Betreff
Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf die Nordseite der Berliner Straße
Vorlage
WP 14-20 SV 61/062
Aktenzeichen
IV/61.1 Groll_VEP
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Absicht der Verwaltung, öffentliche Parkplätze auf der Nordseite der Berliner Straße in die Parkraumbewirtschaftung mit Parkscheinautomaten einzubeziehen, zustimmend zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Zusammenhang mit Überlegungen zur Haushaltskonsolidierung wurde seitens der Kämmerei vorgeschlagen, auch öffentliche Parkplätze auf der Nordseite der Berliner Straße durch das Aufstellen von Parkscheinautomaten in die Parkraumbewirtschaftung der Hildener Innenstadt einzubeziehen.

 

Da derzeit zwei Parkscheinautomaten auf dem Bauhof gelagert werden, die aufgrund des Wegfalls der bewirtschafteten Parkplätze an der Straße Am Kronengarten frei geworden sind, ließe sich die Anregung der Kämmerei grundsätzlich mit wenig Aufwand umsetzen.

 

Betroffen wären auf der Nordseite der Berliner Straße 15 Parkplätze östlich der Mettmanner Straße und sieben Parkplätze westlich der Bismarckstraße.

 

Weil es sich um ca. 22 Parkplätze handelt, könnten grundsätzlich Einnahmen für die Stadt Hilden erzeugt werden, und zwar nach Berechnungen des Ordnungsamtes in Höhe von 21.000 € pro Jahr.

 

Das gilt unter der Voraussetzung, dass 1. diese Parkplätze genauso intensiv genutzt werden, wie andere Parkplätze an der Berliner Straße auch, und 2. die Konditionen für die Entleerung der Parkscheinautomaten die gleichen sind, wie für die anderen Automaten in der Innenstadt (Entleerung durch eine Privatfirma).

 

Nach Aussage des Ordnungsamtes hat die betreibende Firma bereits zugesagt, auch diese beiden neuen Parkscheinautomatenstandorte zu den bisherigen Konditionen zu entleeren.

 

Das Tiefbau- und Grünflächenamt wiederum teilt mit, dass für das Aufstellen der Parkscheinautomaten städtische Kräfte herangezogen werden können. Die jährliche Unterhaltung der Parkscheinautomaten schlägt pro Standort mit ca. 1.000€ zu Buche.

Die Maßnahme soll daher kurzfristig umgesetzt werden.

 

Noch einige Ausführung zum Hintergrund:

 

Ein Parkraumbewirtschaftungskonzept wurde in Hilden in 1992 eingeführt. Bei einer Fortschreibung im Jahr 1995 wurde für die Berliner Straße beschlossen, „straßenbegleitende Parkplätze durch das Aufstellen von Parkscheinautomaten erstmals in die Parkraumbewirtschaftung einzubeziehen“ (Sitzungsvorlage 61/042 vom 21.08.1995; Beschlussfassung im Stadtentwicklungsausschuss am 6.12.1995).

Die Berliner Straße stellt dabei nach Norden hin die Begrenzung für die Bewirtschaftung von Parkplätzen in der Innenstadt dar.

 

Aus Gründen der Kundenfreundlichkeit und auch, um die Investitionskosten für Parkscheinautomaten nicht ausufern zu lassen, wurden damals die Parkplätze auf der Nordseite der Berliner Straße zunächst nicht berücksichtigt.

 

Nach nunmehr 20 Jahren kann festgehalten werden, dass sich das Parkraumbewirtschaftungskonzept, welches neben der Ausweisung von Bewohner-Parkzonen in der Innenstadt und dem Bau zentraler Parkbauten auch die kostenpflichtige Bewirtschaftung oberirdischer Parkplätze beinhaltet, bewährt hat.

Angesichts der Haushaltssituation kann es sich die Stadt Hilden nicht leisten, auf mögliche Einnahmen zu verzichten. Eine Einbeziehung der öffentlichen Parkplätze an der nördlichen Seite der Berliner Straße ist zudem kongruent mit den Inhalten des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes der Stadt Hilden.

Durch die Bewirtschaftung in Form vom Parkscheinautomaten kann außerdem der Umschlag je Parkplatz erhöht werden und so auch das innerstädtische Parkplatzangebot etwas ausgebaut werden. Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit bestehen nicht.

 

Diese Absicht der Verwaltung, auf der Nordseite der Berliner Straße zwei weitere Parkscheinautomaten aufzustellen, wird hiermit dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis gegeben.

 

Gez.

B. Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

020702

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Folgende Mittel sind im Ergebnis- / Finanzplan veranschlagt:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus der Sitzungsvorlage ergeben sich folgende neue Ansätze:

(Ertrag und Aufwand im Ergebnishaushalt / Einzahlungen und Auszahlungen bei Investitionen)

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

2016

0207020040

 

Einnahmen Parkscheinautomaten

Netto ca. 21.000,- €

2017

0207020040

Einnahmen Parkscheinautomaten

nach der bereits beschlossenen Erhöhung der Parkgebühren

Netto ca.  25.000,- €

 

 

 

 

 

 

Bei über-/außerplanmäßigem Aufwand oder investiver Auszahlung ist die Deckung  gewährleistet durch:

Haushaltsjahr

Kostenträger/ Investitions-Nr.

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung/Vermerk Kämmerer

 

Die Aufstellung der Parkscheinautomaten erfolgt mit stadteigenem Personal.

Die zusätzlichen Erträge sind im Entwurf 2016 enthalten.

Gesehen Klausgrete