Betreff
Anpassung des Gebührentarifs zu § 12 der Sondernutzungssatzung
Vorlage
WP 14-20 SV 32/005
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach vorhergehender Beratung im Haupt- und Finanzausschuss die als Anlage beigefügte Änderungssatzung zu § 12 (Gebührentarif) der Sondernutzungssatzung mit Wirkung zum 01. Januar 2016.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Gebührentarife der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Hilden (Sondernutzungssatzung) haben sich in den letzten Jahren nicht verändert. Lediglich die Euro-Umstellung im Jahr 2001 führte zwecks Vermeidung „krummer“ Beträge zu einer Rundung der Tarife in Euro.

 

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass nur ausgehend vom Jahr 2001 der Verbraucherindex umgerechnet um ca. + 22% gestiegen ist, wird deutlich, dass eine Anpassung der Gebühren für die Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes zeitgerecht und angebracht ist. Dies nicht nur, um die Nutzung und auch Abnutzung öffentlichen Verkehrsraumes sowie den wirtschaftlichen Nutzen der Genehmigungsnehmer neu zu bewerten, sondern auch, um als Regulativ übermäßigen Formen der Sondernutzung vorzubeugen.

 

Nach den maßgeblichen Bestimmungen des Straßen- und Wegerechts für das Land Nordrhein-Westfalen als Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer kommunalen Sondernutzungssatzung gestaltet sich nämlich die Vermeidung oder Ablehnung von Sondernutzungen, aus z.B. optischen Gründen, als schwierig. Grund hierfür ist, dass die Antragsteller einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis haben, soweit dies im Einzelfall oder durch andere gesetzliche  oder satzungsrechtliche Regelungen nicht faktisch oder rechtlich ausgeschlossen ist.

 

Die vorgeschlagene Erhöhung der Gebühren darf somit nicht ausschließlich als Instrument der Ertragsverbesserung bewertet werden; dies stellt lediglich einen Folgeeffekt dar. Durch die Gebührenanpassung soll in erster Linie und vorrangig eine sachgerechte Bewertung von Sondernutzungsformen, die über die allgemeine Widmung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze hinausgehen, erfolgen.

 

Da es sich um eine klassische kommunale Benutzungsgebühr handelt, lassen sich Vergleiche mit anderen Städten und auch kreisangehörigen Gemeinden nur schwer herstellen. Zu unterschiedlich sind die ortstypischen Besonderheiten, Bedürfnisse und auch Ausprägungen der Sondernutzungen.

Ein Anfang des Jahres 2015 versuchsweise erstellter Vergleich der Gebührentarife im Kreisgebiet hat dies bestätigt. Zu unterschiedlich und differenziert sind die kommunal geprägten Gebührentatbestände, zu unterschiedlich die Berechnungsmodalitäten. Mal gibt es größenbezogene Maßstäbe anhand einer konkreten Nutzungsdauer, oder anhand pauschalisierter wochen- oder monatsweiser Nutzungsdauer, mal werden Beträge je Nutzung schlichtweg pauschal erhoben.

 

Dennoch ließen sich im Vergleich mit einigen Nachbargemeinden hier und da Vergleichswerte ermitteln, die kurz anhand eines Rankings (Platz 1 der „Teuerste“) vorgestellt werden:  

 

Baustelleneinrichtungen auf öffentlichen Flächen

 

1.         Haan                                       4,27 €/qm/Monat

2.         Ratingen                                 4,05 €/qm/Monat

3.         Langenfeld                             3,50 €/qm/Monat

4.         Mettmann                               3,00 €/qm/Monat

5.         Hilden                                    2,75 €/qm/Monat (1. bis 6. Monat, danach 3,75 €)

6.         Monheim                                2,50 €/qm/Monat

 

Gastronomische Außenterrassen

 

1.         Ratingen                                 5,40 €/qm/Monat

2.         Monheim                                4,00 €/qm/Monat

3.         Hilden                                    3,75 €/qm/Monat

4.         Haan                                       3,66 €/qm/Monat

5.         Mettmann                               3,50 €/qm/Monat

6.         Langenfeld                             2,25 €/qm/Monat

7.         Erkrath                                   1,53 €/qm/Monat

 

Verkaufseinrichtungen, Warenauslagen

 

1.         Hilden                                    7,50 €/qm/Monat

2.         Mettmann                               4,50 €/qm/Monat

3.         Erkrath                                   4,09 €/qm/Monat

 

Gewerbliche Hinweisschilder „Kundenstopper“

 

1.         Monheim                                20,00/Monat

            Mettmann                               20,00/Monat

2.         Hilden                                     15,00/Monat

 

Auch wenn es sich nur um einen ansatzweisen Vergleich handelt wird deutlich, dass sich z.B. die Gebühren für Baustelleneinrichtungen in Hilden im kommunalen Vergleich recht moderat darstellen. Aber auch ohne die Vergleichswerte ist festzustellen, dass gerade die mit (Groß-)Baustellen einhergehenden Beschränkungen (Verkehr, Lärm, Dreck) und auch die damit einhergehende Belastung des Straßengrunds sich nicht adäquat in der aktuellen Gebührenhöhe in Hilden widerspiegeln. Dies gilt auch für Groß-Veranstaltungen innerhalb der Fußgängerzone etc. 

 

Als Anlage beigefügt ist eine Gegenüberstellung der aktuellen Gebühren mit den nunmehr im Einzelnen empfohlenen Gebührenerhöhungen, die nach Beratung im Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Hilden zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die geplante Gebührenanpassung soll zum 01.01.2016 erfolgen, da eine Vielzahl von Genehmigungen (z.B. gewerbliche Hinweisschilder) als Jahresgenehmigungen erteilt werden. Auch wenn es nicht um die mit der Gebührenanpassung verbundene primäre Zielsetzung handelt, so würden durch die vorgeschlagene Gebührenanpassung erwartungsgemäß ca. 20.000 € im Jahr an zusätzlichen Erträgen generiert werden.

 

Im Übrigen wirkt sich der Vorschlag auch nicht kontraproduktiv im Hinblick auf mögliche Aspekte eines noch zu konkretisierenden „Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt“ aus. Sich hieraus zu einem späteren Zeitpunkt ergebende Einschränkungen einzelner Sondernutzungsformen können dann in die Sondernutzungssatzung integriert werden, ohne dabei Auswirkungen auf die nunmehr vorgeschlagenen Gebührentarife zu haben.

 

Die Verwaltung empfiehlt somit dem Rat der Stadt Hilden die beigefügte Änderungssatzung zu § 12 (Gebührentarif) der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Hilden (Sondernutzungssatzung) mit Wirkung vom 01. Januar 2016 zu beschließen.

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

020101

Ord.beh. Angelegenheiten

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2016

0201010020

431100

Sondernutzung

110.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2016

0201010020

431100

Sondernutzung

130.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete