Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden beschließt - unter der
Voraussetzung, dass die Stadt Hilden in dem Streitverfahren Landesbank Baden-Württemberg
./. Stadt Hilden den rechtsanhängigen Prozess verliert und rechtskräftig
verurteilt wird:
- den Betrag in Höhe von 5,8 Mio. DM (ca.
2,96 Mio. €) zuzüglich der vom Gericht festgesetzten Zinsen im Vorgriff
aus dem Haushalt 2006 außerplanmäßig bereitzustellen, um die Forderung
begleichen zu können
- die Verwaltung wird für diesen Fall
ermächtigt, die Rechtsanwälte Holtkamp & Fassnacht mit der Klage gegen
die Hypobank München zu beauftragen, um den Betrag in Höhe von 2,8 Mio. DM
(ca. 1,43 Mio. €) im Klagewege zuzüglich Zinsen zurückzufordern. Die benötigten
Prozesskosten in Höhe von rd. 54.000 € werden ebenfalls überplanmäßig im
Vorgriff auf den Haushaltsplan 2006 bereitgestellt.“
Günter Scheib
Bürgermeister
Der Beschlussvorschlag wurde wie folgt ergänzt:
„Der Rat der Stadt Hilden
beauftragt das Rechnungsprüfungsamt mit der Prüfung der so genannten
‚Finanzangelegenheit Koch’ in Verbindung mit den damit zusammenhängenden
Geschäftsvorfällen bei der Stadt Hilden. Die Ergebnisse werden im Rat
vorgestellt, der über die Form der Veröffentlichung beschließen wird.
Im Rahmen dieser
Prüfung soll auch untersucht werden,
·
ob bei
Einleitung und Abwicklung dieser Kreditgeschäfte die Dienstanweisung zur Ausführung
der Gemeindekassenverordnung in der 1987ff. gültigen Fassung zur Anwendung kam
und
·
ob stets
die Bestimmung des § 101 Abs. 1 Ziffer 1 GO NW beachtet wurde, wonach bei den
Einnahmen nach geltenden Vorschriften zu verfahren ist.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die im Beschlussvorschlag erwähnten
Klageverfahren resultieren aus der bekannten Kreditaufnahme, die durch den
Kreditvermittler Hans-Jürgen Koch im Jahre 1987 zustande kam.
Der genaue Sachverhalt ist durch die vielen
Informationen und Rundschreiben zu diesem Thema sicherlich allen
Ratsmitgliedern hinlänglich bekannt. Deshalb wird hier auf eine erneute
Darstellung des Sachverhalts verzichtet.
Beigefügt ist die Zusammenfassung des städt.
Anwaltes anlässlich der mündlichen Verhandlung. Aus diesem Brief geht u.a.
hervor, dass gut begründete Aussicht besteht, bei einem Unterliegen in der 2.
Instanz zumindest einen Teil der Forderung von der Hypovereinsbank München
zurückzuerhalten, da sich die Stadt Hilden mit dieser Forderung innerhalb der
Abwicklungskette befindet. Die Städte, die in der „glücklichen“ Lage waren, in
einer solchen Kette zu sein, haben die jeweiligen Prozesse bislang gewonnen. Leider
gilt dies nicht für das ursprüngliche Darlehen in Höhe von 2,8 Mio. DM, weil
Herr Koch hier selbst als Kreditgeber aufgetreten ist und eine Weitergabe
dieses Kredites durch Koch nicht erfolgte.
Wie aus dem Schreiben auch hervorgeht,
beläuft sich das gesamte Prozessrisiko für den Fall eines negativen Ausgangs
auf 54.000 €.
Da die nächste Ratssitzung erst am 1. März
2006 stattfindet, muss in diesem Falle leider bereits zu diesem Zeitpunkt
hierüber eine Entscheidung getroffen werden. Anderenfalls müsste eine Sondersitzung
des Rates einberufen werden, da wegen der Bedeutung dieses Falles eine
Dringlichkeitsentscheidung nicht das geeignete Instrument ist.
Günter Scheib
Bürgermeister
Anlage
Finanzielle
Auswirkungen Siehe Beschluss |
Ja |