Betreff
Antrag der CDU Fraktion: Einführung des "grünen Pfeils" für alle Einmündungen in die Hochdahler und die Gerresheimer Straße
Vorlage
WP 14-20 SV 66/049
Aktenzeichen
IV / 66.1 / Sm
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die CDU Fraktion ist der Meinung, dass die Einführung des grünen Pfeils zu einem deutlichen besseren Abfluss auf die beiden stark frequentierten Straßen führt und damit ein besserer Verkehrsfluss gegeben Ist Die CDU Fraktion sieht die Hochdahler Str, und die Gerresheimer Str. als Pilotprojekt. Auf Basis der Erfahrungen wird dann zu überlegen sein, ob weitere Straßen Hildens ggf. auch in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Straße mit dem grünen Pfeil ausgerüstet werden


Antragstext:

 

Die CDU-Fraktion beantragt für alle auf die Hochdahler Str. und die Gerresheimer Str. einmündenden Seitenstraßen die Einführung des „grünen Pfeils“.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aufgrund des Antrages der CDU-Fraktion vom 24.06.2015 wurden sowohl auf der Gerresheimer Straße als auch auf der Hochdahler Straße alle einmündenden Straßen daraufhin untersucht, ob der sogenannte Grünpfeil, gem. Straßenverkehrsordnung (StVO), Paragraph 37 („Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil“) zum Einsatz gebracht werden kann.

 

Da die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO; siehe Anlagen 1 und 2) und die Hinweise für das Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HAV) strenge Anforderungen an den Einsatz eines solchen Verkehrszeichens (VZ 720) stellen, wurden jeweils für die Gerresheimer Straße (siehe Anlage 3) und die Hochdahler Straße (siehe Anlage 4) eine entsprechende Bewertungstabelle erstellt und auch die jeweiligen Einmündungen vor Ort in Augenschein genommen.

 

Wie aus den Anlagen 3 und 4 zu entnehmen ist, erfüllt keine der einmündenden Straßen, weder auf der Gerresheimer Straße noch auf der Hochdahler Straße, die Kriterien zur Anordnung eines Grünpfeils nach § 37 StVO.

 

Darüber hinaus geht auch aus einer parallel zur Untersuchung abgefragten Stellungnahme der Kreispolizeibehörde Mettmann hervor, dass, im Vergleich des Nutzens zum entstehenden Risiko, der Einsatz von Grünpfeilen auch seitens der Polizei eher kritisch bewertet wird.

 

Die Verwaltung (in ihrer Funktion als Straßenverkehrsbehörde der Stadt Hilden) kann daher dem Antrag nicht folgen. Aus diesem Zusammenhang heraus muss darauf hingewiesen werden, dass die beantragten „Grünen Pfeile“ einer politischen Beschlussfassung nur eingeschränkt zugänglich sind. So kann die Politik die Verwaltung natürlich ohne weiteres mit einer Prüfung beauftragen, wie auch hier geschehen. Die Entscheidung über die letztliche verkehrsrechtliche Anordnung, dass ein gewünschtes Verkehrszeichen eingesetzt wird, kann aber nur die Straßenverkehrsbehörde treffen. Dies letztlich ggfls. auch gegen die Meinung der Politik.

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin