklung dieser Kreditgeschäfte die Dienstanweisung zur Ausführung der Gemeindekassenverordnung in der 1987ff. gültigen Fassung zur Anwendung kam

und

·         ob stets die Bestimmung des § 101 Abs. 1 Ziffer 1 GO NW beachtet wurde, wonach bei den Einnahmen nach geltenden Vorschriften zu verfahren ist.“

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Die im Beschlussvorschlag erwähnten Klageverfahren resultieren aus der bekannten Kreditaufnahme, die durch den Kreditvermittler Hans-Jürgen Koch im Jahre 1987 zustande kam.

Der genaue Sachverhalt ist durch die vielen Informationen und Rundschreiben zu diesem Thema sicherlich allen Ratsmitgliedern hinlänglich bekannt. Deshalb wird hier auf eine erneute Darstellung des Sachverhalts verzichtet.

 

Beigefügt ist die Zusammenfassung des städt. Anwaltes anlässlich der mündlichen Verhandlung. Aus diesem Brief geht u.a. hervor, dass gut begründete Aussicht besteht, bei einem Unterliegen in der 2. Instanz zumindest einen Teil der Forderung von der Hypovereinsbank München zurückzuerhalten, da sich die Stadt Hilden mit dieser Forderung innerhalb der Abwicklungskette befindet. Die Städte, die in der „glücklichen“ Lage waren, in einer solchen Kette zu sein, haben die jeweiligen Prozesse bislang gewonnen. Leider gilt dies nicht für das ursprüngliche Darlehen in Höhe von 2,8 Mio. DM, weil Herr Koch hier selbst als Kreditgeber aufgetreten ist und eine Weitergabe dieses Kredites durch Koch nicht erfolgte.

 

Wie aus dem Schreiben auch hervorgeht, beläuft sich das gesamte Prozessrisiko für den Fall eines negativen Ausgangs auf 54.000 €.

 

Da die nächste Ratssitzung erst am 1. März 2006 stattfindet, muss in diesem Falle leider bereits zu diesem Zeitpunkt hierüber eine Entscheidung getroffen werden. Anderenfalls müsste eine Sondersitzung des Rates einberufen werden, da wegen der Bedeutung dieses Falles eine Dringlichkeitsentscheidung nicht das geeignete Instrument ist.

 

 

 

 

 

 

Günter Scheib

Bürgermeister

 

 

Anlage

 

 



 

Finanzielle Auswirkungen

 

Siehe Beschluss

Ja